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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben

Habe ein Päckchen verschickt, Käufer meint, dass das Päckchen nicht angekommen ist. DHL Suchauftrag gibt keine Antwort. Käufer hat einen Fall eröffnet und will Rückerstattung( es war ein Päckchen und unversichert also haftet er doch bei Verlust?) was soll ich tun?
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14 ANTWORTEN 14

Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben


@ebottx  schrieb:
Jap, Genau

Warum macht man das, @ebottx ?

Nachricht 1 von 15
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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben

Schön, dass du das so offen zugibst. Du weißt aber schon, dass wenn man kauft um zu verkaufen es dann gewerblicher Handel ist?

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben

Jap, Genau
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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben

Man kauft etwas, um es zu verkaufen, @ebottx ?

Nachricht 4 von 15
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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben

Ist so eine Art von Reselling, falls dir das was sagt
Nachricht 5 von 15
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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben


@ebottx  schrieb:
Nahrungsergänzungsmittel 😅

Warum braucht man die nicht selbst auf, @ebottx ?

Nachricht 6 von 15
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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben


@ebottx  schrieb:
Nahrungsergänzungsmittel 😅

 

 

Uuups... zuviel davon und du läufst Gefahr abgemahnt zu werden, verkaufst du weiterhin viel Neuware solltest du zwingend ein Gewerbe anmelden 

Nachricht 7 von 15
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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben

Nahrungsergänzungsmittel 😅
Nachricht 8 von 15
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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben


@bootyooty  schrieb:

Ja, tut mir leid für deinen Verlust @ebottx  , war sicher einer der Controller?


~~~~~~~~~~~~~~~~

 

die beiden wurden bewertet ... vlt.  der TT-Schläger oder eines von den unzähligen Nahrungsergänzungsmitteln

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Ja, tut mir leid für deinen Verlust @ebottx  , war sicher einer der Controller?

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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben

Danke für die Hilfe, bin noch nicht lange auf EBay. Naja, aus Fehlern lernt man..
Nachricht 11 von 15
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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben

Hallo @ebottx  nein, das reicht nicht. Um als Verkäufer in den Genuß vom Verkäuferschutz zu kommen, brauchst du nicht nur eine Sendungsverfolgung sondern auch einen Zustellnachweis. Den gibt es bei Päckchenversand im Inland nicht.

 

 

 

https://www.ebay.de/verkaeuferportal/verkaeuferstandards/verkaeuferschutz

 

Versand- und Lieferprobleme?

Mit Sendungsverfolgung geschützt

Wenn sie Versandmethoden mit Sendungsverfolgung verwenden, sind Sie geschützt, wenn Artikel ohne Ihr Verschulden verspätet oder gar nicht eintreffen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Unwetter oder Betriebsunterbrechungen beim Versandunternehmen dazu führen. Wenn aus den Angaben zur Sendungsverfolgung hervorgeht, dass Sie den Artikel rechtzeitig verschickt haben, werden negative Bewertungen automatisch entfernt.

Niedrigpreisige Artikel können Sie z.B. mit PRIO versenden. PRIO ist eine Zusatzleistung der Deutschen Post für Briefe mit Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung. Die Zustellung erfolgt in der Regel am nächsten Tag. 

Wenn Sie Versandetiketten über Mein eBay erstellen, ist die Käuferadresse bereits eingetragen und die Daten zur Sendungsverfolgung werden automatisch hinterlegt. Alternativ können Sie die Sendungsdaten auch per Scan über die eBay-App hinzufügen.

 

https://pages.ebay.de/verkauferschutz-grundsatz/

 

 

Anspruchsberechtigung

Der Verkäufer ist über eBay abgesichert, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

Artikel nicht erhalten

Meldet ein Käufer einen Artikel als „nicht erhalten“, ist der Verkäufer unter folgenden Bedingungen abgesichert:

  • Der Verkäufer hat den Artikel innerhalb der angegebenen Bearbeitungszeit verschickt und dem Käufer innerhalb von 3 Werktagen nach dem Öffnen der Anfrage die Angaben zur Sendungsverfolgung mitgeteilt. Dies gilt nicht für vorbestellte oder nach Kundenwunsch angefertigte Waren, bei denen der Versand innerhalb der im Angebot angegebenen Frist erforderlich ist.
  • Der Verkäufer hat den Artikel an die in der eBay-Kaufabwicklung angegebenen Adresse verschickt. Der Verkäuferschutz gilt nicht, wenn der Artikel vom Käufer abgeholt wurde oder der Verkäufer den Artikel selbst zugestellt oder an eine andere als in den Einzelheiten zum Kauf angegebene Adresse verschickt hat.
  • Der Verkäufer muss einen Nachweis der rechtzeitigen erfolgreichen Zustellung erbringen („Zustellungsnachweis“).

Zustellnachweis

Ein „Zustellungsnachweis“ muss die folgenden Informationen enthalten:

  • die Sendungsnummer des Versandanbieters, den Lieferstatus „Zugestellt“ (oder Entsprechung, je nach Land, in das der Artikel geliefert wurde)
  • Datum der Zustellung
  • Name und Adresse des Empfängers, die mit den Angaben „Einzelheiten zum Kauf“ übereinstimmen
  • Name und Adresse des Versenders

Der Verkäufer gestattet eBay den Zugriff auf die Versandinformationen des entsprechenden Versanddienstleisters, um den Versand eines Artikels zu überprüfen, und gewährt eBay gegebenenfalls Zugang zu diesen Informationen.

Wenn eBay den Sendungsstatus anhand der Online-Sendungsnummer gemäß den Bedingungen dieses Grundsatzes nicht nachverfolgen kann, da die Versandinformationen online nicht mehr verfügbar sind, ist die Vorlage einer Online-Sendungsnummer als Zustellnachweis nicht ausreichend.

Nachricht 12 von 15
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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben

Reicht aber nicht der Nachweis für das erstellen eines Etiketts? Oder könnte ich zur Post und dort fragen ob die das noch im System haben als Nachweis, dass ich das Päckchen verschickt habe? Auf **bleep** läuft es zumindest anders
Nachricht 13 von 15
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Käufer meint Artikel nicht erhalten zu haben

Bei ebay haftest du bei Verlust! Also erstatte dem Käufer bevor ebay das erledigt und du noch einen Mangel ins Konto bekommst.

Wir predigen seit über 2 Jahren, dass man unter der Zahlungsabwicklung tunlichst nicht ohne Sendungsnachweis verschicken sollte aber es hören die Wenigsten.

Du siehst was dabei rauskommt, nun bist du Geld und Ware los.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 14 von 15
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