09-01-2024 13:52
Hallo,
ich habe ein Artikel als Privatverkäufer verkauft in der ich eine Rücknahme ausgeschlossen habe. Einige Minuten nach dem der Artikel verkauft wurde verlangt der Käufer nach der Stornienrung des Kaufs. Muss ich diesen Kauf stornieren?
Schon einmal vielen Dank im Voraus für die Beantwortung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
09-01-2024 19:34
@selltronic*de schrieb:
Ich habe ihn gebeten mir mitzuteilen warum er den Kauf abbrechen will. Daraufhin hat er geantwortet das eine Funktion fehlt. Ich habe diese Funktion in der Artikelbeschreibung nicht angegeben weil der Artikel diese Funktion nicht unterstützt. Ich habe die Artikelbeschreibung und Überschrift nochmal überprüft, diese Funktion ist definitiv nicht angegeben.
Du drehst dich jetzt im Kreis. Ich sage dir, wenn du das durchziehst, hat der Käufer- wenn er will- am Ende die Macht. Und sei es, wenn das Teil nicht heil durch den Transport bei ihm ankommt.
Du könntest schon jetzt deinen Seelenfrieden haben, so sitzt du weiter auf Kohlen, wenn du das durchziehst, denn erst 30 Tage ebay Käuferschutz und je nachdem, wie er bezahlt hat, evtl. noch 180 Tage Paypal oder Kreditkarte (ich glaube 120 Tage).
Das sollte man in dem Fall nicht unerwähnt lassen, denn es gibt auch die Möglichkeit eines Zahlungsstreitfalls.
09-01-2024 19:54
@Anonymous,
TE ist beratungsresistent.
Ich hätte, täte ich noch verkaufen, das Storno des Käufers akzeptiert.
Ohne wenn und aber. Ich kann Stress nicht brauchen.
Käufer machen einen Pups und bekommen zu 99 % recht.
09-01-2024 20:05
@selltronic*de schrieb:
Ich habe ihn gebeten mir mitzuteilen warum er den Kauf abbrechen will. Daraufhin hat er geantwortet das eine Funktion fehlt. Ich habe diese Funktion in der Artikelbeschreibung nicht angegeben weil der Artikel diese Funktion nicht unterstützt. Ich habe die Artikelbeschreibung und Überschrift nochmal überprüft, diese Funktion ist definitiv nicht angegeben.
Welche Funktion fehlt denn ?
Ist ja auch egal, die AB war rational gestaltet.
Die Zeit, die du jetzt in der Community verbracht hast, hättest du nutzen können.
Zum Beispiel musst du den Kauf nicht abbrechen, wenn der K nach vier Tagen nicht zahlt, meldest du einen nichtbezahlten Artikel.
Käufer auf die Sperrliste setzen, das wurde dir schon geraten.
Artikel nach vor dem wiedereinstellen genau beschreiben.
09-01-2024 20:32
09-01-2024 20:32
Zum Beispiel musst du den Kauf nicht abbrechen, wenn der K nach vier Tagen nicht zahlt, meldest du einen nichtbezahlten Artikel.
Laut Überschrift heisst es ....nach Kauf und Zahlung Storno.
Die Chance ist damit leider vertan.
09-01-2024 20:35
Dann macht man einen Kaufabruch mit der Bergründung, dass die Lieferadresse nicht stimmt und setzt den Käufer auf die Bietersperrliste.
09-01-2024 20:43
09-01-2024 20:57
09-01-2024 21:02
09-01-2024 21:20
@daduc_345 schrieb:
Das liegt wohl an der bescheidenen Suche von eBay. Empfehle dem Käufer in Zukunft, auch die Beschreibung zu lesen.
Jepp, die Suche bei ebay......joah .............., es wird einem ganz viel angezeigt.
Auch Dinge, die man nicht sucht.
09-01-2024 21:31
@daduc_345 schrieb:
Das liegt wohl an der bescheidenen Suche von eBay. Empfehle dem Käufer in Zukunft, auch die Beschreibung zu lesen.
Was hat das jetzt mit der Suche zu tun? Der Käufer hatte ja was gefunden und sogar bezahlt und eine Beschreibung war vorhanden.
https://www.ebay.de/itm/386294481755?epid=167178997&hash=item59f0f2035b:g:SVMAAOSwpJ9lWLck
Vielleicht war das, was ihm angeblich fehlt und ja auch nicht beschrieben war, nur vorgeschoben.
Ich halte alles für möglich.
09-01-2024 21:41
10-01-2024 02:43
@daduc_345 schrieb:
Außerdem haben Gewerbetreibende auch ein Privatleben und benutzen Artikel die nicht zu ihrem Gewerbe gehören oder machen Fehlkäufe. Warum sollen sie diese nicht privat verkaufen, verstehe ich nicht!
Also dann guck mal hier hin:
Als Privatverkäufer:
https://www.ebay.de/itm/386518667167
"Verkaufe wegen Fehlkauf das angebotene Filter-Set. Die OVP ist ungeöffnet."
der gleiche Artikel aber in seinem Ebay-Shop:
https://www.ebay.de/itm/296049234156
" Neuware in OVP vom Händler"
Und das sind nicht die einzigen "Überschneidungen"
10-01-2024 08:30
ja as must du, du bist hier bei ebay da must du dank 30 tägiger nörgelgarantie zurücknehmen wenn der käufer es will, breche den kauf ab und gut ist das. Lese dir mal durch zu was du hier zugestimmt hast als privat verkäufer.
10-01-2024 09:09
Was sollen diese "Überschneidungen" denn bedeuten? Das wir von unseren gewerblichen Beschreibungen öfters kopeiren und dabei vllt einfach vergessen den Text anzupassen? Es sind zu viele Leute unterwegs die mit aller Energie versuchen andere ins schlechte Licht zu rücken !
10-01-2024 09:31
Das sind keine gebrauchte Artikel die Du unter Privat eingestellt hast .
Und du schreibst du hast einen Fehler gemacht !
Na also andere machen auch Fehler Stoniere den Kauf .
Das sind immer die besten eigene Fehler oK andere Fehler nicht OK.
Fairniss sieht anders aus.
10-01-2024 09:48
Danke @gebraucht-ist-gut
der ganze Auftritt hier von TE ließ sowas von vorneherein vermuten...
Es ist gut, daß "alte" Hasen sich nicht vereimern lassen und Aussagen
auf den Grund gehen.
10-01-2024 09:49 - bearbeitet 10-01-2024 09:52
Was will TE eigentlich hören?
@chr-koe63 du verkaufst privat und gewerblich und solltest alle Möglichkeiten kennen.
Bei mir hat immer der Käufer Recht, auch wenn es noch so absurd ist. Du hast deine Ware. Erstatte.
Das gibt weder einen Mangel noch eine finanzielle Einbuße, kauft es halt später ein anderer.
Natürlich kannst du auf "dein Recht" beharren. Das kann Kosten verursachen, einen die Ware beschädigenden frustrierten Käufer hervorbringen, dann kommt das böse ebay dazu, daß den Käuferschutz aktiviert usw. Und wenn es ganz mies kommt zieht dein Käufer vor Gericht. Spätestens ab hier wird es kostenintensiv und der Gewinner steht in den Sternen. Ne, Anwälte gewinnen immer!
Es geht hier doch nur um eine sicher überschaubare Summe Geld. Gerade im Onlinehandel muß man sein eigenes Ego und Rechtsempfinden im Griff haben. Mach gelassen ein Käufer glücklich und fertig. Sollten dir Kosten entstehen, schlag 2 EUR auf alle deine Artikel drauf.
10-01-2024 10:05 - bearbeitet 10-01-2024 10:05
@gebraucht-ist-gut schrieb:
@daduc_345 schrieb:
Außerdem haben Gewerbetreibende auch ein Privatleben und benutzen Artikel die nicht zu ihrem Gewerbe gehören oder machen Fehlkäufe. Warum sollen sie diese nicht privat verkaufen, verstehe ich nicht!Also dann guck mal hier hin:
Als Privatverkäufer:
https://www.ebay.de/itm/386518667167
"Verkaufe wegen Fehlkauf das angebotene Filter-Set. Die OVP ist ungeöffnet."
der gleiche Artikel aber in seinem Ebay-Shop:
https://www.ebay.de/itm/296049234156
" Neuware in OVP vom Händler"
Und das sind nicht die einzigen "Überschneidungen"
Schade, nicht genau hingesehen!
Aber, das zeigt doch ganz deutlich (Preis) was eBay und der Staat einen gewerbl. VK kostet!
10-01-2024 10:19
"Schade, nicht genau hingesehen!Aber, das zeigt doch ganz deutlich (Preis) was eBay und der Staat einen gewerbl. VK kostet!"
wie soll man jetzt diese Bemerkung verstehen? @daduc_345
als Freifahrtschein zum unredlichen Handeln?