28-03-2024 17:05
Guten Tag,
ich habe bei einem gewerblichen Händler ende Januar 2 Artikel erworben (Über den Warenkorb wurden beide Artikel zum selben Zeitpunkt erworben und umgehend bezahlt) .
Diese sollten im Zeitrahmen Mi, 28. Feb - Mi, 13. Mrz und Do, 7. Mrz - Mi, 27. Mrz geliefert werden.
am 16ten Mrz habe ich über die Funktion "Artikel nicht erhalten - Verkäufer konaktieren" Kontakt zum händler aufgenommen, und nach einem evtl. Lieferdatum gefragt.
Der Händler teilte darauf mit, das wegen einer Beschädigung der Artikel erst in 1- 3 Wochen geliefert werden könne, und ob ich warten möchte.
Da ich beide Artikel benötige, habe ich gesagt ich würde gerne warten, worauf der Händler mitteilte das er nur liefern könne wenn ich die Anfrage schließen würde. Dieses wollte ich aber unter der Prämisse das wenn ich die Anfrage schließe, ich zu einem späteren Zeitpunkt diesen ja nicht mehr erneut öffnen kann (Käuferschutz) nicht machen, und habe dieses dem Verkäufer mitgeteilt. Dieser hat daraufhin von seiner Seite aus den Kauf eines Artikels storniert, und mir für diesen das Geld zurückerstattet. Für den zweiten Artikel hat er mir via nachricht mitgeteilt das ich diesen bitte selbst stornieren soll und erneut (mit einer Lieferzeit von 5-6 Wochen!) bestellen soll.
Angeblich ist sein Verhalten gemäß den ebay Richtlinien so korrekt. Leider kann ich in den richtlinien aber genau diesen passus, das der Käufer den Vertrag stornieren kann, wenn der Kunde die Anfrage nicht schließt finden.
Kann mir jemand aushelfen ob dieses Verhalten gemäß den Richtlinien so korrekt ist, oder ob der Verkäufer klar gegen die Richtlinien verstößt.
In den Richtlinien habe ich lediglich den Punkt " Desweiteren muss garantiert werden, dass der Versand innerhalb von 40 Werktagen nach Kauf erfolgt." gefunden. Diese 40 Werktage sind mittlerweile überschritten, und in meinen Augen hat der Händler dort bereits selbst gegen die ebay Richtlinien (Die er übrigens ausdrücklich in seinen eigenen AGB inkludiert) verstoßen.
Vielen Dank bereits für die Antworten
29-03-2024 14:24
Über einen anderen Account darf hier niemand Auskunft geben. Der Accountinhaber muss sich diesbezüglich seelbst melden!
Und ob es gegen die Regeln von ebay ist oder nicht ist doch eher zweitrangig! Ebay wird nichts unternehmen und dir nicht zum Artikel verhelfen. Das musst du schon selbst durchziehen.
29-03-2024 14:05
Vielen Dank schonmal für die Antworten:
Nur um es klarzustellen, ich möchte mein Geld nicht zurück, sondern die 2 bestellten Regale, von denen eines vom Händler ja bereits storniert wurde (weil ich die Anfrage nicht geschlossen habe) erhalten!
Deswegen meine Frage ob diese Stornierung von ihm überhaupt mit den Regeln von ebay übereinstimmt. Seiner aussage nach ja, weil ich die Anfrage halt nicht geschlossen habe. Einspruch dagegen einlegen geht nicht.
Ich sehe übrigens gerade, das wir das ganze nicht über meinen aacount sondern über den meiner Freundin geordert haben, die Bestellnummer dort lautet 07-11122-27297
28-03-2024 19:11
@mpegster schrieb:
Guten Tag,
ich habe bei einem gewerblichen Händler ende Januar 2 Artikel erworben (Über den Warenkorb wurden beide Artikel zum selben Zeitpunkt erworben und umgehend bezahlt) .
Diese sollten im Zeitrahmen Mi, 28. Feb - Mi, 13. Mrz und Do, 7. Mrz - Mi, 27. Mrz geliefert werden.
am 16ten Mrz habe ich über die Funktion "Artikel nicht erhalten - Verkäufer konaktieren" Kontakt zum händler aufgenommen, und nach einem evtl. Lieferdatum gefragt.
Der Händler teilte darauf mit, das wegen einer Beschädigung der Artikel erst in 1- 3 Wochen geliefert werden könne, und ob ich warten möchte.
Da ich beide Artikel benötige, habe ich gesagt ich würde gerne warten, worauf der Händler mitteilte das er nur liefern könne wenn ich die Anfrage schließen würde. Dieses wollte ich aber unter der Prämisse das wenn ich die Anfrage schließe, ich zu einem späteren Zeitpunkt diesen ja nicht mehr erneut öffnen kann (Käuferschutz) nicht machen, und habe dieses dem Verkäufer mitgeteilt. Dieser hat daraufhin von seiner Seite aus den Kauf eines Artikels storniert, und mir für diesen das Geld zurückerstattet. Für den zweiten Artikel hat er mir via nachricht mitgeteilt das ich diesen bitte selbst stornieren soll und erneut (mit einer Lieferzeit von 5-6 Wochen!) bestellen soll.
Angeblich ist sein Verhalten gemäß den ebay Richtlinien so korrekt. Leider kann ich in den richtlinien aber genau diesen passus, das der Käufer den Vertrag stornieren kann, wenn der Kunde die Anfrage nicht schließt finden.
Kann mir jemand aushelfen ob dieses Verhalten gemäß den Richtlinien so korrekt ist, oder ob der Verkäufer klar gegen die Richtlinien verstößt.
In den Richtlinien habe ich lediglich den Punkt " Desweiteren muss garantiert werden, dass der Versand innerhalb von 40 Werktagen nach Kauf erfolgt." gefunden. Diese 40 Werktage sind mittlerweile überschritten, und in meinen Augen hat der Händler dort bereits selbst gegen die ebay Richtlinien (Die er übrigens ausdrücklich in seinen eigenen AGB inkludiert) verstoßen.
Vielen Dank bereits für die Antworten
Hallo @mpegster,
danke für deine Frage!
Es ist sehr gut, dass du dich erst hier meldest, bevor du die Anfrage schließt. Deine Bedenken sind gerechtfertigt.
Sobald du die Anfrage schließt, kannst du diese nicht mehr öffnen. Wenn dein Verkäufer dir den Artikel weiterhin nicht liefert, hast du keine Möglichkeit mehr von deinem Käuferschutz Gebrauch zu machen.
Ich empfehle dir hier daher, uns für die zweite Bestellung direkt in der Anfrage einzuschalten. Wie genau das funktioniert, siehst du hier. Dadurch kann dann eine Erstattung an dich veranlasst werden.
Ob du den Artikel danach erneut bei dem Verkäufer erwirbst oder nicht, bleibt natürlich dir überlassen.
Gerne würde ich den Verkäufer auch einmal zur Überprüfung intern melden. In deinem eBay-Konto kann ich jedoch keine geöffnete Anfrage finden. Dafür benötige ich daher einmal die Bestellnummer von dir.
Liebe Grüße
Verena
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
28-03-2024 18:54
@mpegster schrieb:Guten Tag,
ich habe bei einem gewerblichen Händler ende Januar 2 Artikel erworben (Über den Warenkorb wurden beide Artikel zum selben Zeitpunkt erworben und umgehend bezahlt) .
Diese sollten im Zeitrahmen Mi, 28. Feb - Mi, 13. Mrz und Do, 7. Mrz - Mi, 27. Mrz geliefert werden.
am 16ten Mrz habe ich über die Funktion "Artikel nicht erhalten - Verkäufer konaktieren" Kontakt zum händler aufgenommen, und nach einem evtl. Lieferdatum gefragt.
Der Händler teilte darauf mit, das wegen einer Beschädigung der Artikel erst in 1- 3 Wochen geliefert werden könne, und ob ich warten möchte.
Da ich beide Artikel benötige, habe ich gesagt ich würde gerne warten, worauf der Händler mitteilte das er nur liefern könne wenn ich die Anfrage schließen würde. Dieses wollte ich aber unter der Prämisse das wenn ich die Anfrage schließe, ich zu einem späteren Zeitpunkt diesen ja nicht mehr erneut öffnen kann (Käuferschutz) nicht machen, und habe dieses dem Verkäufer mitgeteilt. Dieser hat daraufhin von seiner Seite aus den Kauf eines Artikels storniert, und mir für diesen das Geld zurückerstattet. Für den zweiten Artikel hat er mir via nachricht mitgeteilt das ich diesen bitte selbst stornieren soll und erneut (mit einer Lieferzeit von 5-6 Wochen!) bestellen soll.
Angeblich ist sein Verhalten gemäß den ebay Richtlinien so korrekt. Leider kann ich in den richtlinien aber genau diesen passus, das der Käufer den Vertrag stornieren kann, wenn der Kunde die Anfrage nicht schließt finden.
Kann mir jemand aushelfen ob dieses Verhalten gemäß den Richtlinien so korrekt ist, oder ob der Verkäufer klar gegen die Richtlinien verstößt.
In den Richtlinien habe ich lediglich den Punkt " Desweiteren muss garantiert werden, dass der Versand innerhalb von 40 Werktagen nach Kauf erfolgt." gefunden. Diese 40 Werktage sind mittlerweile überschritten, und in meinen Augen hat der Händler dort bereits selbst gegen die ebay Richtlinien (Die er übrigens ausdrücklich in seinen eigenen AGB inkludiert) verstoßen.
Vielen Dank bereits für die Antworten
Moin, Moin.
Ich wage zwar zu bezweifeln, dass das Handeln des Verkäufers unter dem Deckmantel der eBay Richtlinien korrekt ist, aber verena@ebay kann dir dazu sicher mehr sagen.