14-02-2024 10:07
Hallo zusammen,
welche Berichte stellt Ebay für die Berechnung der zu zahlenden Umsatzsteuer an das Finanzamt zur Verfügung?
Vorab DANKE für hilfreiche Antworten.
14-02-2024 10:53
Hallo,
diese Punkte:
Zusammenfassung
Alle Transaktionen
Auszahlungen
Berichte
kannst du unter dem Menüpunkt Zahlungen abrufen.
14-02-2024 11:12
Das ist eine CSV Datei. Die möchte mein Steuerberater nicht.
14-02-2024 11:17
Entweder druckst du dann alles aus für deinen Steuerberater aus oder du wechselt deinen Steuerberater.
14-02-2024 11:26
Sorry, aber das ist blödsinn. Soll der sich die ganzen Seiten zusammenkleben? Das macht kein Steuerberater oder nur gegen Kosten. Es muss doch eine normale PDF Datei geben, mit der man Finanzamtkonform arbeiten kann.
14-02-2024 11:29
Man kann doch die CSV Dateien in PDF umwandeln.
Es kommt auch darauf an, welche Zugänge Dein Steuerberater hat. Wir arbeiten z.B. mit einem externen Rechnungsprogramm. Da hat auch der Steuerberater einen Zugang. Somit braucht er von eBay nur den kompakten PDF Bericht.
14-02-2024 11:36
Ich verstehe nicht, warum du als gewerblicher VK da so ein Aufhebens machst! Du oder dein Steuerberater melden deine Daten doch so oder so an das Finanzamt und wenn der Steuerbrater oder du korrekt arbeiten und alle relevanten Daten melden dann braucht man das Gedöns von ebay überhaupt nicht. Wozu auch? Gewerbliche Verkäufer müssen eh an das FA melden. Die Meldungen von ebay würden dem Steuerberater allerhöchstens als Vergleich dienen ob in etwa dasselbe gemeldet wurde aber da Steuerberater anders arbeiten kann es auch da gravierende Unterschiede geben. Ich werde meinen Steuerberater sicher nicht mit den Meldedaten von ebay konfrontieren und auch nichts einreichen.
14-02-2024 12:31
Wo soll den der Steuerberater die Daten herbekommen außer von Ebay?
z.Z. arbeite ich mit dem Ebay-Abrechnungsbericht und mit der Ebay -Rechnung.
14-02-2024 12:36
Ein Steuerberater braucht ganz sicher nicht die Daten die von ebay die an Finanzbehörden gemeldet werden.
Du gibst deine Daten / Dokumente an den Steuerberater und anhand dieser Unterlagen meldet der Steuerberater an die Finanzämter.
Ich hab ja keine Ahnung wie dein Steuerberater arbeitet aber ich gebe meine Unterlagen mit Einnahmen und Ausgaben usw. weiter und anhand dessen melden die. Da hats noch nie Meldedaten von ebay gebraucht.
14-02-2024 12:45
Vielleicht arbeite ich ja unkonventionell aber welche Daten / Documente meinst du?
14-02-2024 12:47
Na die Verkäufe, die Rechnungen der Einkäufe, Ausgaben für Versandetiketten usw.
14-02-2024 12:57
Also jede Rechnung eines Vekaufes bei Ebay und alle Einkaufsrechnungen pro Monat gibts du deinem Steuerberater?
Bei den Steuerberatungskosten rechnet sich das bei mir nicht. Dann kann ich meinen Shop schließen.
14-02-2024 13:03
Ja klar und die melden es dem FA. Und wenn die korrekt arbeiten mit ihrer doppelten Buchführung hat das FA was es braucht und es hat noch nie irgendwelche Rückfragen oder Probleme gegeben.
Ich reich da keinerlei weitere Daten z.B. die Meldedaten ein. Aber jeder Steuerberater arbeitet scheinbar auch anders. Wenn ich hier manchmal lese was die Leute so alles für ihre Steuerberater brauchen wird mir ganz komisch.
14-02-2024 19:47
Hallo @maja2205 ,
ich z.B. arbeite komplett ohne Rechnungsprogramm o.ä. und buche meine Ein-und Aufgaben unterjährig / quartalsweise in einem Excelsheet.
Ich habe die Aufbereitung des Buchungsstoffes über Jahre hinweg genau so gemacht wie @perfect-sally es beschreibt.
Nachdem die Anzahl der geschriebenen Rechnungen die Marke von >3000/Jahr überstiegen hat, meinte unser StB es wäre an der Zeit nach einer effizienteren Lösung der Daten-erfassung bzw. übertragung zu suchen.
Zum einen hat er kaum mehr Zeit für manuelle Buchungen dieser Größenordnung, zum anderen steht das in keinem wirtschaftlichen Verhältnis mehr zu den Buchhaltungskosten.
Für den StB bereite ich jetzt den gesamt benötigten Buchungsstoff in eine DATEV-konforme csv-Datei auf und stelle ihm diese zur Verfügung.
DATEV hat hierfür eine entsprechende Import-Schnittstelle.
Leider benötigt man hierfür Kenntnisse über die zu buchenden Konten (Konto und Gegenkonto) in Abhängigkeit des genutzten Kontenrahmens SKR03 oder SKR04.
Am besten einfach mal mit Deinem StB sprechen, was auch aus seiner Sicht am besten geht.
PS: Zur Ermittlung des Valuta-Datums jeder Einzelbuchung für den Buchungsstoff von eBay (Thema Zuflussprinzip der Zahlungseingänge auf dem Geschäftskonto), benutze ich übrigens die Transaktionsdetails aus den jeweilig erzeugten csv-Dateien.
14-02-2024 22:54
Es gibt im den monatlichen Berichten einen Punkt, den möglicherweise auch ein Steuerberater berücksichtigen muss ...
... nämlich für den Fall, dass Rückerstattungen an Käufer vorgenommen worden sind. Diese sind dann quasi "beleglos" und werden zum "Buchen nach Belgen" nicht auf Kontoauszügen angezeigt. Es sei denn, man erstellt selbst eine Gutschrift für den Kunden und hat damit einen Beleg für die Buchhaltung.