28-01-2023 17:47
Verkauf auf eBay: Meldepflicht. Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln. Diese werden dann bei der Steuererklärung des Betreffenden ganz genau hinschauen.
Laut § 5 PStTG müssen folgende Tätigkeiten gemeldet werden, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht werden:
die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen (z.B. Vermietung einer (Ferien)Wohnung über AirBnB und ähnliche Anbieter),
die Erbringung persönlicher Dienstleistungen (z.B. Handwerkertätigkeiten, Reinigung, Lieferdienst usw.),
der Verkauf von Waren (z.B. gebrauchte Kinderkleidung, Bücher, selbst hergestellte Waren usw.),
die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln (z.B. die Vermietung des eigenen Wohnmobils an andere Urlauber).
Grundsätzlich müssen sowohl gewerbliche Händler als auch Privatpersonen gemeldet werden.
In § 4 Absatz 5 Nr. 4 PStTG wird bestimmt:
»Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.«
Diese Formulierung lässt zwei Interpretationsmöglichkeiten zu:
Möglichkeit 1: Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Händler gemeldet. Gemeldet werden müssen also alle Verkäufer bzw. Anbieter, die pro Jahr auf einer Plattform
mindestens als 30 Verkaufsabschlüsse machen und
mindestens 2.000 Euro damit einnehmen.
Möglichkeit 2: Sobald eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wird der Händler gemeldet. Gemeldet werden müssen also alle Verkäufer bzw. Anbieter, die pro Jahr auf einer Plattform
mindestens als 30 Verkaufsabschlüsse machen oder
mindestens 2.000 Euro damit einnehmen.
Bei Möglichkeit 2 würde auch dann eine Meldung erfolgen müssen, wenn einmalig zum Beispiel ein gebrauchtes E-Bike für 2.199 Euro verkauft wird oder wenn durch mindestens 30 Verkäufe von getragener Kinderkleidung nur 200 Euro eingenommen werden.
Einfach unfassbar, was hier still und heimlich im Deutschen Bundestag durchgewunken wurde. Ende 2022 haben die Parteien SPD, Die Grünen das beschlossen und die Europäische Vorgabe einfach so umgesetzt. Ich könnte im Strahl .... Eine Haushaltsauflösung / Zusammenlegung oder die Kindersachen verkaufen ... bei 30 Teilen im Jahr ists vorbei. DANKE SPD und DIE GRÜNEN für solch eine SOZIALE Wirtschaftspolitik !!!
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (20/3436, 20/4228) gebilligt. CDU/CSU und AfD votierten gegen den Entwurf, Die Linke enthielt sich.
🤢
Gelöst! Gehe zu Lösung.
01-04-2023 17:52
Der Kollege schrieb auch nicht von einer Meldepflicht sondern von der Auskunftspflicht der Verkäufer gegenüber den Finanzämtern - da gibt es bei der Steuererklärung eine extra Anlage - die so und soviel eingenommen haben!
Und da das eben die Wenigsten umgesetzt haben, und das FA auch nicht dumm ist, wird es eben dieses Gesetz geben. Und da wird vielen VK der A.... auf Grundeis gehen. Denn wenn der Hund mal wach ist, dann wird nicht nur ab 2023 nach Nachweisen gefragt wenn der VK über die Stränge geschlagen hat mit den Einnahmen 😉
28-01-2023 17:50
28-01-2023 17:56
29-01-2023 03:02 - bearbeitet 29-01-2023 03:03
Wenn man schon zitiert, sollte man die Quelle auch nennen.
Im EP ist es ein Teilzitat, gekürzt auf die Bereiche, die dem TE für seine Ergänzung mit den Beschimpfungen der Politik als Vehikel genehm sind.
Der gesamte Beitrag, lesenswert, stammt von hier:
29-01-2023 08:02
Hallo @glsome
ich möchte nur einmal betonen, dass die europäische Richtlinie bindend ist. Und übrigens im Europaparlament mit den Stimmen von den dortigen deutschen CDU und CSU Politikern beschlossen wurde. Und ob es nun besonders solidarisch wäre, zu erwarten, dass die Bundesregierung die Richtlinie nicht umsetzt und dafür dann täglich eine sechststellige Eurosumme an Strafe aus unseren Steuergeldern an die EU zu zahlen, weil man mehr pro Jahr an Artikeln zu verkaufen hat, als der durchschnittliche Bundesbürger, sei mal dahin gestellt.
Wer schlau ist, verteilt seine Artikel auf verschiedene Plattformen.
Und die Daten, die jetzt von den Online-Verkaufsplattformen gesammelt und weitergeleitet werden, konnten auch schon vorher am jeweiligen Finanzamt angefordert werden. Es wird lediglich die Arbeit auf die Verkaufsplattformen abgewälzt.
Und im Prinzip sind diese Daten vergleichbar mit den Videoüberwachungen auf öffentlichen Plätzen. Dafür, dass jemand jede Kamera, jeden Monitor überwacht, fehlt einfach das Personal. Nur wenn etwas vorgefallen wird, schaut man sich die gespeicherten Aufnahmen an.
Man kann also auch bei den von eBay weitergeleiteten Daten davon ausgehen, dass auf diese nur zugegriffen wird, wenn ein Verdacht bei Finanzamt vorliegt, man hätte vielleicht bei seiner Einkommenssteuererklärung geflunkert oder würde unrechtmäßig Transferleistungen beziehen.
Um alle Daten zeitnah auswerten zu können, fehlt den Finanzämtern ganz einfach das Personal.
29-01-2023 09:51
Das war nix, oder? Kein Aufschrei erfolgt trotz deiner reißerischen Aufmachung.
ich sage dir mal wieso das schiefging:
Es waren zu wenig Ausrufezeichen im Titel
Zu viele Threads zum gleichen Thema, da musste halt ein paar Monate eher aufstehen
und
die eBay User, die hier schreiben sind top informiert, lesen nicht nur das, was ihnen gut passt und helfen hier täglich andern Usern, die ein Problem haben. Du hast keins, naja außer das du im Strahl .......könntest.
Ich war grad auf einem Angebot eines privaten Verkäufers, der hat über 30 Autoteile für mehrere Tausend Euro im Angebot, von unterschiedlichen Automarken, seine Fotos sind auf einem Gebrauchtwagenhändler-Grundstück gemacht worden, seine Bewertungen zeigen, dass er das viele Jahre schon macht. Also das Gesetz ist viel zu spät gekommen.
29-01-2023 13:28
@texa-5177 schrieb:Das war nix, oder? Kein Aufschrei erfolgt trotz deiner reißerischen Aufmachung.
ich sage dir mal wieso das schiefging:
Es waren zu wenig Ausrufezeichen im Titel
Zu viele Threads zum gleichen Thema, da musste halt ein paar Monate eher aufstehen
und
die eBay User, die hier schreiben sind top informiert, lesen nicht nur das, was ihnen gut passt und helfen hier täglich andern Usern, die ein Problem haben. Du hast keins, naja außer das du im Strahl .......könntest.
Ich war grad auf einem Angebot eines privaten Verkäufers, der hat über 30 Autoteile für mehrere Tausend Euro im Angebot, von unterschiedlichen Automarken, seine Fotos sind auf einem Gebrauchtwagenhändler-Grundstück gemacht worden, seine Bewertungen zeigen, dass er das viele Jahre schon macht. Also das Gesetz ist viel zu spät gekommen.
Genau um solche Kandidaten geht und das ist gut so.
Tante Erna kann auch weiterhin unbesorgt ihre alten Häkeldeckchen verkaufen.
29-01-2023 14:49
@ara_6549 schrieb:
Und wenn KA das "Sicher bezahlen" für alle einführt ist da auch Schluss mit lustig verkaufen.
Moin,
ob die das wirklich machen?
Ein zweites Ebay braucht ja auch niemand.
Und selbst wenn, gibt es immer noch genug KA Portale, die gar nichts am Hut haben mit Zahlungen überwachen/übernehmen, die wirklich nur die Plattform stellen.
30-01-2023 18:27
28-03-2023 19:09
Da hast du vollkommen Recht. Und die Möchtegern Politiker hauen sich die Taschen voll. Wer die noch wählt, dem ist nicht mehr zu helfen.
28-03-2023 19:11
Nein, das Gesetz hätte gar nicht kommen dürfen.
28-03-2023 19:14
Für diese 2400 Artikel hat er bestimmt schon Steuern bezahlt. Und wenn er sich nach und nach davon trennen will...wo ist dein Problem?
28-03-2023 19:19
@micram-7969 schrieb:Da hast du vollkommen Recht. Und die Möchtegern Politiker hauen sich die Taschen voll. Wer die noch wählt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Die Europäische Union ist genauso fehl am Platz wie die aktuelle Bundesregierung.
Nein, das Gesetz hätte gar nicht kommen dürfen.
@micram-7969 Das sind aber gerade mal Stammtischparolen. Wo ist die konkrete Kritik?
Und damit du verstehst, warum das mit dem Gesetz so ist, hier was zum lesen und nachdenken. Und dann kannst du dich - bis jetzt- aufgrund deiner Verkäufe in 2023 beruhigen.
28-03-2023 20:12
Ich kann diese Aufregung nicht verstehen @micram-7969
Die Verkäufer, die wirlich privat sind, haben doch gar nichts zu befürchten.
Die anderen natürlich schon, also die, die eigentlich gar nicht mehr privat sind, sondern in gewerblichem Umfang handeln.
Und das ist doch ok.
28-03-2023 22:01
@micram-7969 schrieb:Für diese 2400 Artikel hat er bestimmt schon Steuern bezahlt. Und wenn er sich nach und nach davon trennen will...wo ist dein Problem?
Möglicherweise sind die gut 300 verkauften Modelle und Zubehör, oftmals in OVP, innerhalb des letzten Jahres eben doch mehr als private Sammlertätigkeit.
Natürlich können die aus abgewickelter Geschäftsaufgabe stammen. Dann dürfte der Verkäufer in steuerlichen Aspekten aber so firm sein, dass er sich um das PStTG keine Sorgen machen würde.
Die Vermutung eines gewerblichen Händlers im privaten Tarnmäntelchen stützend mag sein, dass er nach dieser Mitteilung nichts mehr verkauft hat.
Wäre er sich seines unbedenklichen Verkaufsverhaltens so sehr sicher, könnten bestimmt auch jetzt noch Artikel käuflich aus seiner Sammlung oder Geschäftsaufgabe bei ihm erworben werden.
29-03-2023 12:24
Hallo @micram-7969
das Gesetz regelt doch nur die Meldepflicht der Online-Plattformen, das eigentliche Gesetz über die Auskunftspflicht besteht schon seit 2011. Ich denke nach 12 Jahren ist es etwas spät, sich darüber aufzuregen.
01-04-2023 17:46
01-04-2023 17:52
Der Kollege schrieb auch nicht von einer Meldepflicht sondern von der Auskunftspflicht der Verkäufer gegenüber den Finanzämtern - da gibt es bei der Steuererklärung eine extra Anlage - die so und soviel eingenommen haben!
Und da das eben die Wenigsten umgesetzt haben, und das FA auch nicht dumm ist, wird es eben dieses Gesetz geben. Und da wird vielen VK der A.... auf Grundeis gehen. Denn wenn der Hund mal wach ist, dann wird nicht nur ab 2023 nach Nachweisen gefragt wenn der VK über die Stränge geschlagen hat mit den Einnahmen 😉
07-09-2023 09:37
07-09-2023 10:39
@sonnenstrahl79 Sag das denen, die sich das ausgedacht haben.
Hast du den einen ganz langen Thread dazu gelesen? Es gibt eine Menge Betroffene zu dem Thema.
Am Ende wird es um die Verkäufer gehen, die gewerblich, aber unter dem Deckmantel des privaten Verkäufers verkaufen.