22-09-2020 10:09
Guten Tag,
ich habe gerade bei den Blitz-Deals einen Artikel ersteigert. Nun lehnt der Verkäufer meinen "Preisvorschlag" ab und ich kann den Artikel doch nicht kaufen.
In den FAQ´s kann ich dazu nichts finden, aber ich denke das ist nicht in Ordnung. Eine Versteigerung beinhaltet nun einmal das Risiko, einen Artikel unter UVP zu verkaufen.
Oder sehe ich das falsch?
Danke vorab
MfG
Mario
Hallo,
das ging mir ebenso. Mixer für 13 Euro erstanden und dann hieß es "Preisvorschlag wird nicht angenommen"!
Offenbar sind die Gebote lediglich Preisvorschläge und der Anbieter kann am Ende entscheiden, ob das Produkt zu diesem Presi verkauft wird.
Ehrlich gesagt macht das Ebay für mich ziemlich unseriös, denn eine Auktion ist eigentlich per Definition ein bindener Verkaufsvertrag. Aber "Blitz-Deal" ist halt ein anderer Begriff - juristisch sind die schon fit.
Aber man bekommt doch ein ungutes Gefühl in der Magengegend bei solchen Praktiken.
Tagchen @faisst_ag
Du redest von diesen Deals über diese Seite? https://blitzdeals.ebay.de/
Die Nachricht ist von heute. Ich sehe da nur was von "jeden Sonntag von 17 bis 21 Uhr".
Hallo @faisst_ag
da wäre eine Artikelnummer nett, oder der Link zum entsprechenden Artikel bzw. Angebot.