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eBay-Verkaufsgebühren

ich möchte den folgenden Artikel bei eBay verkaufen. Ich habe den Passus "Mindestpreis bei Auktionsangebote" aber nicht ganz verstanden, deshalb hier noch mal der Sachverhalt;

ich möchte als Privat-Verkäufer
nur in Deutschland  = ebay.de 
eine Porzellan-Figur verkaufen.

Es soll ein Festpreis-Angebot sein mit der Option Preisvorschlag.
Der angegebene Mindestpreis soll 1.200 EURO betragen.
Die Funktion automatisches Wiedereinstellen für eine monatliche Verlängerung mit der Funktion „Gültig bis auf Widerruf“  soll gelten.

meine Frage:  welche Gebühren muß ich im Verkaufsfall an eBay zahlen ? 

und bitte evtl auch das noch;
Wie ist das mit der Umsatz-Steuer ?  > wenn bei eBay keine Verkaufs-Gebühren anfallen, muß ich dann trotzdem auf den Verkaufs-Erlösbetrag eine Umsatz-Steuer zahlen ?

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4 ANTWORTEN 4

eBay-Verkaufsgebühren

Zu 1: nein, wenn du eine Auktion machen möchtest solltest du keinen Mindestpreis angeben denn das kostet Gebühren. Du wählst einfach einen höheren Startpreis.

 

Zu 2: Du stellst einen Artikel ein zu einem bestimmten Festpreis der dir vorschwebt. Um mehr Interessenten dafür zu bekommen fügst du die Option Preisvorschlag hinzu. Dann können dir Nutzer auch Preisvorschläge senden und dir ihren Preis zu dem sie kaufen möchten vorschlagen.

Und auch wenn du dann diesen Preisvorschlag annehmen würdest wird der Artikel zum Festpreis verkauft weil es eben keine Auktion ist.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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eBay-Verkaufsgebühren

ich entnehme der Antwort folgendes;
1.
ich muß:  statt Mindestpreis  > Festpreis sagen  und dieser Festpreis ist der Startpreis

2.
was ich aber noch nicht ganz verstehe, ist die Option "Preisvorschlag (bei Angeboten im Festpreisformat)"  > nach der tabellarischen Übersicht (https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/selling-fees?id=4822) wäre das dann immer noch ohne Gebühren ? obwohl es nicht zum Festpreis verkauft wird ?

Nachricht 2 von 5
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eBay-Verkaufsgebühren


@petplaner  schrieb:

ich möchte den folgenden Artikel bei eBay verkaufen. Ich habe den Passus "Mindestpreis bei Auktionsangebote" aber nicht ganz verstanden, deshalb hier noch mal der Sachverhalt;

ich möchte als Privat-Verkäufer
nur in Deutschland  = ebay.de 
eine Porzellan-Figur verkaufen.

Es soll ein Festpreis-Angebot sein mit der Option Preisvorschlag.
Der angegebene Mindestpreis soll 1.200 EURO betragen.
Die Funktion automatisches Wiedereinstellen für eine monatliche Verlängerung mit der Funktion „Gültig bis auf Widerruf“  soll gelten.

meine Frage:  welche Gebühren muß ich im Verkaufsfall an eBay zahlen ? 

und bitte evtl auch das noch;
Wie ist das mit der Umsatz-Steuer ?  > wenn bei eBay keine Verkaufs-Gebühren anfallen, muß ich dann trotzdem auf den Verkaufs-Erlösbetrag eine Umsatz-Steuer zahlen ?


~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

 

bei reinen Festpreisangeboten gibt es die Option Mindestpreis nicht, das gibt es nur in Verbindung mit dem Auktionsformat

 

Festpreis = Sofortkauf zum angezeigten Preis

 

private Verkäufer zahlen keine Verkaufsprosivion - Gebühren für Zusatzoptionen, (Werbe-)Anzeigen, bei Verkauf ins Ausland (auch bei Versand nur innerhalb D) können trotzdem ggf. anfallen und berechnen sich dann nach einem Festpreis oder prozentual nach dem Verkaufspreis ... je nach Gebühr

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eBay-Verkaufsgebühren

Hallo @petplaner ,

lies mal hier nach.

Gebühren für private Verkäufer | eBay

Mindestpreis kostet immer, auch wenn der Artikel nicht verkauft wird.

Wenn du 1200 Euro für den Artikel haben möchtest, dann gib doch einfach 1200 Euro als Startpreis an.

Die Option PV würde ich nicht dazu nehmen, wenn du 1200 Euro für den Artikel haben willst.

Eine Umsatzsteuer zahlst du nicht.

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