am 13-05-2024 08:46 - zuletzt bearbeitet am 15-05-2024 15:01 von steffi@ebay
Hallo allerseits und ❤️lich willkommen zu der eBay-Fragestunde mit dem eBay-Community-Team.
Da wir diese Woche kein spezielles Thema haben, zögert bitte nicht, eure (bitte nicht bereits von anderen Mitgliedern vorhandene Themen) allgemeinen Kauf- oder Verkaufsfragen hier zu stellen.
Um eure Fragen schneller beantworten zu können, bitten wir euch jeweils eine Frage pro Beitrag zu wählen. Selbstverständlich könnt ihr so viele Beiträge in der eBay-Fragestunde schreiben, wie ihr möchtet - das ist sogar von uns gewünscht!
Die Fragestunde bleibt bis 15:00 Uhr geöffnet. Danach wird sie für weitere Fragen geschlossen. Selbstverständlich werden wir uns aber auch weiterhin darum kümmern, alle Fragen zu beantworten, die möglicherweise noch unbeantwortet sind – gebt uns dafür bitte etwas Zeit, da wir dann häufig andere Kollegen um Unterstützung fragen müssen, um die korrekte Antwort für euch zu bekommen.
Um Deine Frage zu veröffentlichen, klicke in der unteren rechten Ecke dieses Beitrags auf Antworten, gebe Deine Frage ein und klicke zwischen 14.00 und 15.00 Uhr auf "Antwort".
Das Format der eBay-Fragestunde spiegelt das Format unserer Community-Diskussionsforen wider, in denen alle Beiträge chronologisch auftreten. Das Community-Team beantwortet jede eingehende Frage in dieser Reihenfolge und zitiert die ursprüngliche Frage dann in der jeweiligen Antwort. Dieses Zitat und die Antwort erscheinen chronologisch später und somit weiter unten.
WICHTIG: auch wenn wir das Format des Diskussionsforums nutzen, ist die Fragestunde einzeln und alleine nur für Fragen einzelner Mitglieder da und nicht um Diskussion zu starten - nutzt dafür bitte gerne wie immer unser Diskussionsforum.
1:1-Sitzungen
Wenn ihr spezifische Fragen zum PStTG habt oder die Fälle im Webinar auf eure Situation nicht zutreffen, nutzt unsere 1:1-Sitzungen. Als private Verkäufer*innen könnt ihr euch in diesen individuellen Sitzungen an Expert*innen wenden und diejenigen Fragen klären, auf die ihr bisher keine Antwort gefunden habt. Das Beste dabei: Ihr lasst euch beraten und wir übernehmen die Kosten.
Um eine persönliche Beratung zu erhalten, sende eine E-Mail an steuernmitkopf@ebay.com. Schreibe in den Betreff "Beratung zur Meldepflicht PStTG + eBay-Nutzernamen". Wir teilen dir dann mit, wie du einen Termin vereinbaren kannst.
Solltet ihr die eBay-Fragestunde leider verpasst haben, freuen wir uns, wenn ihr eure Frage direkt in der Community stellt oder aber auch einfach bis zur nächsten Fragestunde* wartet.
Lieben Gruß,
Euer eBay-Community-Team
15-05-2024 16:12
das community-team@ebay möchte sich für die heutige Fragestunde bedanken. Sollten doch noch Unklarheiten aufkommen, die ihr gerne vor der nächsten eBay-Fragestunde geklärt haben möchtet oder ihr hattet nicht mehr genügend Zeit für einen weiteren Beitrag / eine Antwort, eröffnet dazu bitte ein neues Thema und markiert das eBay-Community-Team folgendermaßen:
und mich für alle eBay-Community bezogenen Fragen
Lieben Gruß,
Steffi
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15-05-2024 15:00 - bearbeitet 15-05-2024 16:40
@itec-systems schrieb:
Hallo, wenn ich einen Käufer melde da er einen falschen Rückgabegrund angegeben hat zB. "Artikel funktioniert nicht" obwohl er das sehr wohl tut. Gerade bei CPUs gibt es mehr als genug Käufer die den Einbau einfach nicht richtig machen oder den auf ein nicht kompatibles Board verbauen.
1. Wo sehe ich den Ausgang einer solchen Meldung und wann bekomme ich von Ebay dann eine Ersattung der Versandkosten.
2. Gibt es endlich mal Überlegungen seitens Ebay solche Einträge aus der dämlichen Servicestatisik zu entfernen? Ich weiß ihr sagt immer "technisch nicht möglich" wobei ich das aber nicht wirklich glaube und und selbst wenn kann sowas ja mal integriert werden.
Hallo @itec-systems ,
2. Hatte ich bereits ausführlich erklärt. Ob in Zukunft daran sich etwas ändern wird, können wir nicht sagen.
1. Update ich gleich hier, als edit. Einfach nochmal später nachschauen 😉
Ob versehentlich/unwissend der falsche Grund gewählt wird, das geht vermutlichen einigen Sellern so. Wir gehen hier aber nicht von böswilliger Absicht aus. Seller haben in solchen Fällen die Option, den Käufer zu melden (über Rückgabe gibt es dann auch genau diesen Meldegrund). Sollte ein Käufer dies wirklich mehrfach machen, wird eBay Maßnahmen ergreifen. eBay erstattet derzeit keine Versandkosten dafür.
Beste Grüße
Patrick
15-05-2024 14:59 - bearbeitet 17-05-2024 11:20
@mmstore74 schrieb:
Hallo steffi@ebay
hier die gewünsche Artikelnummer: 326061578142
Dankeschön @mmstore74 - ich geb das an die Technik weiter und sobald ich eine Rückmeldung habe, schreibe ich Dir dann hier in diesem Post die Antwort.
----------------------------------------------------------------------------
Update am 17.05.2024:
Hallo @mmstore74, die Technik hat mir bestätigt, dass kein Fehler vorlag, sondern die Nachricht durch eine nicht geduldete Wortwahl, für das eBay Nachrichten System blockiert worden ist. Den entsprechenden Grundsatz findest Du hier.
Lieben Gruß,
Steffi
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15-05-2024 14:56
@bieco-spielwaren schrieb:
Hallo,
wir haben das gleiche Problem wie Nutzer @friseurversand in seinem Thread beschrieben hat- die Antwort durch das Support Team wurde auch schon gegeben. Allerdings kann ich weder in dem Thread eine Frage stellen, noch komme ich über den Hilfe Bot weiter.
https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung-und-Pr...
Meine Frage : Wird die Möglichkeit des nachträglichen Uploads der Daten für alle betreffenden User freigeschaltet, und wir müssen nur abwarten?
Viele GrüßeAnja
so da bin ich wieder @bieco-spielwaren, vorerst verhält es sich weiterhin so:
Du bekommst einen Link in einer Email, über den Du die Daten hochladen kannst. Solltest Du die Daten nicht innerhalb von 7 Tagen hochgeladen haben, bekommst Du eine 24h Erinnerung.
Wenn der Link abgelaufen ist, oder die Dokumente abgelehnt oder unvollständig sind, kann ein neuer Link bei eBay angefordert werden.
Deshalb bitte weiterhin hier in der Community schreiben (im Mitglieder helfen Mitglieder können nur die Fragesteller und unsere Mentoren schreiben), gerne hier oder sich telefonisch beim Kundenservice melden.
Lieben Gruß,
Steffi
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15-05-2024 14:53
15-05-2024 14:45
@mmstore74 schrieb:
Hallo steffi@ebay community-team@ebay
ich habe folgende Frage.
Ich habe vorgestern per Email eine Frage bezüglich eines Artikel erhalten,diese Nachricht erschien jedoch nicht in mein Ebay.Der Telefon Support konnte mir auch nicht helfen.
Es ging dabei um folgendes Zenario:
Ich habe einen Preisvorschlag an Potenzielle Kunden verschick,ein Kunde wollte diesen Artikel gerne kaufen,es konnte den Preisvorschlag aber nirgendwo annehmen.
Wir haben uns dann so geeinigt gehabt,daß ich den Artikel dann um den Prei " X " billiger gemacht hatte und der verkauf verlief ganz normal über Ebay nur die Nachrichten nicht.
Hallo @mmstore74, hast Du mir zur Sicherheit einmal die Artikelnummer, um die es ging bei dem Preisvorschlag?
Lieben Gruß,
Steffi
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15-05-2024 14:43
@renzors schrieb:
habe ich ohne + trotzdem kostenloses Rückleberecht beim Ebaykäufen mit Echtheitsprüfung für passt nicht o gefällt nicht ?
Hallo @renzors ,
du meinst vermutlich eBay Plus?
Kann ich Artikel zurückgeben, die die Echtheitsprüfung durchlaufen haben?
Dein gesetzliches und – soweit vereinbart – vertragliches Rückgaberecht wird in keiner Weise beeinträchtigt. Du kannst einen Artikel insbesondere dann zurückgeben, wenn der*die Verkäufer*in im Angebot angegeben hat, dass er*sie Rückgaben akzeptiert und wenn die Rückgabe innerhalb des von dem*der Verkäufer*in vorgegebenen Rückgabezeitraums erfolgt. Im unwahrscheinlichen Fall, dass der*die Käufer*in einen Artikel erhält, der nicht dem Angebot entspricht, kann der Artikel im Rahmen des eBay-Käuferschutzes zurückgegeben werden. Damit Rückerstattungen erfolgen können, müssen alle Rückgaben an das Team für die Echtheitsprüfung geschickt werden. Dieses prüft, ob sich der Artikel noch im selben Zustand befindet und das Zubehör noch dabei ist bzw. ob der Artikel tatsächlich nicht dem Angebot entspricht, und nimmt eine erneute Echtheitsprüfung vor. Anschließend schickt es den Artikel an den*die Verkäufer*in zurück.
Die Rücknahmebedingungen des*der Verkäufers*in und/oder die Bedingungen für den eBay-Käuferschutz legen fest, ob du oder der*die Verkäufer*in die Kosten für die Rücksendung an den Echtheitsprüfer übernehmen. Die Kosten für die Rücksendung vom Echtheitsprüfer zum*zur Verkäufer*in trägt eBay.
Beste Grüße
Patrick
15-05-2024 14:39
Hallo, wenn ich einen Käufer melde da er einen falschen Rückgabegrund angegeben hat zB. "Artikel funktioniert nicht" obwohl er das sehr wohl tut. Gerade bei CPUs gibt es mehr als genug Käufer die den Einbau einfach nicht richtig machen oder den auf ein nicht kompatibles Board verbauen.
1. Wo sehe ich den Ausgang einer solchen Meldung und wann bekomme ich von Ebay dann eine Ersattung der Versandkosten.
2. Gibt es endlich mal Überlegungen seitens Ebay solche Einträge aus der dämlichen Servicestatisik zu entfernen? Ich weiß ihr sagt immer "technisch nicht möglich" wobei ich das aber nicht wirklich glaube und und selbst wenn kann sowas ja mal integriert werden.
15-05-2024 14:33 - bearbeitet 15-05-2024 14:34
Hallo steffi@ebay community-team@ebay
ich habe folgende Frage.
Ich habe vorgestern per Email eine Frage bezüglich eines Artikel erhalten,diese Nachricht erschien jedoch nicht in mein Ebay.Der Telefon Support konnte mir auch nicht helfen.
Es ging dabei um folgendes Zenario:
Ich habe einen Preisvorschlag an Potenzielle Kunden verschick,ein Kunde wollte diesen Artikel gerne kaufen,es konnte den Preisvorschlag aber nirgendwo annehmen.
Wir haben uns dann so geeinigt gehabt,daß ich den Artikel dann um den Prei " X " billiger gemacht hatte und der verkauf verlief ganz normal über Ebay nur die Nachrichten nicht.
15-05-2024 14:27
@bieco-spielwaren schrieb:
Hallo,
wir haben das gleiche Problem wie Nutzer @friseurversand in seinem Thread beschrieben hat- die Antwort durch das Support Team wurde auch schon gegeben. Allerdings kann ich weder in dem Thread eine Frage stellen, noch komme ich über den Hilfe Bot weiter.
https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung-und-Pr...
Meine Frage : Wird die Möglichkeit des nachträglichen Uploads der Daten für alle betreffenden User freigeschaltet, und wir müssen nur abwarten?
Viele GrüßeAnja
Hallo Anja @bieco-spielwaren, das kläre ich schnell für Dich ab 🙂.
Lieben Gruß,
Steffi
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⤷ Du hast Deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem Du Dein Problem als gelöst markierst.
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15-05-2024 14:25
habe ich ohne + trotzdem kostenloses Rückleberecht beim Ebaykäufen mit Echtheitsprüfung für passt nicht o gefällt nicht ?
15-05-2024 14:20
@murmu67 schrieb:
Hallo Commuity-Team
Seit geraumer Zeit habe ich immer wieder Probleme mit Käufern aus dem Europäischen-Raum, welche die Einfuhrgebühren für die ersteigerten Artikel nicht bezahlen. Bei Käufern ausserhalb Europe besteht die Problematik nicht.
Ich benutze die Ebay-Plattform aus Deutschland, bin jedoch in der Schweiz ansässig und Steuerpflichtig.
Die ersteigerten Artikel werden aus der Schweiz versendet, als " Maxibrief, eingeschrieben mit Sendungsverfolgung". Dies ist die günstigste Versandart um aus der Schweiz "Weltweit" Waren zu versenden (EU = 21€ / Rest der Welt = 25€), die volle Kontrolle der Sendung kann vom Absender, sowie vom Empfänger jederzeit abgefragt werden. Soweit so gut.
Jetzt beginnen die Probleme.
Die anfallenden Einfuhrgebühren in die jeweiligen Länder werden dem Käufer mitgeteilt, wenn das Paket die Landesgrenze des jeweiligen Landes erreicht. Diese sind der Einfuhrbehörde / Zoll zu entrichten, die Zahlungsfrist wird dem Käufer mitgeteilt. Ist die Zahlung erfolgt wird das Paket weiterbefördert und dem Empfänger zugestellt.
Auf allen meinen Inseraten ist der Hinweis in Deutsch und Englisch hinterlegt, dass es zu zusätzlichen Kosten kommen kann (Einfuhrgebühren) und diese vor Gebotsabgabe des Käufers in seinem Land abzuklären sind.
Originaltext aus den Inseraten in Deutsch und Englisch:
Beachten Sie als Käufer bitte folgendes
Je nach Warenwert werden Artikel ggf. zollechtlich abgefertigt.
Verkäufer erklären den Warenwert des Artikels und müssen die gesetzlichen Bestimmungen zur Zolldeklarationspflicht einhalten.
- Einfuhrzölle und Steuern, die der Käufer zahlen muss.
- Verzögerungen auf Grund von Zollkontrollen.
- Bearbeitungsgebühren, welche bei der Lieferung zahlbar sind.
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Zollbehörde Ihres Landes oder auf der Ebay-Seite zum Internationalen Handel.
Wenn diese Gebühren nicht innerhalb der festgelegten Frist der Einfuhrbehörde/ Zoll, bezahlt werden wird das Paket an mich zurückgeschickt.
Zur Zeit habe ich wieder 2 Stk. solcher Sendungen, die Kommunikation mit den Käufern ist teilweise nervig und Zeitaufwendig. Einsicht will keiner haben und die Beschuldigungen das der Artikel nicht eingetroffen ist ist die mildesten Formullierung. Auch wird immer wieder die Behauptung aufgestellt das ich das Internationale Formular (CN22) zur Ausfuhr von Waren nicht richtig ausfülle und Systemtechnisch nicht an die richtige Adresse zustelle. Dies ist jedoch nicht möglich, denn ohne richtig erstelltes Dokument, gibt es keine Sendungsnummer.
Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht und eventuell eine Lösung, um solchen unnötigen Zeitverschleiss zu minimieren und Käufern klar zu machen wie die Zahlungsformalitäten geregelt sind?
Besten Dank
Hallo @murmu67 ,
dein Anliegen haben wir mal in den Bereich Verkaufen bei eBay Private Verkäufer*innen verschoben.
Beste Grüße
Patrick
15-05-2024 14:18
Hallo,
wir haben das gleiche Problem wie Nutzer @friseurversand in seinem Thread beschrieben hat- die Antwort durch das Support Team wurde auch schon gegeben. Allerdings kann ich weder in dem Thread eine Frage stellen, noch komme ich über den Hilfe Bot weiter.
https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung-und-Pr...
Meine Frage : Wird die Möglichkeit des nachträglichen Uploads der Daten für alle betreffenden User freigeschaltet, und wir müssen nur abwarten?
Viele Grüße
Anja
15-05-2024 14:00
Wir freuen uns auf eure Fragen 🙂
Lieben Gruß,
Steffi
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⤷ Du hast Deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem Du Dein Problem als gelöst markierst.
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Willkommen zur wöchentlichen eBay-Fragestunde mit dem eBay-Community-Team! Sofern nicht anders angegeben, findet die Fragestunde jeden Mittwoch von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.
Unser Community-Team, bestehend aus miriam@ebay, patrick@ebay & steffi@ebay, wird eure Fragen beantworten.
Wenn ihr mehrere Fragen habt, erstellt bitte einen Beitrag pro Frage, damit wir so effektiver darauf eingehen können. Wenn eine Frage nicht direkt beantwortet werden kann, melden wir uns, sobald wir eine Rückmeldung für euch haben.