27-03-2021 07:18
Tagchen @jungfrau230953
Ich finde es schade, dass gesetzliche Texte so regelmäßig so verkürzt kolportiert werden.
Ja, der Käufer trägt das Risiko für den Verlust auf dem Versandweg, wenn er bei einem privaten Verkäufer kauft. Aber den trägt er erst, wenn der Verkäufer an den Versanddienstleister übergeben hat.
Das Problem ist ja, dass man diese Übergabe in den meisten Fällen weder glaubhaft machen noch beweisen kann.
Daran ändert die Tatsache, dass der Käufer eine andere Art des Versandes hätte wählen können, leider gar nichts.
Weil das so ist, kann sich der Käuferschutz auch darauf berufen, dass die volle Erstattung an den Käufer in Ordnung ist.
Mit der neuen Zahlungsabwicklung hat sich der unversicherte Versand somit also tatsächlich in weiten Teilen erledigt.
Das kannst du so aber auch nicht machen.
Wenn der Artikel nämlich jetzt für den einen Euro verkauft wird, und der K auch nichts anderes bei dir kauft, erhält EBay vom Käufer 5,99€. Bei 11% Provision auf Artikel und Versand, zieht EBay sofort aufgerundet 66 Cent ab und dazu noch weitere 35 Cent als Gebühr für die Zahlungsabwicklung.
Das heißt, du zahltest 1 Cent für den gesamten Deal drauf!