12-08-2014 08:13
Hallo,
Ich habe den Artikel 380707179898 am 21.6 ersteigert. Am 14.7 stellte ich fest, dass das Gerät nicht als Routenplaner zu verwenden ist, weil bei einer hochgeladene Route immer der Routenmittelpunkt aber nicht der aktuelle Standpunkt angezeigt wird.
Das habe ich dem Verkäufer geschrieben, der 4 Wochen nicht reagiert hat.
Nach den 4 Wochen wollte ich den Käuferschutz in Anspruch nehmen, bekam aber die Mitteilung, dass die Frist abgelaufen ist.
Also kontaktierte ich wieder den Verkäufer, mit der Bitte das den Kauf rückgängig nu machen, ansonsten würde ich Ihn schlecht bewerten.
Nun reagierte er mit der Aussage, dass es für Käufer verboten ist eine schlechte Bewertung anzudrohen um eine Rückabwicklung zu erzwingen.
Ist das so?
Kann der Verkäufer rechtl- Schritte gegen mich einleiten, wenn ich Ihn nun schlecht bewerte?
Vielen Dank für Eure Antworten.
ingmasiebel