07-06-2023 11:38
Liebe Ebayerinnen und Ebayer,
habe kürzlich eine handsignierte CD verkauft, und der Kunde hat nach Erhalt der Ware, eine neutrale Bewertung abgegeben. In dieser Bewertung wird behauptet, dass diese CD mit Kratzer angekommen ist, was vielleicht passieren kann, aber ich hatte vor dem Verkauf, diese CD nochmals von der Rückseite fotografiert, und es sind mir keine Kratzer aufgefallen. Ich hatte diese CD für Sammlerzwecke gekauft, und niemals abgespielt! Ich hatte den Käufer darum gebeten, seine Bewertung zu entfernen bzw. eine Änderung vorzunehmen, aber leider ohne Erfolg. Ich habe Ebay darum gebeten, sich diesen Fall anzunehmen, aber leider ohne Erfolg, der Käufer muss seine Bewertung nicht entfernen.
Nun zu meiner Frage: "Wer hat als Verkäufer ähnliche Erfahrungen gesammelt, und warum findet in einem solchen Fall, in dem eine falsche Behauptung bzw. Bewertung abgegben wird, der Verkäuferschutz, wie er in den Medien von Ebay so toll beworben wird, keine Anwendung"?
Man kommt sich als Verkäufer langsam wie Freiwild vor, das zum Abschuss freigegeben wurde!
Für Antworten zu meiner Frage bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Mit herzlichen Grüßen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
09-06-2023 16:12
@kenn-i-di-1 schrieb:
Also ich sehe bei besagtem Angebot die Vor- und Rückseite. Kratzer kann ich keine erkennen.
Also ich nicht !!! Nur die bedruckte Seite.
Zitat TE:
Hallo,
erst einmal vielen Dank für Ihre Nachricht, und Ihre Bemühungen!!
Dummerweise hatte ich beim Einstellen dieser Doppel-CD nur die Bilder mit der Vorderseite hochgeladen...
Dennoch sind die Kommis gruselig.
Und wenn diese CD wirklich Kratzer hat, wie dieser Käufer behauptet, warum möchte Er diesen Artikel dann behalten? Jeder normale Mensch, würde einen angeblich defekten Artikel zurückgeben bzw. um einen Abbruch des Kaufs bitten!
DANKE !!! ... es geht schließlich um die Signatur - ich hätte auch behalten.
09-06-2023 17:13
Noch einen Stups in die richtige Richtung, bezogen auf die Nachricht #20 von voli-maus, @heha0104 :
Nicht nur die Summe der Erlöse erzeugt eine solche Meldung,
auch die Anzahl der verkauften Artikel "Ü29"!
Nur von März bis Juni 2023 sind es 82 Stück:
https://www.ebay.de/sch/i.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=&_ssn=heha-2007&LH_Sold=1&LH_Complete=1
Was davor kam und danach kommt, rundet die Sache nur noch ein wenig ab.
Allerdings:
Ist es möglich, dass Sie sich ein wenig verrechnet haben auch hinsichtlich der Summe der verkauften Artikel?
Ich komme in Summe nur in besagter / dargestellter Zeitspanne schon auf mehr als 2000 Euro Verkaufspreis.
Damit meldet ebay auch aus diesem Grunde.
Ob Sie dann vom Finanzamt her zu einer Nachveranlagung herangezogen werden,
das liegt nur dort dann ganz allein in Ihrem Ermessen.
Wenn Sie Ihrer Finanzbehörde ggü. z.B. glaubhaft darlegen können,
dass es sich um eine Sammlung handelt,
kein regelmäßiger An- und Verkauf stattfand
und / oder Sie evtl. noch die Kaufbelege /-nachweise der Tonträger vorzuliegen hätten,
um einen möglichen Verlust bzw. niedrigschwelligen Gewinn nachweisen zu können.
09-06-2023 17:21
Hallo @heha0104
gern geschehen, wünsche auch alles gute für die Zukunft, vor allem starke Nerven 😉
09-06-2023 22:11 - bearbeitet 09-06-2023 22:11
@heha0104 schrieb:Hallo,
tausend Dank für Ihre Nachricht, aber was meinen Sie mit "angeblicher" Falschbehauptung" ? Das war keine "angebliche" Falschbehauptung von mir, sondern die Wahrheit, aber Die scheint heutzutage nicht jedem mehr zu schmecken!
Das ist Deine Version.
Die des Käufers ist eine andere.
Da man also mit hard facts keine Eurer jeweiligen Behauptungen (und mehr ist erst einmal jede der zwei Darstellungen nicht) verifizieren kann, nutzt man eben erst mal die z.B. Ausdrücke "angeblich", "vorgeblich", etc.
Und, den Zusammenhang und meinen Beitrag noch einmal genauer betrachtend, war die angebliche Falschbehauptung ja auch nicht von Dir, sondern vom Käufer.
Deiner Meinung nach Falschbehauptung, meiner Betrachtung nach aus o.a. Gründen "angeblich".
Wie auch immer - Deine Antwort auf die Bewertung war mindestens unprofessionell, ganz im Gegensatz zum sonstigen Auftreten...
20-06-2023 22:48
05-10-2023 11:18
Hallo @nurfuerhier
Hallo @Anonymous
ich versteheh das schon!
Ich verkaufe seit 21 bei Ebay - die letzten Jahre macht es immer weniger spaß.
Ein Beispiel:
der "Geschätzte" liest den Angebotstext nicht und stellt in der "Neutralen" Bewertung die Behauptung auf Passt nicht wie angegeben auf den Peugeot Speedfight 2
Steht aber nicht in der Beschreibung passt für Peugeot Speedfight 2
aber dafür, falls jemand vermutet die Federklammer für seine Fahrzeug passen,
die genauen Maße !
Ebay angerufen ...
....ja sie haben recht
.....aber die Bewertung steht immer noch
"Der Verkäuferschutz kann nicht dazu da sein, den Wahrheitsgehalt
von Bewertungen ausgiebig zu prüfen. " ...Aber die Einstufung des Verkäufers (bei Negativen Bewertung) aufgrund solcher Behauptungen vornehmen.
05-10-2023 22:51
du solltest den Ball hier mal sehr flach halten !! Mit deinen Angeboten und den verkauften Artikleln bist
du kei PRIVATER Anbieter mehr , und daher auch für jede Reklamtion verantwortlich . Viel Spass mit dem
nächsten Abmanhnanwalt.
21-11-2023 11:28
Hallo @sunrise1605,
...Da nur du und der Käufer wissen, wie die CD aussah/aussieht....
mag sein dass in diesem Fall richtig sein, in dem von mir beschriebenen aber ist die Richtigkeit meiner Aussage 100% verifizierbar -
Der Käufer ignoriete den Wunsch nach änderung.
Trotz anfänglicher Zusage bei Anfrage beim KD und wurde die Bewertung nicht entfernt.
21-11-2023 12:22
Hallo @321bestparts
Vermutlich wurde die BW nicht entfernt, weil sie eben der Wahrheit entspricht.
Der Käufer hat nichts geschrieben, was zu beanstanden wäre.
Dass du den Fehler korrigieren wolltest, der Käufer aber auf deinen Vorschlag nicht eingegangen ist, ist sicher ärgerlich, aber nicht zu ändern.
Du hast ein super Bewertungsprofil, dein Kommentar zu dieser BW (und zu den grauen) sprechen für dich!
31-01-2024 04:54