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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

Am 1.12. habe ich auf eBay eine neue Grafikkarte von einem gewerblichen Händler ersteigert. Als diese ankam, ist mir aufgefallen, dass das offizielle Garantiesiegel an der Verpackung durchtrennt wurde, die Grafikkarte in neue Folie gepackt wurde und auf den Schrauben der Grafikkarte ein vom Händler eigener Sticker installiert wurde. Dass dies ein Garantiesticker und ich diesen nicht enfernen darf oder soetwas sein soll, wurde weder in den AGB, noch sonst irgendwo kommuniziert. Ich habe mich entschieden, trotz der Tatsache, dass der Artikel mindestens unter "neu(sonstige)" (geöffnette Verpackung), vielleicht sogar unter "gebraucht" inseriert hätte werden müssen, trotzdem in mein System einzubauen. Vorher wollte ich aber den hässlichen weißen Sticker auf der schwarzen Karte entfernen, da ich in meinem Gehäuse da später nicht mehr dran kommen würde. Leider ist mir dies nicht ganz gelungen, der Sticker ist an den Seiten abgekratzt, über der Schraube leicht eingedrückt, aber nicht vollständig entfernt (siehe Bild). Nach dem Einbau ist mir das extreme Spulenfiepen der Karte aufgefallen, weswegen ich mich dann doch entschieden habe, sie zurückzuschicken. Der Rückgabeprozess gestaltete sich extrem langwierig, da der Verkäufer bzgl. des Rücksendeetickets (ich wollte ein kostenfreies Ettiket, da der Artikelzustand "neu(sonstige)" nicht korrekt ausgewiesen war) nicht reagiert hat und ich auf eBay warten musste. Am 15.12. kam die Karte dann beim Verkäufer an. Heute behauptet der Käufer, dass ich an der Grafikkarte rumgeschraubt und Komponenten ausgetauscht bzw. entfernt hätte. Ich habe natürlich nichts dergleichen getan. Ich verstehe auch nicht ganz was ich davon hätte. Sofern ich nicht den kompletten Chip tausche, ist der Kram da drin doch nicht wirklich wertvoll, oder?
Heute habe ich dann mit dem Verkäufer telefoniert, er hat mich kaum zu Wort kommen lassen, mich permanent als "Sie sind eine Betruger" bezeichnet. Als ich ihn gefragt hab, ob er denn die Karte mal getestet hat, und verifiziert hat, dass das auch wirklich stimmt, war seine Antwort, dass er die Karte zur Beweissicherung direkt an seinen "Sachverständige" übergeben hat, welcher ihn wohl 1.200€ kostet und danach Strafanzeige erstatten will ("das erfahren sie dann von die Polizei"). Auch der Fakt, dass er jetzt gerade sowohl das Geld, als auch die Grafikkarte hat, ist ihm vollkommen egal. Es ginge ihm wohl auch nicht ums Geld, sondern darum dass ich "nie wieder betruge" und "zur Rechenschaft fur meine Taten" gezogen werden soll. Der letzte, der sowas mit ihm versucht hat, soll wohl über 2.000€ Strafe gezahlt haben. Er macht wohl Videoaufnahmen sowohl beim verpacken, als auch beim bearbeiten der Retouren und kann mir das ganze "einwandfrei nachweisen".
Ich verstehe nicht so wirklich, was hier die Masche sein soll. Er muss das, was er erzählt, wohl wirklich glauben. Die einzige Angst, die ich habe, ist, das er irgendwie mit dem "Sachverständige" gemeinsame Sache macht und falsche Dinge behauptet werden. EBay hat sich übrigens zuerst vollkommen auf die Seite des Verkäufer gestellt und sowohl den Fall für ihn entschieden, als auch den Einspruch abgelehnt, ist aber nach meinem Telefonat gestern Abend (also bevor die Betrugsvorwürfe standen und nur die Rückzahlung des Kaufbetrags abgelehnt wurde) die Meinung angenommen, dass dort bei eBay ein Fehler unterlaufen ist und ich mein Geld bis Donnerstag zurückerhalte.
Ist euch sowas oder was ähnliches bekannt? Wie hoch schätzt ihr (unter der Annahme, dass ich die Wahrheit sage) seine Erfolgswahrscheinlichkeit ein? Was wäre das Beste weitere vorgehen? Direkt einen Anwalt oder abwarten? Ich würde über mein Studentenwerk zumindest kostenlose Erstberatung bekommen.
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1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.


@becker-2000  schrieb:

...

Vielleicht hat ja jemand hier eine Idee, was die eidesstattliche Erklärung für einen Zweck haben könnte und was mit "einer Unstimmigkeit" gemeint sein könnte. ...


Bei dieser angeblichen "eidesstattlichen" Erklärung handelt es sich um eine Erklärung des Verkäufers gegenüber Ebay, welchen Inhalts auch immer. Vermutlich zum Zustand des Artikels.

 

(Es hört sich mit "eidesstattlich" zwar gewaltig an, diese Bezeichnung hat aber, bei Erklärungen ggü. einer Firma / Privatperson, keine weitere Relevanz, die über eine normale verbindliche Erklärung hinausginge. Mit diesem Begriff im Privatrecht soll die Wichtigkeit dieser Erklärung lediglich hervorgehoben und der Erklärende besonders unter Druck gesetzt werden, eine möglichst wahrheitsgetreue Erklärung abzugeben.

Ist so ähnlich wie bei Postverlusten, bei denen Käufer ggü. dem gewerblichen VK den Nichterhalt der Ware / der Sendung schriftlich erklären müssen. Diese werden dann oft auch als "eidesstattlich" bezeichnet.

Grundsätzlich rechtlich verbindlich ist diese Erklärung im üblichen Umfang natürlich trotz dieser Hyperbel schon, nur halt nicht eidesstattlich... 😉

Eine im eigentlichen Sinne "eidesstattliche Erklärung" kann nur ggü. befugten Behörden bzw. befugten staatlichen Institutionen abgegeben werden.

 

Was den Inhalt oder die Art der "Unstimmigkeit" angeht - dise Antwort weiß nur den Wind. Und eben Ebay...

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Nachricht 120 von 132
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131 ANTWORTEN 131

Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

@becker-2000 

 

*Autsch* da hast du als User ja wieder einiges falsch gemacht 🙄

 

Ein VK ist für die ordnungsgemäße Erstellung eines Angebotes mit 100% Wahrheitsgehalt verpflichtet (auch wenn das hier oft genug sehr lasch gehandthabt wird) - er bietet die Karte als "Neu" an und du bekommst eine offensichtlich nicht mehr neue Karte, also eröffnet man dann eine Rückgabe "Artikel nicht wie beschrieben" und zwingt den VK so nicht nur den Rückversand zu übernehmen sondern auch den Kaufbetrag zügig zu erstatten.

 

Sollte er das nicht machen übernimmt ebay das für ihn 🤗

 

ebay ist inzwischen sehr komplex geworden und ich kann nur jedem raten sich vor dem Erstellen eines Angebotes / vor dem Kauf gründlich in die ebay-Materie einzuarbeiten!

 

Wenn ebay raus sein sollte bleibt dir dann im Ernstfall nur der zivilrechtliche Weg 😐

Nachricht 2 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

Du hättest halt den Sticker dranlassen sollen. Zumindest zum Test,am besten sogar bis die Gewährleistung vorbei ist. Der stört doch nicht im Rechner oder sitzt du drin?

Natürlich denkt der Verkäufer jetzt du hättest die Grafikkarte geöffnet.

Ob sich ein Anwalt und vor allem der ganze Ärger drumherum lohnt hängt vom Preis der Karte ab und musst du selbst entscheiden.

Nachricht 3 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

Naja, ich habe halt in gutem Glauben gehandelt. Ich hätte einen Artikel im Zustand "Neu(sonstige)", ebenfalls akzeptiert.
Nachricht 4 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

Naja, ich wollte die Karte ja behalten. Da ich so ein Gehäuse mit einem hübschen Glasfenster und RGB habe, hätte der hässliche Sticker schon stark gestört. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass so ein Sticker rechtlich überhaupt keine Wirkung hat, richtig? Mein Problem ist nicht, dass ich mein Geld zurückbekomme oder nicht, mein Problem ist, dass ich das Verfahren nicht am Hals haben will. Eventuell noch mit Hausdurchsuchung, bezahlen von Anwaltskosten etc.
Nachricht 5 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

@becker-2000 

 

Sorry, bei Geldangelegenheiten ist guter Glauben fehl am Platz, da zählen nur nachvollziehbare Fakten und nichts anderes 😐

Nachricht 6 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

Rupf mal bei einer Miele Elektronik das Garantiesiegel ab und versuche sie zurückzugeben.

Die bekommst du gleich wieder zurück und darfst sogar das  Rückporto zahlen oder du holst sie persönlich ab.

Nachricht 7 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

@primanovo Da handelt es sich ja aber um freiwilllige Zusatzleistungen des Herstellers. Das er diese an eigene Bedingungen knüpfen kann, ist ja klar. Da aber ein Händler irgendwo einen Aufkleber installiert, die seiner Meinung nach rechtliche Wirkung davon weder in den AGB, noch in den Widerrufsbelehrungen erklärt und mir dann Betrug vorwürft und meine gesetzlichen (nicht seine freiwilligen) Ansprüche ausschließt ist doch ein komplett anderer Fall?!
Nachricht 8 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

@becker-2000 

 

Darf ich fragen ob 2000 dein Geburtsjahr ist? Das würde zumindest einiges erklären 🤗

 

Das mit der Siegelgeschichte hat eine ganz einfache Geschichte:

Grade bei Elektronik wurde früher gerne gekauft, das neue Teil ausgebaut und das defekte wieder eingebaut und dann die Maschine reklamiert.

 

Funktioniert auch bei Grafikkarten 😐

Nachricht 9 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

Ich verstehe auch nicht wieso man sich da auf AGB oder ein Widerrufsrecht beruft 🤔 das hat damit nichts zu tun.

Wenn man einen Artikel verändert, etwas hinzufügt oder entfernt...etc. dann wird es eben schwer bis unmöglich eine normale Rückgabe zu erreichen. Manchmal, und besonders ausserhalb von ebay, können auch Verkäufer mal am längeren Hebel sitzen 😉

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 10 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

@erwerbsregel Ja, 2000 ist mein Geburtsjahr. Naja, aber ich hab ja keine Komponenten getauscht. Ich habe ja nicht mal das Ding aufgeschraubt, geschweige denn das Ganze mit einem Schraubendreher berührt. Und ich werd ja nicht der erste sein, der in seinem Glaskasten keinen hässlichen weißen Stick sehen will.
Nachricht 11 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

@perfect-sally Der Artikel hat doch aber gar nicht der Beschreibung entsprochen. Der Aufkleber hätte dort nach dem Listing niemals angebracht sein dürfen. Warum ist es dann falsch den zu entfernen?
Nachricht 12 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

Weil es eben eine veränderung am Artikel ist. Und wenn man zurückgeben will ist eben nicht mehr der Zustand wie zuvor angezeigt.

ich würde dir wirklich empfehlen die kostenlose Erstberatung mal in Anspruch zu nehmen falls der Verkäufer tatsächlich so handeln wird.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 13 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

@perfect-sally Aber was unterscheidet denn jetzt den komischen hässlichen Sticker von z.B. einer Schutzfolie? Beides sind entfernbare, den Betriebszustand nicht verändernde Kompontenten, die für die Funktion nicht notwendig sind und deren entfernen doch rechtlich gar kein Problem sein sollte.
Nachricht 14 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

Wenn du bei einer Originalverpackung oder bei z.B. einer CD das Siegel entfernst kannst du oftmals auch nicht mehr, zumindest nicht ohne Abzug, zurückgeben. Und die Artikel würden auch ohne das Siegel funktionieren und die CD wird sich auch ohne Siegel abspielen lassen! Und niemand sagt, dass ein Verkäufer nicht irgendwelche Zusätzliche Markierungen oder seine Art Siegel anbringen darf um eben eine manipulation auszuschließen oder zu erschweren.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 15 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

@becker-2000 

 

Es ist im Grunde ganz einfach: Im Onlinehandel gibt es je nach Produkt feste Regularien und diese

lassen sich nicht mal eben ändern nur weil der K das so will - wenn du damit nicht zurecht kommst solltest du so einmal mit einem Kauf im Offlinehandel verfahren und für eine riesige Überraschung bereit sein 😁

Nachricht 16 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

@perfect-sally
Aber 2 Sachen dazu:
1. Er hat das originale Siegel des Herstellers entfernt und damit den Zustand des Produktes verändert. Das war noch, bevor ich das Produkt in den Händen hatte.
2. Eine rechtliche Wirkung des hässlichen weißen Aufklebers, gibt es doch gar nicht, wenn man mir keine aufzeigt. Woher soll ich denn überhaupt wissen, dass ich den Sticker nicht entfernen darf? Ich dachte ehrlich gesagt, dass es sich um einen QC-Sticker handelt, der bescheinigt, dass das Produkt die internen Tests bestanden hat...
Nachricht 17 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

@Erwebsregel
Gegen welche Regularien habe ich denn verstoßen? Ich darf einen Artikel testen und ihn bei Nichtgefallen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Dass dieser Sticker nicht entfernt werden soll, wurde nirgendwo spezifiert. Auf mich wirkte der nicht anders, als z.B. eine Schutzfolie.
Würde mir jetzt der Verkäufer 10-15% nicht erstatten wollen, wegen angeblicher Wertminderung oder sowas, wäre ich zwar nicht begeistert, aber kann das total verstehen. Dass man mich für das bloße Entfernen eines Aufklebers wegen versuchtem Betrug anzeigen will, ist doch aber was komplett anderes. Ich habe nun mal nicht versucht jemanden zu betrügen. As simple as that.
Nachricht 18 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

"Ich darf einen Artikel testen und ihn bei Nichtgefallen ohne Angabe von Gründen zurückschicken."
Du darfst ihn testen so wie das in einem Geschäft möglich gewesen wäre.
In welchem Geschäft kannst du Siegel entfernen und sogar testweise einbauen?
Nachricht 19 von 132
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Verkäufer behauptet, ich hätte Grafikkarte auseinandergeschraubt und möchte Anzeige erstatten.

@kenn-i-di-1 Schau dir mal das EuGH Urteil C-681/17 an. Dort konnte jemand sogar eine gebrauchte Matratze zurückgeben. Ich kann ja auch in keinem Ladengeschäft diese spezifische Matratze ausrollen und dann einfach dort bei nicht gefallen liegen lassen, oder?

Wie gesagt, über die angebliche Bedeutung des Stickers wurde ich weder im Kaufvertrag, noch in den AGB aufgeklärt. Das ganze "Siegel" zu nennen, ist ja schon falsch. Denn das eigentliche Siegel hat der Händler mutwillig zerstört.
Nachricht 20 von 132
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