08-05-2023 16:27
Hallo Ebay Community,
ich habe jetzt einiges zu dem neuen Steuer Transperenz Gesetz gelesen. Ich bin verwirrter als vorher, weil überall was anderes steht.
Hier bei Ebay verkaufe ich als privater Verkäufer schon seit dem Jahr 2000, also ein alter Hase.
Fakt ist das ich wohl von Ebay beim Finanzamt gemeldet werde im Jahr 2024, weil ich über 30 Artikel wohl verkauft habe.
Ich bin Frührentner und brauche keine Steuererklärung abzugeben, nur das mal so im Hintergrund.
Ok, Ebay meldet mich an das Finanzamt. Das heisst aber ergo nicht das ich Gewinn erziehlt habe und Einkommenssteuer zahlen muss, korrekt?
Ich verkaufe nur gebrauchte Schuhe und Kleidung, sowie andere Kleinigkeiten. Im Internet heisst es da das man da keine Einkommenssteuer zahlen muss wenn man gebrauchte Sachen verkauft. Weil man ja vorher den hohen Neupreis bezahlt hat und nun nur noch 1/3 davon oder etwas mehr als Erlös erziehlt. Ergo macht man keinen Gewinn, sondern Verlust.
Habe ich das so richtig verstanden?
Heisst das also das man normal weiter verkaufen kann, auch wenn man über die 30 Teile kommen sollte?
Oder verfolgt das Finanzamt jetzt jeden kleinen Privatverkäufer?
Danke für Eure Hilfe,
MfG
Mike
Gelöst! Gehe zu Lösung.
30-11-2023 13:13 - bearbeitet 30-11-2023 13:14
Im Endeffekt bleibt es eine Ermessensentscheidung des zuständigen Finanzamts.
Inwieweit das FA ebay über die Entscheidung in Kenntnis setzt, steht in den Sternen, weil immer noch das Steuergeheimnis gilt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ebay da über irgendwas in Kenntnis gesetzt wird. Wenn ein FA jemand als gewerblich einstuft, dann weiss das FA ja, ob Kunde einer Aufforderung nachkommt oder nicht. Die lassen dann bestimmt nicht locker.
Und da sich hier etliche tummeln, die zwar privat angemeldet sind, aber anders auftreten und es passiert hier aber weiter nichts, dann kann man nur abwarten, ob sich diese Klientel hier dann ausdünnen wird oder eben sich dann korrekt als gewerblich anmelden.
12-12-2023 08:27
Hallo,
ich bin Hobbymusiker für Klarinette und Saxophon.
Ich habe mir die letzten Jahre u. a. bei Ebay gebrauchte Klarinette gekauft, die mich beim Einkauf schon über 2000€ (Bassklarinette 7000€, Bassetthorn 5000€, Altklarinette 5000€ jeweils mit deutschem System - aber auch Kontraaltklarinette 2500€ und Kontrabassklarinette 3500€ mit Böhmsystem) gekostet haben.
Ich spiele die Instrumente in diversen Vereinen und Musikgruppen als Laienmusiker ohne dafür bezahlt zu werden.
Sollte ich irgendwann einmal aufgrund meines Alters oder meiner Gesundheit nicht mehr spielen können, habe ich vermutlich beim Verkauf dieser Instrumente ein großes Problem.
Jedes dieser Instrumente wird deutlich über 2000€ beim Verkauf kosten.
Bedeutet das nun für mich, dass ich dann Gewerbetreibender bin, wenn ich mich von den privat gekauften Instrumenten wieder trenne?
Viele Grüße
Albert
12-12-2023 09:32
Tag @rifumux in jedem Fall gilt auch für dich:
Und natürlich kann es sein, dass auch du irgendwann die Aufforderung von ebay erhältst, dich gewerblich anzumelden.
https://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Hinweis: Wir überprüfen regelmäßig die Handelsaktivitäten unserer Verkäufer und fordern sie ggf. auf, ihr eBay Konto als ein gewerbliches Konto zu kennzeichnen. Weiterhin müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
16-12-2023 17:26
@roter_rauch schrieb:
Insofern mache ich mir da keine allzugroße Sorgen. Die Abgrenzung zw. privat & gewerblich ist ja auch nichts völlig Neues, wenn auch oft individuell bzw. unscharf.
Ja würde ich auch so sehen, solange man entsprechende Daten seine Einkäufe wie üblich zu Hause aufbewahrt, kann man hinterher sehr plausibel darlegen dass 150 gebrauchte Sachen Aus meinem Haushalt der letzten 20 Jahre sind. Da bleibt ob heute privat
16-12-2023 20:08
Hallo @rifumux
Wenn du private Dinge aus deinem Haushalt (nachweisbar) verkaufst, dann ist das natürlich kein Gewerbe.
Die Meldung wird zwar durch Ebay erfolgen, sollte sich aber dein Finanzamt bei dir melden, wirst du sicher oder hoffentlich Unterlagen haben und die Herkunft, Einkauf und Verkauf belegen und erklären können.
Ob Ebay das als gewerblich einstufen würde kann man nicht wissen.
Überhaupt würde ich es mir gut überlegen, solche teuren Instrumente hier zu verkaufen!
Käuferschutz (den du gewährst!) und so ...
01-01-2024 00:54
Hierzu eine kurze Bemerkung.
Da ich meine Schallplatten CD Bücher und andere Sammlungen aus altersgründen über ebay verkaufe,
habe ich mir alles wie in einem Kassenbuch vermerkt.
Bei den Schallplatten werde schon in einem Monat in 2024 die 30iger Stückzahl erreichen.
Ich lasse ich es darauf ankommen.
Eine Steuerberaterin sagte mir, falls ich vom Finanzamt irgendwie aufgefordert werde, sollte ich denen mitteilen, das ich nur private Verkäufe tätige und diese am Jahresende in der Steuererklärung als private Verkäufe unter sonstiges eintragen werde.
Das ich dann evtl. Steuern bezahlen muss kann passieren. (Auf dem Flohmarkt zahlt man ja auch Standgebühren) Rechne mal aus wieviel du verkaufen musst um die Standgebühr einzunehmen)
Ich würde mir nicht soviele Sorgen machen.
Alles Gute an die ebayHädler
Aber hierbei falle ich dann nicht unter gewrblich und spare wenigstens die Gewerbesteuer falls fällig.
03-01-2024 13:42
"Inwieweit das FA ebay über die Entscheidung in Kenntnis setzt, steht in den Sternen, weil immer noch das Steuergeheimnis gilt."
Was ist "Steuergeheimnis"? Gibt es dafür eine Definition (Link, URL für glaubwürdige Texte) oder war das sinnloses Geschwätz?
03-01-2024 13:46
Ich empfehle dir selbst zu googeln bzgl. des Steuergeheimnisses.
03-01-2024 17:14
Ach, mach es dem Naturfreund doch nicht so schwer. Der versteht ja noch nicht einmal den Unterschied von "Gebraucht im Neuzustand" und "Neu".
Und dann soll er googeln und die Ergebnisse auch noch verstehen? Verlangst Du da nicht etwas viel?
Ich werde ihn mal erlösen, auch wenn er wahrscheinlich nicht merken wird, dass nur er selbst es ist, der sich mit "sinnlosem Geschwätz" aufhält.
Google, erstes Ergebnis mit Suchwort "Steuergeheimnis": https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Finanzen-Steuern/ABC_Steuergeheimnis.html
Darin, erste Verlinkung zur Definition: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__30.html
War echt schwer, ich verstehe das...
03-01-2024 18:35 - bearbeitet 03-01-2024 18:39
Schon mal den eigenen Link gelesen? Die Ausnahmen dazu ...
Und noch ein Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bankgeheimnis#Durchbrechung_durch_Informationspflichten
Das Bundesdatenschutzgesetz gilt kaum für "Amtsträger".
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__3.html
Telekommunikation
https://www.gesetze-im-internet.de/tk_v_2005/index.html
Träumt weiter von Geheimnissen auf dem Narrenschiff.
03-01-2024 18:46
@natur.freund schrieb:Schon mal den eigenen Link gelesen? Die Ausnahmen dazu ...
Und noch ein Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bankgeheimnis#Durchbrechung_durch_Informationspflichten
Das Bundesdatenschutzgesetz gilt kaum für "Amtsträger".
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__3.html
Träumt weiter von Geheimnissen.
Dein Einwand ist für mich nicht nachvollziehbar. So wie die meisten deiner Beiträge, die Du heute verfasst hast.
Du hast Dich auf in Deinem Ursprungsbeitrag auf den Nutzer ttd4it bezogen und gefragt, was das Steuergeheimnis sein soll, Zitat: "Was ist Steuergeheimnis" und nach der Definition dieses Begriffs gefragt.
Antworten zu beiden Fragen habe ich Dir mit meiner Antwort geliefert.
Was also sollen jetzt Einwände mit irgendwelchen vorher nicht thematisierten Nebenkriegsschauplätzen wie Ausnahmen bzgl. des Steuergeheimnisses, die hier im Thema (Weitergabe von Amtsgeheimnissen an Ebay.de) gerade nicht relevant sind oder der Bezug auf das BDSG?
Du sprichst in Rätseln...
03-01-2024 19:22
Also ich bin auch über alle maßen verwirrt!
ich habe es auch so gelesen
Wenn Du einmalig Deinen Dachboden entrümpelst und einige überflüssige Sachen verkaufst hast Du meist keine steuerlichen Folgen zu befürchten. Anders ist die Situation, wenn Du öfter und gezielt Sachen mit Gewinn verkaufst Klare Grenzen gibt es allerdings nicht, oft müssen Gerichte darüber entscheiden
und
die Meldepflicht gilt nicht, wenn es pro Jahr und Plattform weniger als 30 Verkäufe sind und höchstens 2.000 Euro Einnahmen entstehen.
Sicherlich hat erwerbsengel recht, dort sitzen auch nur Menschen. Allerdings auch mit einer gewissen "Macht" / "Entscheidungsgewalt" und damit kann nicht jeder Mensch umgehen 😉 und sicherlich findet man dort auch den einen oder anderen Gremlin.
Man verstehe mich hier nicht falsch, sicherlich gibt es auch Menschen, die privat im gewerblichen sinne handeln und natürlich muss dem ein Riegel vorgeschoben werden. Aber was sind denn 30 Sachen pro JAHR? wenn ich das manchmal bei **bleep** sehe, wo Mädels dann ihren halben Kleiderschrank oder Ihre halbe Modeschmuck Schatulle online haben, da sind 30 Sachen pro Jahr mal fix weg. Mag sein, dass ich damit hier größtenteils allein der Meinung bin, aber ich fühle mich in diesem Sinne in meiner Freiheit beraubt, wenn der Staat mir nun auch noch vorschreibt wie viel und wann ich von meinem Eigentum für das schon beim kauf Steuern entrichtet wurden verkaufen darf ohne dass man mir nochmal in die Taschen greift.
und mal ganz im ernst, wer von euch hat noch belege von vor 4 Jahren oder Älter? also bitte..
Und nein, ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, ich stecke nur eben in der von ttd4it beschriebenen Situation.
mein Mann ist vor ein paar Jahren verstorben. Der allerlei Hobbies , vorlieben und krimskrams samt Sammelleidenschaft hatte. Bücher, Hörbücher, Sport z.b. Ansteck-pins. Werkzeuge. usw usw Sachen mit denen ich nichts mehr anfangen kann. und ich selbst habe entschuldigung auch noch ein paar Habseligkeiten.
Wegschmeißen? Zu schade . Allen ernstes. Wären die Bücher zerfleddert, oder die Hörbücher zerkratzt würde ich sagen gut.. dann halt weg damit.
Aber auch im Sinne der Nachhaltigkeit, sehe ich es nicht ein, noch gute Sachen oder Sachen, die noch funktionieren, einfach wegzuschmeißen nur weil es mit dem Verkauf etwas dauert, weil sich z.b. Bücher nicht mehr all zu großer beliebtheit erfreuen.
- Jo, sicherlich könnte ich es auch verschenken. aber genau dafür wurde Ebay doch damals erfunden..
und wenn ich mir vorstelle, dass ein geliebter Mensch verstirbt was eine furchtbar schlimme Situation ist und man sich dann noch vor dem Finanzamt rechtfertigen muss wenn man sich gerade dazu aufgerappelt hat die Sachen zu sortieren und loszulassen, da könnte ich 🤢
in Meinem Fall wäre das mit dem Finanzamt wohl zu klären evtl. auch ohne Belege, da das Finanzamt ( durch Erbstreit, bei dem es gar nichts zu Erben gibt 🤣) darüber bescheid weiß, dass mein Mann verstorben ist.
auch wenn es sicherlich richtig und wichtig ist dem Treiben dass einige Nutzer privat gewerblich handeln ein Riegel vorzuschieben, kann ich mich des Eindrucks nicht verwehren, dass der verschuldete Staat einfach nur eine weitere Einnahmequelle generiert hat. und eigentlich mit dieser 30 sachen begrenzung eher darauf spekuliert, dass man eben mal nicht dran denkt oder hat bisher einer von euch seine Monatlichen / Jährlichen verkäufe gezählt? ich nicht, weil ich kein Gewerbe unterhalte und mich einfach nur freue wenn etwas für einen dem Zustand angemessen Preis weg ist.
Sorry - ich möchte nicht politisch werden, das ist immer der Optimale nährboden für Streit und gehört hier nicht hin. Sagen wir es einfach so: für mich lässt die Umsetzung des ganzen zu wünschen übrig, wenn man wirklich mal in einer Situation ist, wo man mehr loswerden muss als gewollt oder doch einfach mal etwas mehr loswerden möchte. das kann jedem, jeden Tag passieren und muss ja nichtmal ein Sterbefall sein. Ein weiteres gutes Beispiel wäre ein neuer Partner mit dem man zusammen zieht wenn z.b beide Seiten schon einen Haushalt haben oder generell, auch nur ein Umzug, eine Bekannte ist in ein anderes Bundesland gezogen und hat auch so viel wie möglich ausgemistet. Ich finde es wie gesagt für Menschen die nichts böses im Sinne haben einen massiven Eingriff in die Freiheit, wenn man sich für das bloße ausmisten und nicht gedankenloses wegschmeißen stichwort Klima und Nachhaltigkeit auch noch rechtfertigen muss.
ich werde dann jetzt penibel darauf achten und mitzählen und mein ebay dann sofort lahmlegen, wenn die 29 Transaktionen erreicht sind. 🤡
03-01-2024 19:34
@verleihnix_aufdem_narrenschiff
Dank an Dich und alle anderen, dass Du in meiner Abwesenheit die Lösung präsentiert und verlinkt hast.
Abgabenordnung (AO), § 30 Steuergeheimnis
03-01-2024 19:46
Ja, das ist es doch auf was eBay mit dem kostenlosen Verkauf von Privatverkaeufern bezweckt ( meine Theorie).....
Bei 3 Verkaeufen im Monat bleibt man immer ein neuer Verkaeufer und wartet ewig auf seine Auszahlungen.
Also erhaelt man dann irgendwann die "Einladung" sich gewerblich anzumelden.....
Hoert sich erst mal gut an.
Aber wenn ich sehe was hier von gewerblichen Verkaeufern abverlangt wird, nein Danke!
Ich denke es ist wieder eine Strategie die nicht aufgeht.
Meine Meinung.
Gruss
06-05-2024 11:06
06-05-2024 11:12
06-05-2024 11:41
@justinl2508 schrieb:
Ich habe selbst einen Haushalt mit fünf Personen da kommt einiges zusammen das zu schade ist zum weg werfen
Sollte es bei mir so sein melde ich ein klein Gewerbe an und fertig.
ja klar.....als wenn das mal so einfach wäre, ein Kleingewerbe anzumelden @justinl2508 .....
Das beinhaltet mehr als nur ein paar Klicks auf irgendwelchen Seiten....
Hast du eigentlich die geringste Ahnung, mit welch einem Aufwand und vor allem,
mit welchen rechtlichen Verpflichtungen die Anmeldung eines Kleingewerbes verbunden ist??
06-05-2024 11:55
08-05-2024 16:37
Hallo in die Runde - dieses Thema ist jetzt auch schon wieder ein Jahr alt und die neuesten Kommentare weichen von der ursprünglich gestellten Frage ab. Daher werde ich es nun abschließen und bitte euch, zukünftig gerne den von uns dafür eingerichteten Bereich Hast du Fragen zu DAC7/PStTG? zu nutzen, falls noch etwas unklar sein sollte.
Danke für eure Beteiligung und liebe Grüße
Miriam