18-04-2024 09:43
Wenn man jetzt noch wüsste ob und wo man das alles in der Steuerklärung eintagen soll. Dort wo es hin soll/kann werden Artikel des täglichen Gebrauches nämlich nicht akzeptiert oder/und man mus den ehemaligen Kaufpreis angeben um den Gewinn zu errechnen. Wer in Gottes nahmen hat denn noch Belege zu Käufen von 10/ 20Jahren!?
Leider geben sich Steuerberater (zu dehnen man immer verwiesen wird) mit Fragen zu solch kleinen "Lapalien" nicht ab -weil sie damit nichts verdienen!
18-04-2024 15:49
EBay muss die Privaterkäufer melden welche über die Grenze von 30 Verkäufen und/oder 2000€ Einnahmen kommen.
Das Finanzamt entscheidet dann erst einmal über das weitere Vorgehen.
Wenn man Artikel innerhalb eines Jahres weiter verkauft, dann muss man den Gewinn vertsteuern wenn dieser 600€ erreicht.
Bei dir sehe ich weder die 600€ Gewinn und wie du selber angibst tätigst du keinen Weiterverkauf von Artikeln innerhalb eines Jahres.
Zur Sicherheit kannst du dir aber jeden Verkauf ausdrucken.
18-04-2024 15:07
Du bist seit 2010 registriert, dann wird ebay Deine Umsätze erst 2025 melden
nichtsdestotrotz wärst Du "schon immer" verpflichtet, Einnahmen (ab aktuell 600 Euro - nicht anzahlbezogen) aus Veräusserungen bei der Steuererklärung anzugeben
18-04-2024 10:05
Man soll ja Post vom Finanzamt bekommen, sollte das nicht bis zu Abgabeschluss 2024 passieren -werde ich das auch tun. Ansonsten schicke ich einfach eine Liste über meine Verkäufe hin und dann darf man dort entscheiden wie sie damit umgehen . Ab sofort werde ich nichts mehr verkaufen- für den maximal 1€ kann ich es auch entsorgen!
18-04-2024 09:45
Auch wir dürfen hier keine Beratungen diesbezüglich machen. Ich würde einfach beim Finanzamt nachfragen.