16-02-2021 12:24
Meiner Meinung nach liegt hier ein Sachmangel vor, da sich die Auspuffanlage nicht der vorausgesetzten Verwendung eignet.
Da die Sachmangelhaftung (im üblichen Sprachgebrauch Gewährleistung genannt) erst nach 2 Jahren verjährt, muss der Verkäufer alle Kostebn erstatten, auch den erneuten Einbau.
Wenn der verkäufer darauf besteht muss der Artikel zurück geschickt werden.