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Recht für Empfangsbestätigung einer Retoure für Paypal-Antrag?

Hallo Ihr Lieben,

 

ich schon wieder upside_down

 

Ich habe an einen gewerblichen VK nach seinem Rücknahmeeinverständnis mangelhafte Ware als Retoure gesandt. Der VK war mit einer Lösung überfordert, weshalb ebay eine Kulanzzahlung geleistet hat. Soweit, so gut schon mal erledigt.

 

Nun versuche ich natürlich jetzt noch, mir die Retourekosten erstatten zu lassen. Damit ich dies nicht beim Händler durchsetzen muss, hab ich bei Paypal nen Antrag für "Paypal Retouren" mit allen Belegen und Foto der Rücksendung mit Label etc.pp. gestellt. Da dort jetzt natürlich die Rückzahlung seitens des Händlers nicht in der Transaktion aufläuft, möchte Paypal eine Empfangsbestätigung des Verkäufers der Retoure als Nachweis. Diese Anfrage lässt der Händler unbeantwortet. Ich habe für die Rücksendung nur einen Zustellnachweis (Einwurfeinschreiben).

 

Der VK möchte neben der Verweigerung einer Nacherfüllung und Rückabwicklung nun anscheinend auch unkommentiert die Retoure einfach behalten. Meine Frage: Weiß jemand, ob der Händler verpflichtet ist, eine solche Empfangsbestätigung zu geben? Hat wer noch andere Tipps, damit ich die Nummer entspannt bei Paypal geregelt bekommen könnte, ohne mich mit dem VK rumzuärgern?

Vielen lieben Dank schon mal und schöne Grüße!

 

Reißaus-Klaus

Die Erfahrung, die ich nur weitergeben kann: Auf jeden fall eine Sendungsart mit Empfangsbestätigung wählen (Einschreiben eigenhändig, Paket). Dann hätte ich dieses Gedöns gar nicht...

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Tagchen @risotto-klaus 

 

Ich wüsste nicht, woraus sich eine solche Pflicht zur Bestätigung auf den ersten Blick ergeben sollte. Ich habe bislang bei der seltenen Nutzung des Services zur kostenlosen Erstattung auch noch nie erlebt, dass PP eine solche Bestätigung vom Verkäufer hatte haben wollen. Selbstredend wäre es aber die Pflicht des Verkäufers, die Kosten zu erstatten, soll er doch froh sein, wenn PP das übernimmt. Aber sollte der Verkäufer wenig über seine Pflichten wissen, ist es auch in gewisser Hinsicht konsequent, sich an seiner Stelle querzustellen.

 

Vorstellen könnte ich mir, dass im Prozedere die Vorgaben bzw. rosarot gefärbten Ideen von EBay hier mit den Vorgaben von PP kollidieren. Im Zuge der Rückgabe wegen Defekt oder Mangel am Artikel schreibt EBay schließlich:

Wenn Sie einen Artikel zurückgeben möchten, weil er nicht der Beschreibung entspricht oder in beschädigtem oder defektem Zustand bei Ihnen angekommen ist, trägt der Verkäufer die Versandkosten.

https://www.ebay.de/help/buying/returns-refunds/start-return/return-postage?id=4066

 

Würde sich jeder daran halten, könnte dies bedeuten, dass du den Rückversand nun doppelt bekommen könntest.

Da Aussagen am Telefon aktuell sowieso schwer zu bekommen sind, aber auch nicht belegbar sind, rate ich dir eine Kontaktaufnahme über https://www.ebay.de/help/buying/returns-refunds/start-return/return-postage?id=4066

 

Viel Erfolg!

 

 

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