16-08-2016 18:17
Hallo,
ich habe ein Problem.
Und zwar habe ich einen Artikel ersteigert, und ich bin mir nicht sicher, ob der Verkäufer liefern möchte.
Es handelt sich um eine Uhr, welche deutlich unter dem Marktwert per Preisvorschlag verkauft wurde.
http://www.ebay.de/itm/201646056758
Der Verkäufer akzeptiert weder Paypal noch abholung.
Was mich jetzt besonders stutzig machte, dass ich folgende Auktion gefunden habe: http://www.ebay.de/itm/331942293883
Fast die gleiche Beschreibung. Beide Verkäufer noch nie etwas verkauft und nur mäßig aktiv.
Wie soll ich mich verhalten? Einfach abwarten was passiert? Würde jemand der keine Ware liefern will klagen?
Wie komme ich aus dem Kaufvertrag raus?
(Ja ich weiss, ich hätte vorher die Artikelbeschreibung genauer lesen sollen)
Ich danke für jeglichen Tipp.
@diskofieber schrieb:Hallo,
ich habe ein Problem.
Und zwar habe ich einen Artikel ersteigert, und ich bin mir nicht sicher, ob der Verkäufer liefern möchte.
Es handelt sich um eine Uhr, welche deutlich unter dem Marktwert per Preisvorschlag verkauft wurde.
http://www.ebay.de/itm/201646056758
Der Verkäufer akzeptiert weder Paypal noch abholung.
Was mich jetzt besonders stutzig machte, dass ich folgende Auktion gefunden habe: http://www.ebay.de/itm/331942293883
Fast die gleiche Beschreibung. Beide Verkäufer noch nie etwas verkauft und nur mäßig aktiv.
Wie soll ich mich verhalten? Einfach abwarten was passiert? Würde jemand der keine Ware liefern will klagen?
Wie komme ich aus dem Kaufvertrag raus?
(Ja ich weiss, ich hätte vorher die Artikelbeschreibung genauer lesen sollen)
Ich danke für jeglichen Tipp.
Servus @diskofieber
langer Rede kurzer Sinn.
Erkläre eine Unsicherheitseinrede gemäß § 321 BGB.
Obwohl ich kein Freund von Links bin,
ausnahmsweise zum Nachlesen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/321.html
...und beim nächsten Mal VORHER gucken.