04-09-2015 14:57
Wie kann ich den Verkäuferschutz wahrnehmen, nachdem die Frist von 90 Tagen verstrichen, und der Artikel im eBay-Verzeichnis gelöscht wurde? Ist diese Möglichkeit verfallen, oder wie gehe ich hier vor? Und ganz allgemein: wie kann ich eBay kontaktieren, ohne in endlosen Abfrageschleifen immer wieder in Sackgassen zu geraten. Dankeschön!