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320 Angebote ohne Einstellgebühren.

Hallo zusammen,

 

 in der ebay Beschreibung zum Thema Gebühren für private Verkäufer, bzw. Verkaufslimits finde ich folgendes:

 

"Sie können jeden Monat 320 Angebote erstellen, ohne dass dafür eine Angebotsgebühr anfällt. Für alle Angebote, die nach dem Ausschöpfen dieses Monatskontingents erstellt werden, wird eine Gebühr von EUR 0,50 berechnet.

 

Die Angebotsgebühren fallen nur einmal an, nämlich dann, wenn Sie das ursprüngliche Angebot erstellen oder wenn Sie einen Artikel manuell wiedereinstellen, der zuvor nicht verkauft wurde. Beim Wiedereinstellen über die Funktion zum automatischen Wiedereinstellen und bei der monatlichen Verlängerung von Angeboten, die mit der Funktion „Gültig bis auf Widerruf“ eingestellt wurden, werden keine zusätzlichen Angebotsgebühren erhoben. Diese Angebote werden auch nicht auf Ihr Monatskontingent von Angeboten angerechnet, für die keine Angebotsgebühr anfällt."

 

Aktuell bin ich dabei die CD Sammlungen meiner Frau und meine bei ebay einzustellen. Das sind deutlich mehr als 320 CD´s. Ich stelle diese zum Festpreis ein. 

Wenn ich die Erklärung von ebay nun richtig verstehe, kann ich jeden Monat 320 Festpreisangebote einstellen für die dann keine Einstellgebühren (0,50 €) anfällt. nach zwei Monaten wären dass dann also bereits 640 CD´s. Sehe ich das richtig?

 

Besten Dank für eure Hilfe.

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2 ANTWORTEN 2

320 Angebote ohne Einstellgebühren.

@perfect-sally genau, du hast da recht. @topp-angebote die Angebote werden beim wiedereinstellen nicht doppelt berechnet. Sondern, du hast dann wieder 320 Angebote drin. 

 

Liebe Grüße

Claudia

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320 Angebote ohne Einstellgebühren.

Sehe ich das richtig?

Ich denke nicht so ganz! Soweit ich weiß laufen Festpreisangebote 30 Tage und werden dann "erneuert" und werden von den 320 abgezogen.

Sind also 320 Artikel online und bleiben online dann kostet jeder weitere Artikel den du zusätzlich einstellst.

Oder liege ich da falsch und es hat sich etwas geändert claudia@ebay ?

 

Und du solltest auch noch einen Schritt weiterdenken. Das kann dir auch als gewerblicher Handel ausgelegt werden und Abmahnungen drohen. In diesem Segment gibt es jede Menge Konkurrenz.

 

Wann gilt man als gewerblicher Verkäufer?

Ist der Tatbestand des Gesetzes für gewerbliches Handeln erfüllt, so müssen Steuern gezahlt werden. Dabei gibt es keine absoluten Grenzen, wann Verkäufe als privat und wann als gewerblich einzustufen sind. Es gibt für Privatverkäufer lediglich einige Kriterien, die für eine Einstufung als Gewerbe herangezogen werden. Folgende Anhaltspunkte sprechen für gewerbliches Handeln: 

  • Ankauf von Gegenständen für den gezielten Verkauf
  • Verkauf in erheblichem Umfang (ab 30 Artikeln im Monat wird es kritisch)
  • Anbieten von Neuware oder vielen gleichartigen Sachen
  • Regelmäßige Verkäufe über längere Zeiträume
  • Professioneller Auftritt im Internet (Werbung, Shop, Powerseller)
  • Verkauf für Dritte (Schwiegereltern, Freunde)

 

 

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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