30-10-2018 10:06 - bearbeitet 30-10-2018 10:08
Warum wird so ein Spaßbieter wie "chrikl-57" auf Ebay nicht gesperrt?
Verkäufer sind immer im Nachteil wenn irgendwelche "Spaßbieter" etwas ersteigern und dann nicht zahlen. Ich hatte die letzten Tage einen Fall geöffnet von einem "chrikl-57", der etwas bei mir ersteigert hat und nicht zahlt. Habe jetzt mal seine Bewertungen angesehen und jede zweite ist negativ!!! Und EBAY reagiert hier überhaupt nicht. So ein Spaßbieter gehört gesperrt!!! Unfair finde ich auch das man als Verkäufer keine Chance hat solche Deppen negativ zu bewerten.
@stadionkarte1901 schrieb:Warum wird so ein Spaßbieter wie "chrikl-57" auf Ebay nicht gesperrt?
Verkäufer sind immer im Nachteil wenn irgendwelche "Spaßbieter" etwas ersteigern und dann nicht zahlen. Ich hatte die letzten Tage einen Fall geöffnet von einem "chrikl-57", der etwas bei mir ersteigert hat und nicht zahlt. Habe jetzt mal seine Bewertungen angesehen und jede zweite ist negativ!!! Und EBAY reagiert hier überhaupt nicht. So ein Spaßbieter gehört gesperrt!!! Unfair finde ich auch das man als Verkäufer keine Chance hat solche Deppen negativ zu bewerten.
eine positive mit negativen Text ist nicht erlaubt....
1) sie kann auf Zuruf seitens Ebay gelöscht werden
2) niemanden "schützen"
Negativbewertung für Käufer gibt es schon lange nicht mehr!!
Statt unnützer grün - mit negativer Text - BW, ist es ist weitaus besser
wenn Du jeweils einen Fall öffnest und bei Nichtzahlung nach 4 Tagen schließt,
dann bekommt der Käufer einen Vermerk -
der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -
und mit 2 Vermerken kann er bei vielen VK gar nicht mehr bieten....
und Du bekommst Deine VK-Gebühr erstattet!
Wenn es alle VK machen würden,
hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben!
Setze Deine Nichtzahler auf die Sperrliste
Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,
– wenn bis zum xx.xx.2018, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.
denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!