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Gewährleistung erhalten

Ein im Sept 2023 gekauftes Gerät sollte jetzt einmal genutzt werden.

Nun stellte sich heraus daß das Gerät defekt ist.

Natürlich sagt der verkäufer - aus China - policy say 180 days warranty -

was kann ich tun?

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7 ANTWORTEN 7

Gewährleistung erhalten


@v50super  schrieb:
Natürlich...haben sie juristisches KnowHow?
Tatsächlich habe ich in Deutschland gekauft...also gilt deutsches Recht...
mal sehen ob diese Plattform dieses Thema kennt...

Du hast eine Frage gestellt @v50super und Antworten erhalten welche dir nicht gefallen.

Ebay ist sowieso raus da der Kauf im September war und der Käuferschutz hier nicht mehr greift.

Selbst dein VK hat reagiert und schreibt dir " die Richtlinien lauten 180 Tage Garantie "

selbst da bist du raus.

Ich vermute mal er meint den PayPal Käuferschutz von 180 Tagen und der ist günstig für ihn auch abgelaufen.

Somit stehst du zwischen deinem Problem und der Restmülltonne.


"Hier könnte Ihre Werbung stehen."

Nachricht 1 von 8
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emil@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @v50super , der Kundenservice kann zwar keine direkte Rechtsberatung geben, aber für Fälle wie diesen wurde eine Liste an Schritten und Hinweisen in unserem Rechtsportal erstellt, gerne kannst du dich dort bezüglich deiner nächsten Schritte informieren. Beachte jedoch, dass Gewähleistungs- und Garantieansprüche nicht über den Käuferschutz abgedeckt sind, wenn diese außerhalb der 30 tägigen Käuferschutzfrist liegen. Du kannst das eBay-Nachrichtensystem weiterhin nutzen um mit dem Verkäufer zu kommunizieren, ist mit dem Verkäufer so jedoch keine Einigung möglich, kann dich der Kundenservice nicht mit der Durchführung von Schritten wie z.B. dem Erzwingen der Erstattung unterstützen, diese Ansprüche müssen alternativ auf dem Rechtswege durchgesetzt werden wenn keine direkte Einigung erfolgen kann, ich rate dir daher dich ggf. zusätzlich durch einen Anwalt beraten zu lassen.

@bootyooty , vielen Dank fürs verlinken.

Liebe Grüße
Emil

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Nachricht 2 von 8
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Guten Tag @v50super  wenn du dir so sicher bist, dass ein in China ansässiger Verkäufer sich an deutsche Verbraucherrechte zu halten hat, kannst du ja gerne juristischen Rat einholen, hier bieten viele ausländische Verkäufer bei ebay.de an, dass heisst noch lange nicht, dass du Gewährleistungsansprüche auch in Deutschland einklagen kannst wenn der VK seinen Sitz im Ausland hat. Viele VK haben hier auch Lager und verschicken von dort aus. Der Artikelstandort muss nicht mit dem Firmensitz überein stimmen.

Eine Klage richtet sich also immer an den allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten, ergo China. 😎

 

Klage ins Ausland dürfte vorerst auch teuer werden, da du uns aber hier keinen Glauben schenkst, wird ebay Mitarbeiter emil@ebay  dir hier sicherlich nochmal Tipps bezüglich Rechte und Pflichten geben.

Nachricht 3 von 8
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gleiche Lage...Kauf in Deutschland...deutsche Regeln...mal sehen ob die Plattform ihre Pflichten kennt...
Nachricht 4 von 8
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Natürlich...haben sie juristisches KnowHow?
Tatsächlich habe ich in Deutschland gekauft...also gilt deutsches Recht...
mal sehen ob diese Plattform dieses Thema kennt...
Nachricht 5 von 8
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@v50super  schrieb:

Ein im Sept 2023 gekauftes Gerät sollte jetzt einmal genutzt werden.

Nun stellte sich heraus daß das Gerät defekt ist.

Natürlich sagt der verkäufer - aus China - policy say 180 days warranty -

was kann ich tun?


Hallo @v50super 

 

wegwerfen was sonst.

Kaufst du billig, kaufst du zweimal.

Wie willst du deutsche Verbraucherrechte in CN durchsetzen?


"Hier könnte Ihre Werbung stehen."

Nachricht 6 von 8
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was kann ich tun?

Nichts! In China gibt es keine Verbraucherrechte. Wie willst du die Gewährleistung durchsetzen?

Zudem wärst du jetzt noch in der Beweispflicht, dass der Schaden / Defekt bereits beim Kauf bestanden hat.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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