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Servicestatus unterdurchschnittlich, weil Angebote beendet wurden

Hallo, 

 

als gewerblicher Anbieter verkaufe ich meine Lagerware (Bekleidung) bei EBay zum Sofort-Kauf. Angebote stehen 30 Tage online und werden automatisch verlängert. Nun passiert es schonmal, dass diese Teile (10 von weit über 340) auch mal über die Ladentheke verkauft werden und dann nicht mehr vorrätig sind. Selbstverständlich muss ich das Angebot dann (vorzeitig) bei EBay beenden.
Nun habe ich dadurch einen unterdurchschnittlichen Servicestatus mit Verkaufslimit. Wie kann ich verhindern, dass sich das negativ auf meinem Servicestatus auswirkt? Es ist doch nur folgerichtig, dass ich nichts mehr zum Kauf anbiete, das ich nicht mehr habe... ? Die Käuferbewertungen sind übrigens 100% Positiv.

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3 ANTWORTEN 3

Servicestatus unterdurchschnittlich, weil Angebote beendet wurden

Hm, kommt ja wieder mal kein Feedback.

@linie*2 noch da ? 

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Servicestatus unterdurchschnittlich, weil Angebote beendet wurden

Wenn man seine Sofortkaufangebote beendet, rutscht ganz sicher der Servicestatus nicht nach unten. Das passiert nur, wenn über ebay ein Artikel verkauft wird und der Verkäufer dann den Artikel nicht liefern kann weil anderweitig verkauft.

Und noch was anderes: wo bitte sind denn deine gesetzlich vorgeschriebenen, gewerblichen Angaben? Da fehlt eine ganze Menge und du bist starl abmahngefährdet.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 4
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Servicestatus unterdurchschnittlich, weil Angebote beendet wurden

Hallo @linie*2 ,

zweigleisig zu verkaufen ist unklug.

Wenn heute jemand die Jeans xxx vor Ort kaufen würde und gleichzeitig jemand diese Jeans bei ebay kaufen würde, dann hättest du ein Problem mit dem Käufer bei ebay, dem du die Ware nicht liefern könntest, weil nicht mehr vorhanden. 

Hm, ansonsten sehe ich bei dir keine rechtlich vorgeschriebenen Daten.

Du bist schon lange bei ebay angemeldet, WRB sagt dir nichts ? , im Impressum stehen nur Name, Anschrift und USt. Id.

Du kannst unbebotene und nicht verkaufte Artikel vorzeitig beenden.

Wenn du etwas verkauft hast, dann versendest du nach Zahlungeingang den Artikel an den Käufer oder die Käuferin.  

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