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Neue Regeln wenn ein Käufer sich zahlungsunwillig gibt

Seit Mai hat eBay ja die Regeln in Fällen, wenn ein Käufer nicht zahlen sollte ,geändert. Allerdings haben Nichtzahler und Spaßbieter mit den  neuen Regeln doch noch mehr Narrenfreiheit als ohnehin schon, oder? Laut den neuen Regeln kann man als Verkäufer den Kauf nach 4 Tagen einfach abbrechen, wenn keine Zahlung getätigt wurde, damit kann ein Verkäufer die Sache zwar schnell klären, bekommt aber auch kein Geld vom Käufer. Dies werden mit Sicherheit eine ganze menge Spaßbieter und Nichtzahler rücksichtslos aussnutzen, da mit der neuen Regel dem Verkäufer jeglichea Druckmittel gegen einen Nichtzahler genommen wird. Der Nichtzahler braucht sich nur nicht mehr melden und schon bleibt dem Verkäufer eigentlich nur der Kaufabbruch und der Zahlungsausfall, oder? Anstatt es dem Verkäufer einfacher zu machen, einen Kaufabzubrechen, sollte eBay lieber Mal gezielt gegen Nichtzahler vorgehen (z.B. das Verkäufer auch Käufer negativ bewerten könnten, oder zu mindest, dass ein Verkäufer auf dem Profil eines Nichtzahlers einen für alle sichtbaren, von Bewertungen unabhängigen Vermerk hinterlassen kann, wenn ein User für einen Kauf nicht gezahlt hat) und nicht Spaßbietern noch mehr Narrenfreiheit garantieren. Vorallem jene User die erst etwas kaufen, dann aber vorsätzlich nicht bezahlen und auch nicht auf Nachrichten antworten, sollte eBay mal mehr unter Druck setzen. Das Selbe wäre auch für Spaßbieter angebracht, die erst mitbieten, dann sich aber weigern zu zahlen, weil man erst nach Abgabe eines Gebots sich die Beschreibung eines Angebots genauer durchgelesen hat oder man aus Versehen geboten hat.

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@serasuvikutoria  schrieb:

Seit Mai hat eBay ja die Regeln in Fällen, wenn ein Käufer nicht zahlen sollte ,geändert. Allerdings haben Nichtzahler und Spaßbieter mit den  neuen Regeln doch noch mehr Narrenfreiheit als ohnehin schon, oder? Laut den neuen Regeln kann man als Verkäufer den Kauf nach 4 Tagen einfach abbrechen, wenn keine Zahlung getätigt wurde, damit kann ein Verkäufer die Sache zwar schnell klären, bekommt aber auch kein Geld vom Käufer. Dies werden mit Sicherheit eine ganze menge Spaßbieter und Nichtzahler rücksichtslos aussnutzen, da mit der neuen Regel dem Verkäufer jeglichea Druckmittel gegen einen Nichtzahler genommen wird. Der Nichtzahler braucht sich nur nicht mehr melden und schon bleibt dem Verkäufer eigentlich nur der Kaufabbruch und der Zahlungsausfall, oder? Anstatt es dem Verkäufer einfacher zu machen, einen Kaufabzubrechen, sollte eBay lieber Mal gezielt gegen Nichtzahler vorgehen (z.B. das Verkäufer auch Käufer negativ bewerten könnten, oder zu mindest, dass ein Verkäufer auf dem Profil eines Nichtzahlers einen für alle sichtbaren, von Bewertungen unabhängigen Vermerk hinterlassen kann, wenn ein User für einen Kauf nicht gezahlt hat) und nicht Spaßbietern noch mehr Narrenfreiheit garantieren. Vorallem jene User die erst etwas kaufen, dann aber vorsätzlich nicht bezahlen und auch nicht auf Nachrichten antworten, sollte eBay mal mehr unter Druck setzen. Das Selbe wäre auch für Spaßbieter angebracht, die erst mitbieten, dann sich aber weigern zu zahlen, weil man erst nach Abgabe eines Gebots sich die Beschreibung eines Angebots genauer durchgelesen hat oder man aus Versehen geboten hat.


Was würde mir das bringen, @serasuvikutoria , wenn jemand auf einen Artikel bieten würde und nicht zahlen würde ?

Ich kann mir den Käufer ja nicht aussuchen. 

Der Käufer sucht sich den Verkäufer aus.

Die Angebote bei ebay sind für alle einsehbar und fast jeder kann bieten.

Mann kann immer noch Bieter mit 2 oder mehr Vermerken wegen eines nichtbezahlten Artikels von seinen Käufen ausschließen.

Man kann User direkt auf die Bietersperrliste setzen.

Vielleicht kommt ja mal eine Aussage von ebay, wie in Zukunft mit Nichtzahlern verfahren wird ?

@serasuvikutoria 

 

Auch der bisherige Nchtzahler-Fall hat Dir das Geld nicht gebracht. Da wurden lediglich die Gebühren gutgeschrieben. Wenn der Käufer trotz Fall nicht bezahlt hat (und das waren die meisten), dann hattest Du auch kein Geld.

 

Mit derm Kaufabbruch ist die Sache übrigens nicht erledigt. Der Kaufabbruch löst nämlich den Kaufvertrag nicht auf. Der besteht trotzdem weiter. Die AGB von ebay wurden nämlich diesbezüglich nicht geändert.

 

Man soll künftig Käufer ab zwei Kaufabbrüchen automatisch ausschließen können.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @serasuvikutoria 

 

Du musst als Grund bei einem Abbruch angeben das der Käufer nicht bezahlt hat.

 

Ich denke auch nicht das Ebay es zulässt das jemand zig mal nicht bezahlt.

 

Die wollen ja an jedem Kauf verdienen und nicht nur die 35 Cent.

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