18-12-2023 13:33
Gelöst! Gehe zu Lösung.
20-12-2023 19:55
@becker-2000 schrieb:...
Vielleicht hat ja jemand hier eine Idee, was die eidesstattliche Erklärung für einen Zweck haben könnte und was mit "einer Unstimmigkeit" gemeint sein könnte. ...
Bei dieser angeblichen "eidesstattlichen" Erklärung handelt es sich um eine Erklärung des Verkäufers gegenüber Ebay, welchen Inhalts auch immer. Vermutlich zum Zustand des Artikels.
(Es hört sich mit "eidesstattlich" zwar gewaltig an, diese Bezeichnung hat aber, bei Erklärungen ggü. einer Firma / Privatperson, keine weitere Relevanz, die über eine normale verbindliche Erklärung hinausginge. Mit diesem Begriff im Privatrecht soll die Wichtigkeit dieser Erklärung lediglich hervorgehoben und der Erklärende besonders unter Druck gesetzt werden, eine möglichst wahrheitsgetreue Erklärung abzugeben.
Ist so ähnlich wie bei Postverlusten, bei denen Käufer ggü. dem gewerblichen VK den Nichterhalt der Ware / der Sendung schriftlich erklären müssen. Diese werden dann oft auch als "eidesstattlich" bezeichnet.
Grundsätzlich rechtlich verbindlich ist diese Erklärung im üblichen Umfang natürlich trotz dieser Hyperbel schon, nur halt nicht eidesstattlich... 😉
Eine im eigentlichen Sinne "eidesstattliche Erklärung" kann nur ggü. befugten Behörden bzw. befugten staatlichen Institutionen abgegeben werden.
Was den Inhalt oder die Art der "Unstimmigkeit" angeht - dise Antwort weiß nur den Wind. Und eben Ebay...
18-12-2023 13:43
*Autsch* da hast du als User ja wieder einiges falsch gemacht 🙄
Ein VK ist für die ordnungsgemäße Erstellung eines Angebotes mit 100% Wahrheitsgehalt verpflichtet (auch wenn das hier oft genug sehr lasch gehandthabt wird) - er bietet die Karte als "Neu" an und du bekommst eine offensichtlich nicht mehr neue Karte, also eröffnet man dann eine Rückgabe "Artikel nicht wie beschrieben" und zwingt den VK so nicht nur den Rückversand zu übernehmen sondern auch den Kaufbetrag zügig zu erstatten.
Sollte er das nicht machen übernimmt ebay das für ihn 🤗
ebay ist inzwischen sehr komplex geworden und ich kann nur jedem raten sich vor dem Erstellen eines Angebotes / vor dem Kauf gründlich in die ebay-Materie einzuarbeiten!
Wenn ebay raus sein sollte bleibt dir dann im Ernstfall nur der zivilrechtliche Weg 😐
18-12-2023 13:48
Du hättest halt den Sticker dranlassen sollen. Zumindest zum Test,am besten sogar bis die Gewährleistung vorbei ist. Der stört doch nicht im Rechner oder sitzt du drin?
Natürlich denkt der Verkäufer jetzt du hättest die Grafikkarte geöffnet.
Ob sich ein Anwalt und vor allem der ganze Ärger drumherum lohnt hängt vom Preis der Karte ab und musst du selbst entscheiden.
18-12-2023 13:48
18-12-2023 13:51
18-12-2023 13:51
Sorry, bei Geldangelegenheiten ist guter Glauben fehl am Platz, da zählen nur nachvollziehbare Fakten und nichts anderes 😐
18-12-2023 13:58
Rupf mal bei einer Miele Elektronik das Garantiesiegel ab und versuche sie zurückzugeben.
Die bekommst du gleich wieder zurück und darfst sogar das Rückporto zahlen oder du holst sie persönlich ab.
18-12-2023 14:10
18-12-2023 14:17
Darf ich fragen ob 2000 dein Geburtsjahr ist? Das würde zumindest einiges erklären 🤗
Das mit der Siegelgeschichte hat eine ganz einfache Geschichte:
Grade bei Elektronik wurde früher gerne gekauft, das neue Teil ausgebaut und das defekte wieder eingebaut und dann die Maschine reklamiert.
Funktioniert auch bei Grafikkarten 😐
18-12-2023 14:22
Ich verstehe auch nicht wieso man sich da auf AGB oder ein Widerrufsrecht beruft 🤔 das hat damit nichts zu tun.
Wenn man einen Artikel verändert, etwas hinzufügt oder entfernt...etc. dann wird es eben schwer bis unmöglich eine normale Rückgabe zu erreichen. Manchmal, und besonders ausserhalb von ebay, können auch Verkäufer mal am längeren Hebel sitzen 😉
18-12-2023 14:23
18-12-2023 14:27
18-12-2023 14:29
Weil es eben eine veränderung am Artikel ist. Und wenn man zurückgeben will ist eben nicht mehr der Zustand wie zuvor angezeigt.
ich würde dir wirklich empfehlen die kostenlose Erstberatung mal in Anspruch zu nehmen falls der Verkäufer tatsächlich so handeln wird.
18-12-2023 14:34
18-12-2023 14:38
Wenn du bei einer Originalverpackung oder bei z.B. einer CD das Siegel entfernst kannst du oftmals auch nicht mehr, zumindest nicht ohne Abzug, zurückgeben. Und die Artikel würden auch ohne das Siegel funktionieren und die CD wird sich auch ohne Siegel abspielen lassen! Und niemand sagt, dass ein Verkäufer nicht irgendwelche Zusätzliche Markierungen oder seine Art Siegel anbringen darf um eben eine manipulation auszuschließen oder zu erschweren.
18-12-2023 14:45
Es ist im Grunde ganz einfach: Im Onlinehandel gibt es je nach Produkt feste Regularien und diese
lassen sich nicht mal eben ändern nur weil der K das so will - wenn du damit nicht zurecht kommst solltest du so einmal mit einem Kauf im Offlinehandel verfahren und für eine riesige Überraschung bereit sein 😁
18-12-2023 14:46
18-12-2023 14:50
18-12-2023 15:04
18-12-2023 15:26