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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Sorry @kingofreude und ewig grüßt das Murmeltier... 

 

Nachricht 821 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@aftoncooper es geht ja nicht ums Opfer. Ich sehe mich auch nicht als solches. Aber die Ratschläge beantworten ja nicht die grundsätzliche Frage: Was möchte das FA von Menschen wie z.b. ich wo es mehrere gibt. Steuern auf was?

 

Wenns da ein ähnliches Forum gibt wo ähnliche Menschen diskutieren wäre das eine wirklich gute Hilfe - aber ich habe keines gefunden.

 

Dann scheint sich in D aber keiner den Kopf zu machen da bescheid wissen zu wollen. Ich finde das nicht unspannend.

 

Kompliziert ist für mich, dass man eben nichts dem Zufall überlassen möchte. Wenn ich keine Antworten habe auf die Frage auf was ich Steuern zahlen müsste dann müsste ich den Verkauf der Sachen einstellen.

 

Ich finde es auch unlogisch dass man sich dann auf mehreren Seiten anmelden soll, damit das FA es nicht mitbekommt. Das ändert ja an der grundsätzlichen Sache nichts. Man verteilt seine Verkäufe auf mehrere Webseiten um dann nicht gemeldet zu werden. Was macht das FA mit der Meldung. Darüber herrscht Unklarheit. Sie prüfen. Was prüfen sie?

Nachricht 822 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

die Rückkehr des Unbelehrbaren 🙂

Nachricht 823 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ja, du machst es zu kompliziert. Lass doch einfach alles mal auf dich zukommen. 

Trau doch deinem Instinkt. 

Und dann wirst du sehen, was auf dich zukommt oder auch nicht. 

Du wirst hier nix anderes mehr lesen, als das, was schon hundert mal durchgekaut wurde. 

Und verabschiede hier und wenn du dich dazu zwingen musst. 

Ich habe fertig. 

Alles Gute dir. 

 

Nachricht 824 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

hallo @decoupage-art1 

du hast in Bezug auf schwuggele vor kurzem einen in meinen Augen wirklich guten Beitrag geschrieben,

den ich jetzt aber leider nicht wiederfinde....entweder wurde gelöscht oder ich habe schlicht und einfach den zeitlichen Überblick verloren...

es ging inhaltlich darum, daß man ihn eigentlich vor sich selbst schützen sollte bzw. ihn daran hindern sollte, sich hier weiter in aller Öffentlichkeit seelisch zu entblößen....indem man einfach nicht mehr auf seine Beiträge antwortet oder ihn nicht mehr füttert (ich glaube, so war die Ausdrucksweise)...leider war das wohl nur ein guter Vorsatz, sowohl von dir, als auch von anderen hier....

ich finde das sehr sehr schade.....

 

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 825 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Schießt dich ja inzwischen gerne auf mich ein??

Aber danke für deinen konstruktiven beitrag zum eigentlichen Thema.

 

Nachricht 826 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 Aber die Ratschläge beantworten ja nicht die grundsätzliche Frage: Was möchte das FA von Menschen wie z.b. ich wo es mehrere gibt. Steuern auf was?

 

@kingofreude Dann wende dich an dein FA, denn die kommen auf dich zu, falls es ab 2024 nötig wird.

 

Du kaperst hier jetzt den ganzen - an sich sehr guten- Thread aber leider nicht mit Erkenntnissen sondern mit Wiederholungen. 

 

 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 827 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Es ist doch im Grunde genommen aber so relevant auch nicht ob man psychische Probleme hat. Es geht um das neue Gesetz.

 

Es kann doch auch keiner sagen, dass das nich alles merkwürdig ist. Es gibt Videos die die Leute verunsichern, die wurden hier als Link gepostet wurden wo auch einige schrieben "stimmt alles nicht was da erzählt wird". Auf welche Infos soll man sich verlassen?

 

Ebay ruft einen an wenn man viel verkauft und möchte einen Grund wissen wieso man sich als nicht gewerblich sieht. Hatte bis dato nie so einen Anruf und das man möchte das ich hier weiter verkaufe und ich ja schon so lange dabei bin. Es ist alles schwammig. Nur steht fest das man ab 2000 Euro bzw. 30 Artikel gemeldet wird.

 

Also das Gesetz ist jetzt so wie es ist. Vielen geht es wie mir (viele Schreiben nichts dazu). mach ich mir zu doll einen Kopf weil ich nix falsch machen will?

 

Worauf sollen denn Steuern bezahlt werden? Auf Gewinne? Auf die Menge? Eventuell... oder auch nicht... oder passiert gar nichts... oder doch.


Egal, ich bin jetzt raus hier iom Forum. Alle werden sich freuen. Ich möchte an meinem Wochenende nicht Stunden hier tippen und ärgere mich wieder mal über mich selbst das ich das so thematisiert habe. 

 

Ich mache euch eine Freude. Auch ihr sollt nicht mehr wegen mir Tippen.

Nachricht 828 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@decoupage-art1  schrieb:

Schießt dich ja inzwischen gerne auf mich ein??

 


nein, überhaupt nicht, warum sollte ich?

Ich habe dir für deinen damaligen Beitrag sogar einen Kudo gegeben...

ich bin jetzt einfach enttäuscht....

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( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 829 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@dmary56 bleibe doch bitte beim eigentlichen Thema hier., danke.

Nachricht 830 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Fazit:

 

Das hier ist keine Therapiegruppe

Der Seelestriptease ist beendet

Ich heule nicht weiter rum

Ich werde auf meinen Instinkt hören und nicht auf Halbwissen von Steuerberatern

 

Der Weg dieses Threads st nun frei für neue Erkenntnisse

Nachricht 831 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Auf jeden Fall würde ich eine Rechtschutzversicherung  im Zusammenhang mit Vertragsrechtschutz,Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt usw. abschließen.

Die Wartefrist würde keine Rolle spielen, da ja frühestens 2024 irgend welche Erkenntnisse aus deinen Verkaufstätigkeiten zu Tage treten würden.

Die Einschätzung, ob deine Verkaufstätigkeiten hier bei EBAY durch das Finanzamt als gewerblich eingestuft werden könnten, traue ich mir nicht zu.

Auf jeden Fall ähneln deine Verkäufe hier von der Intensität her durchaus einem Kleingewerbe.

Aber das ist bei Zehntausenden "Privaten" hier bei EBAY auch der Fall.

Dir alles Gute

 

Nachricht 832 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

Es ist doch im Grunde genommen aber so relevant auch nicht ob man psychische Probleme hat. Es geht um das neue Gesetz.

 

Es kann doch auch keiner sagen, dass das nich alles merkwürdig ist. Es gibt Videos die die Leute verunsichern, die wurden hier als Link gepostet wurden wo auch einige schrieben "stimmt alles nicht was da erzählt wird". Auf welche Infos soll man sich verlassen?

 

Ebay ruft einen an wenn man viel verkauft und möchte einen Grund wissen wieso man sich als nicht gewerblich sieht. Hatte bis dato nie so einen Anruf und das man möchte das ich hier weiter verkaufe und ich ja schon so lange dabei bin. Es ist alles schwammig. Nur steht fest das man ab 2000 Euro bzw. 30 Artikel gemeldet wird.

 

Also das Gesetz ist jetzt so wie es ist. Vielen geht es wie mir (viele Schreiben nichts dazu). mach ich mir zu doll einen Kopf weil ich nix falsch machen will?

 

Worauf sollen denn Steuern bezahlt werden? Auf Gewinne? Auf die Menge? Eventuell... oder auch nicht... oder passiert gar nichts... oder doch.


Egal, ich bin jetzt raus hier iom Forum. Alle werden sich freuen. Ich möchte an meinem Wochenende nicht Stunden hier tippen und ärgere mich wieder mal über mich selbst das ich das so thematisiert habe. 

 

Ich mache euch eine Freude. Auch ihr sollt nicht mehr wegen mir Tippen.


DAS KANN DOCH NIEMAND HIER IM FORUM WISSEN  😠 @kingofreude 

Meine Güte, ich fass es nicht.

Ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass du die Schreiber veräppelts.

 

-----> 

Nachricht 833 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@nordwinni  schrieb:

Auf jeden Fall würde ich eine Rechtschutzversicherung  im Zusammenhang mit Vertragsrechtschutz,Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt usw. abschließen.

Die Wartefrist würde keine Rolle spielen, da ja frühestens 2024 irgend welche Erkenntnisse aus deinen Verkaufstätigkeiten zu Tage treten würden.

Die Einschätzung, ob deine Verkaufstätigkeiten hier bei EBAY durch das Finanzamt als gewerblich eingestuft werden könnten, traue ich mir nicht zu.

Auf jeden Fall ähneln deine Verkäufe hier von der Intensität her durchaus einem Kleingewerbe.

Aber das ist bei Zehntausenden "Privaten" hier bei EBAY auch der Fall.

Dir alles Gute

 


hallo nordwini, du hast es auf den Punkt gebracht. Du traust es Dir nicht zu es zu beurteilen und ich selbst würde es ja auch abstreiten. Habe einen Vollzeitrjob und mache das in der Freizeit.

 

Aber ich möchte Sicherheit, Klarheit und die würde bedeuten nicht auf meinen Instinkt zu hören sondern gar nichts mehr hier anzubieten (da wo eben der innere Widerstand ist). Oder wie aftoncooper schreibt abwarten ob 2024 was kommt und dann mit dem FA diskutieren.

 

Ich würde eben gerne wissen, ob ich diese Sicherheit vorab bekommen kann. Was muss ich tun, damit ich so weitermachen könnte und nicht bis 2024 warte. Ich würde den Sinn eines Gewerbes nicht erkennen:

 

  • Kriterium der Nachhaltigkeit: die Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
  • Gewinnerzielungsabsicht: mit einem Gewerbe wird das Ziel verfolgt, Einnahmen zu generieren

Wo keine Gewinnerzielung da kein Gewerbe nötig (oder nur wegen der Menge?)

 

Das mit dem Rechtsschutz werde ich machen, generell kann das glaube ich nicht schaden.

Nachricht 834 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@voli-maus wieso kann das hier keiner wissen? Es geht um ein neues Gesetz wovon ein Großteil der ebay Verkäufer betroffen ist. Mit den Folgen des Gesetzes muss ein Großteil der privaten Verkäufer sich beschäftigen, Lösungen suchen und hat evtl. schon welche gefunden die er hier teilt. Oder ist der Thread nur da das Gesetz zu veröffentlichen. In dem Forum hier gibt es bestimmt User die sich dieselbe Frage stellen ob sie so weiter machen. Eventuell auch schon beantwortet haben und ihre Entschlüsse teilen wollen.

Nachricht 835 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


 

Aber ich möchte Sicherheit, Klarheit und die würde bedeuten nicht auf meinen Instinkt zu hören sondern gar nichts mehr hier anzubieten (da wo eben der innere Widerstand ist). Oder wie aftoncooper schreibt abwarten ob 2024 was kommt und dann mit dem FA diskutieren.

 

Ich würde eben gerne wissen, ob ich diese Sicherheit vorab bekommen kann. Was muss ich tun, damit ich so weitermachen könnte und nicht bis 2024 warte. Ich würde den Sinn eines Gewerbes nicht erkennen:

 

  • Kriterium der Nachhaltigkeit: die Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet sein
  • Gewinnerzielungsabsicht: mit einem Gewerbe wird das Ziel verfolgt, Einnahmen zu generieren

Wo keine Gewinnerzielung da kein Gewerbe nötig (oder nur wegen der Menge?)

 

Das mit dem Rechtsschutz werde ich machen, generell kann das glaube ich nicht schaden.


Ich denke, das Gesetz an sich wurde wegen solcher Verkäufer erlassen, die nonstop vorallem Neuware als Privatverkäufer verkaufen / verkauft haben (Beispiel unten). 

https://www.ebay.de/sch/i.html?LH_Complete=1&LH_Sold=1&_fss=1&_saslop=1&_sasl=dom.seib&LH_SpecificSe...

Und die werden auch ohne mit der Wimper zu zucken, weiterhin zig Artikel einstellen, und wenn Ebay die Steuernummer verlangt, auch diese kommentarlos mitteilen 😃

Und danach halt Steuern zahlen, wenn das Finanzamt sie anschreibt. 

Sprich Jedermann/Frau wird vermutlich (wenn das Finanzamt nicht überlastet sein wird) Post von diesem erhalten, wenn er/sie über 30 Artikel verkauft, oder eben über Euro 2´000.-- an Verkäufen erreicht hat. 

Wie das Finanzamt in DEINEM Fall dann entscheidet, kann dir tatsächlich hier niemand sagen, das hängt auch von den Sachbearbeitern dort ab, wie diese die Situation einschätzen. 

Ohne Belege über deine Ex-Käufe wird es sicher nicht einfacher werden.  Also musst du dir halt überlegen, willst du dich nächstes Jahr mit deinem Finanzamt auseinandersetzen, oder eben nicht. 

Wenn du dich weder auf den Flohmarkt stellen, oder einen "Regalfohmarkt" in Anspruch nehmen willst, dann wirst du dich eben zukünftig jährlich mit dem Finanzamt auseinandersetzen müssen. 



 

 

Nachricht 836 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

das Problem liegt viel mehr daran, was welcher Richter als Gewerblich ansieht. Ich erinnerne mich an ein Urteil von 3 / 4 gleichartigen, neuen Artikeln und schon hies es er handelt gewerblich... die Gewinn erzielungsabsicht sollte einem eigentlich nachgewiesen werden, aber das scheint die Richter bei der Einstufung, Privat / Gewerblich, nicht so zu interessieren. Wäre wohl zu aufwenig.

Nachricht 837 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

unter der URL stehen tatsächlich sehr viele neue Sachen Anziehsachen würde da auch denken, also wo hat man so viel neue ungetragene gleiche Sachen her wieso hat man sowas zu Hause.

 

Das würde bedeuten, die Verkäufer (wie einer von dem Link da) verkauft einfach weiter wie bisher weil es ihm nix ausmacht, und er wird dann 2024 Fragen beantworten müssen wo das Zeug eigentlich herkommt wieso er so viel neues hat.

 

Ich würde mich am liebsten vorher mit dem Finanzamt auseinandersetzen, um eben sowas zu klären. Aber zumindest die Aussage einer Bekannten die beim Finanzamt arbeitet das man mich wenn ich vorher frage "auf dem Kieker hat" hat mich einfach wieder verunsichert oder wie man sagt keine schlafenden Hunde wecken dabei denke ich mir ich habe ja nichts zu verbergen.

 

Ich habe jetzt bei Mein Elster das Kontaktformular gefunden. Ich werde dann einfach mal wagen und fragen was sie von mir halten was ich vorhabe. Wenn ich keine Überraschungen will muss ich da proaktiv rangehen.

Nachricht 838 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@mr.magnetisch3  schrieb:

das Problem liegt viel mehr daran, was welcher Richter als Gewerblich ansieht. Ich erinnerne mich an ein Urteil von 3 / 4 gleichartigen, neuen Artikeln und schon hies es er handelt gewerblich... die Gewinn erzielungsabsicht sollte einem eigentlich nachgewiesen werden, aber das scheint die Richter bei der Einstufung, Privat / Gewerblich, nicht so zu interessieren. Wäre wohl zu aufwenig.


Stimmt. Bei den meisten Urteilen ging es aber um Abmahnungen und den damit zusammenhängenden berechtigten Interessen der gewerblichen Mitbewerber ohne dass die Finanzbehörden in irgend einer Form involviert waren.

Die Gefahr der Abmahnung gerät bei der Gesamtdiskussion hier in den Hintergrund.

Hat ja auch nichts mit dem PStTG zu tun.

 

Nachricht 839 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

da könnte man bei mir höchstens feststellen, dass meine angebotenen Wagen teilweise für nur für 3-5 Euro weggehen und Händler mindestens 10 haben wollen. Ob die darum sauer sind weiß ich nicht. Ich denke nicht das einer der bei mir 3-5 euro bezahlt auch der ist, der beim Händler 10 und mehr haben will. Ich mache auch fast nur Auktionen damit das Zeug auch wirklich weggeht auch wenns nur 1 Euro ist. Aber wenn man bei verkauften Artikeln dann als Interessent sieht das man auch mal Glück haben kann mit einem 1 Euro Gebot und eben nicht beim Händler kaufen will.

Nachricht 840 von 1.239
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