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Verkäuferschutz! Achtung Spaßbieter "chrikl-57"

Warum wird so ein Spaßbieter wie "chrikl-57" auf Ebay nicht gesperrt?

Verkäufer sind immer im Nachteil wenn irgendwelche "Spaßbieter"  etwas ersteigern und dann nicht zahlen. Ich hatte die letzten Tage einen Fall geöffnet von einem "chrikl-57", der etwas bei mir ersteigert hat und nicht zahlt. Habe jetzt mal seine Bewertungen angesehen und jede zweite ist negativ!!! Und EBAY reagiert hier überhaupt nicht. So ein Spaßbieter gehört gesperrt!!! Unfair finde ich auch das man als Verkäufer keine Chance hat solche Deppen negativ zu bewerten.

 

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Hast du mir bitte den Namen und die Anschrift von Chrikl-57 ,weil mich hat er auch gelinkt und ich würde mich gerne bei ihm erkenntlich zeigen.

@stadionkarte1901  schrieb:

Warum wird so ein Spaßbieter wie "chrikl-57" auf Ebay nicht gesperrt?

Verkäufer sind immer im Nachteil wenn irgendwelche "Spaßbieter"  etwas ersteigern und dann nicht zahlen. Ich hatte die letzten Tage einen Fall geöffnet von einem "chrikl-57", der etwas bei mir ersteigert hat und nicht zahlt. Habe jetzt mal seine Bewertungen angesehen und jede zweite ist negativ!!! Und EBAY reagiert hier überhaupt nicht. So ein Spaßbieter gehört gesperrt!!! Unfair finde ich auch das man als Verkäufer keine Chance hat solche Deppen negativ zu bewerten.

 


eine positive mit negativen Text ist nicht erlaubt....

1) sie kann auf Zuruf seitens Ebay gelöscht werden

2) niemanden "schützen"

 

Negativbewertung für Käufer gibt es schon lange nicht mehr!!

 

Statt unnützer grün - mit negativer Text - BW, ist es ist weitaus besser 

wenn Du  jeweils einen Fall öffnest und bei Nichtzahlung nach 4 Tagen schließt,

dann bekommt der Käufer einen Vermerk  -

der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

und  mit 2 Vermerken kann er bei vielen VK  gar nicht mehr bieten....

und Du bekommst Deine VK-Gebühr erstattet!

Wenn es alle VK machen würden,

hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!

 

Setze Deine Nichtzahler auf die Sperrliste

 

Eingeschränkter Käuferkreis

 

 

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag 

je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..

mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

–             wenn bis zum xx.xx.2018, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.

–             Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

 

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf

sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder