03-05-2024 14:20
03-05-2024 14:30
Hallo @123speedlutsche , wir teilen nicht dem Finanzamt, sondern dem Bundeszentralamt für Steuern die gesetzlich vorgeschriebenen Daten einmal jährlich mit, wenn du 30 oder mehr Verkäufe tätigst, was hier der Fall ist . Das Bundeszentralamt für Steuern leitet die erhaltenen Informationen an die zuständigen Finanzbehörden der Länder weiter. Das zuständige Finanzamt kann die erhaltenen Informationen dann im Besteuerungsverfahren berücksichtigen und beispielsweise prüfen, ob deine Verkäufe bei eBay steuerpflichtig sind.
Bei weiteren Fragen, bitte ich dich an deinen Steuerberater zu wenden.
Liebe Grüße, Sonja
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03-05-2024 14:34
Das was du hier bereits verkauft hast ist so eh nicht erlaubt! Du verkaufst deine Parfums unter Neu/Sonstige und schreibst z.B. im Dezember 2022 das erste Mal gesprüht! Das ist nicht neu und auch nicht sonstige sondern gebraucht! Und gebrauchte Parfums dürfen hier nicht angeboten werden! Stellst du trotzdem ein wird ebay deine Artikel irgendwann finden und beenden und dein Konto einschränken.
Und zum Steuergesetz gibt es unzählige Threads und Tutorials die du gerne durchforsten darfst. Gerne kannst du auch den Steuerberater deines Vertrauens befragen.
03-05-2024 14:42
03-05-2024 14:48 - bearbeitet 03-05-2024 14:52
Lies mal nach, @123speedlutsche
Grundsatz zu Parfums und Kosmetikartikeln | eBay
Auch Abfüllflaschen dürfen bei ebay nicht verkauft werden.
Sei einfach froh, dass kein Markenrechtsinhaber sich bei dir gemeldet hatte.
Ob und was das Finanzamt irgendwann etwas dazu schreibt, wirst du ja merken, nämlich dann, wenn Post kommt.
03-05-2024 14:55
03-05-2024 15:04
Das muss nicht unbedingt nur die Echtheit angezweifelt werden, sowas kommt auch von ebay.
Die Markenrechtsinhaber sehen es nicht gerne, wenn ihre Artikel bei bei ebay von nichtautorisierten Händlern verkauft werden.
Und wie neu kann ein Duft sein, der über zwanzig Jahre alt ist ?
Der hätte in eine andere Kategorie eingestellt werden müssen.
Und der Spruch " wegen Spaßbieter xxxxxxx" gehört nicht in einen Auktionstext.
03-05-2024 15:06
sorry, dieser Ton gegenüber @perfect-sally geht gar nichts, denn er hat völlig recht!
Aber dann mach mal schön weiter.....
und was auch nicht geht, ist, daß du "Spaßbieter" in deiner Artikelbeschreibung
bloßstellst......
Der eine ist halt Spaßbieter und der andere stellt unzulässige Artikel ein...ihr schenkt euch da nichts...
03-05-2024 15:43
03-05-2024 15:44
03-05-2024 15:47
03-05-2024 15:50 - bearbeitet 03-05-2024 15:51
@123speedlutsche schrieb:
wenn du ein Auto von vor 20 Jahren kaufst was nicht einen km gefahren ist, dann ist das quasi ein Neuwagen. Auch zu dem Thema Markenrechte, Ich brauch keine Rechte um mein Eigentum zu verkaufen. Ist alles schon einmal bezahlt gewesen. Sonst dürfte hier niemand etwas verkaufen. Nicht einmal einen Fernseher, weil steht ja Markennamen drauf… Aber es driftet jetzt etwas vom eigentlichen Thema ab. Ich hätte meine Frage anders formulieren sollen: Ich sammele Dinge und verkaufe diese wegen Nichtgefallen, oder Nichtgebrauch regelmäßig wieder, diese habe ich selbst gekauft und kann den Eigentum mit Rechnungen auf meinen Namen nachweisen und beweisen dass ich aufgrund des höher bezahlten Kaufpreis und dem niedrigeren erzielten Verkaufspreis keinen Profit aus den Verkäufen mache. Muss ich, da ich auf über 30 Auktionen komme, befürchten dass ich Steuern nachzahlen muss…
du hast die Antwort bereits von der Ebaymitarbeiterin Sonja und von Perfect Sally bekommen...
du kannst das alles hier in der Community nachlesen....Eingabe über die Suchfunktion oder schau dir die
extra Veröffentlichungen von Ebay zum Thema an....googlen wäre auch eine Option....wir können
hier nicht jeden Tag mehrmals täglich diesbezüglich bei Adam und Eva anfangen, vor allem, da die steuerliche Situation bei jedem eine andere ist....
03-05-2024 15:57
03-05-2024 16:02
Ob du Steuern nachzahlen musst oder nicht, beantwortet dir sicher
gerne ein Steuerberater nach deiner Wahl oder dein zuständiges Finanzamt @123speedlutsche
03-05-2024 16:13
Tja, wärste mal lieber ruhig geblieben 🤗
Punkt 1: Angebrochene Parfüms sind bei ebay nicht erlaubt - https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/used-cosmetics-policy?id=4290
Punkt 2: Aufgrund der Vielfalt verschiedener Parfüms könnte das Finanzamt dir doch eine Gewerblichkeit unterstellen - normalerweise bevorzugt man nur 1 oder 2, max. 3 Sorten - oder gar "vom LKW gefallene Ware" vermuten.
Punkt 3: Abmahner aus der Parfümbranche warten nur auf solche User wie dich 😐
03-05-2024 16:21
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