01-05-2024 19:40
03-05-2024 08:51
@itec_93 schrieb:Was spielt das für eine Rolle was letztes Jahr war? Kann man ja gleich beliebig weit zurück gehen....
Genau das schreibt doch Miriam in ihrem Posting auch.... es geht nicht nur um den letzten Verkauf oder letzte 3 oder wie auch immer.
https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Hinweis: Wir überprüfen regelmäßig die Handelsaktivitäten unserer Verkäufer und fordern sie ggf. auf, ihr eBay Konto als ein gewerbliches Konto zu kennzeichnen. Weiterhin müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
02-05-2024 21:48
Stelle dich auf den Kopf und wieder auf die Beine und lies mal Beitrag Nummer sieben in diesem Thread.
Ja, das FA kann ganz weit zurückgehen ........
02-05-2024 21:43
Was spielt das für eine Rolle was letztes Jahr war? Kann man ja gleich beliebig weit zurück gehen....
02-05-2024 21:13
02-05-2024 21:09
Welche Rolle spielt denn die Historie die über ein halbes Jahr alt ist???
Welche Teile meines gewerblichen Kontos verkaufe ich schein privat?
Das ist ein privates Konto und in 2024 wurde eine Kaffe Maschine verkauft und nun biete ich ein Motorrad teil an und da möchtest du mir sagen ihr habt meine Situation nochmal angesehen?
Dann bitte ich dir mir konkret zu sagen was deiner Meinung nach der tatsächliche Grund ist. Danke
02-05-2024 15:59
miriam@ebay, Hallöchen, kannst du dir mal bitte die vom Fragesteller an einen Verkäufer abgegebene, rote Bewertung anschauen? 😂 Scheint sich um eine Rachebewertung zu handeln, die auch noch sinnfrei ist, weil der Verkäufer sehrwohl ein Gewerbe angemeldet hat, laut Impressum.
02-05-2024 15:43
Hallo @itec_93 - gerne haben wir uns deine Situation angesehen und wir berücksichtigen immer die gesamte Verkaufshistorie eines eBay-Kontos. Unsere Mechanismen haben hier korrekt gearbeitet.
Wir empfehlen dir, dich zu deiner aktuellen Situation steuerrechtlich beraten zu lassen, der Inhalt der E-Mail gilt weiterhin und es handelt sich hier um einen Prozess, der bei allen über eBay.de registrierten Konten Anwendung findet.
Allgemein gilt: Wer mit einem eBay-Konto privat auftritt, obwohl das Handeln als gewerblich auszulegen ist, muss wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vom Mitbewerb befürchten. Ebenso ergreifen wir entsprechende Maßnahmen, wenn der Verdacht besteht, dass Teile des Sortiments über ein privates eBay-Konto angeboten werden, um eBay-Gebühren zu umgehen.
Liebe Grüße
Miriam
Wegen Krankheit heute leider abwesend.
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02-05-2024 15:23
Zu deinen mehrfach verkauften Artikel einer Warengruppe äussere ich mich nicht.
Vielleicht kann verena@ebay dazu etwas sagen ?
02-05-2024 15:21
verena@ebay kannst du etwas dazu sagen oder es an die zuständige Stelle weiterleiten? Danke 🙂
02-05-2024 15:19
Nein darum geht es nicht. Das PStG hat erstmal gar nichts mit privat vs gewerblich zu tun sondern rein mit der Meldung an das FA bei Überschreitung gewisser Grenzen.
In der Nachricht von Ebay wird mit gewerblicher Handel unterstellt, was einfach nicht richtig ist.
02-05-2024 15:04
Lies mal nach zum Plattformensteuergesetz, @itec_93 ,
Gelöst: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Ände... - eBay Deutschland Community
Es geht nicht darum, dass du dieses Jahr einen Artikel verkauft hattest.
Es geht darum, dass du letztes Jahr gut verkauft hattest und der Umsatz war über 2000 €.
02-05-2024 14:17
ich sehe alena@ebay ist aktiv 🙂