Tja, da hast du dich leider zu lange hinhalten lassen. Der Käuferschutz bei ebay beträgt 30 Tage und dann ist Schluss. Warum hast du denn ebay nicht eingeschalten innerhalb der Rückgabe als der Verkäufer nach einer 3-4 Tagefrist nicht erstattet hat?
Und hattest du überhaupt ebaykonform eine Rückgabe eröffnet und die Sendungsnummer in der Rückgabe eingetragen? Naja, jetzt auch voll egal falls nicht. Die Sache ist leider gegessen und du kannst deine Kohle als Lehrgeld abschreiben.
Du kannst natürlich noch rechtlich ausserhalb ebay gegen den Verkäufer vorgehen - immer vorausgesetzt du kannst den Rückversand nachweisen.
Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)