21-04-2024 17:04
Gelöst! Gehe zu Lösung.
23-04-2024 18:29
21-04-2024 23:32
Schön, dass du das so offen zugibst. Du weißt aber schon, dass wenn man kauft um zu verkaufen es dann gewerblicher Handel ist?
21-04-2024 23:20
21-04-2024 21:14
21-04-2024 20:53
21-04-2024 19:13
21-04-2024 18:59
21-04-2024 18:54
21-04-2024 18:45 - bearbeitet 21-04-2024 18:45
@bootyooty schrieb:Ja, tut mir leid für deinen Verlust @ebottx , war sicher einer der Controller?
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die beiden wurden bewertet ... vlt. der TT-Schläger oder eines von den unzähligen Nahrungsergänzungsmitteln
21-04-2024 18:23
21-04-2024 17:58
21-04-2024 17:40
Hallo @ebottx nein, das reicht nicht. Um als Verkäufer in den Genuß vom Verkäuferschutz zu kommen, brauchst du nicht nur eine Sendungsverfolgung sondern auch einen Zustellnachweis. Den gibt es bei Päckchenversand im Inland nicht.
https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaeuferstandards/verkaeuferschutz
Wenn sie Versandmethoden mit Sendungsverfolgung verwenden, sind Sie geschützt, wenn Artikel ohne Ihr Verschulden verspätet oder gar nicht eintreffen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Unwetter oder Betriebsunterbrechungen beim Versandunternehmen dazu führen. Wenn aus den Angaben zur Sendungsverfolgung hervorgeht, dass Sie den Artikel rechtzeitig verschickt haben, werden negative Bewertungen automatisch entfernt.
Niedrigpreisige Artikel können Sie z.B. mit PRIO versenden. PRIO ist eine Zusatzleistung der Deutschen Post für Briefe mit Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung. Die Zustellung erfolgt in der Regel am nächsten Tag.
Wenn Sie Versandetiketten über Mein eBay erstellen, ist die Käuferadresse bereits eingetragen und die Daten zur Sendungsverfolgung werden automatisch hinterlegt. Alternativ können Sie die Sendungsdaten auch per Scan über die eBay-App hinzufügen.
https://pages.ebay.de/verkauferschutz-grundsatz/
Der Verkäufer ist über eBay abgesichert, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.
Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:
Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:
Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.
Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.
21-04-2024 17:13
21-04-2024 17:10
Bei ebay haftest du bei Verlust! Also erstatte dem Käufer bevor ebay das erledigt und du noch einen Mangel ins Konto bekommst.
Wir predigen seit über 2 Jahren, dass man unter der Zahlungsabwicklung tunlichst nicht ohne Sendungsnachweis verschicken sollte aber es hören die Wenigsten.
Du siehst was dabei rauskommt, nun bist du Geld und Ware los.