Ist natürlich unglücklich, dass du dem Käufer ein falsches Bild geschickt hast aber wenn du den Artikel verschickt hattest der eindeutig im Angebot angeboten war bist du im Recht. Bedeutet allerdings nicht, dass der Käufer den Artikel nicht unter fadenscheinigen Gründen auf deine Kosten zurückgeben könnte wenn er eine Rückgabe öffnet mit dem Grund, dass der Artikel nicht wie beschrieben ist.
Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)