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Rückerstattung für als defekt verkauften Artikel, da Artikel tatsächlich defekt

Ich habe mal eine Frage zum Angebot von Artikeln als defekt.

 

Ich habe kürzlich diesen Artikel hier als defekt verkauft:

 

https://www.ebay.de/itm/134856190002

 

Nun hat der Käufer die Rückerstattung von Kaufpreis und Porto gefordert, mit der Begründung der Artikel sei defekt.

Dies entspricht ja der Beschreibung. Wäre die Kamera intakt würde man sie zum üblichen Preis von 20-30 Euro anbieten und nicht für 1 Euro Startpreis mit der Beschreibung "als Ersatzteil/defekt".

Das ich nicht weiß was mit der Kamera ist, da sie sich nicht einschalten lässt hatte ich geschrieben. Wie sich nun herausgestellt hat, sind wohl die Akkus/Batterien ausgelaufen. Das wusste ich nicht, da ich nicht weiß, wo und wie das Fach sich öffnen lässt, sonst hätte ich es dabei geschrieben.

 

Um guten Willen zu zeigen, habe ich dem Käufer angeboten, er kann die Kamera behalten und ich erstatte ihm die 1,50 Euro Warenwert. Darauf hat er nicht geantwortet.

Ist es tatsächlich so, dass der Käufer bei einem Artikel, der als defekt beschrieben ist, die Erstattung von Kaufpreis und Porto verlangen kann?

Zuletzt habe ich mich über einen Käufer geärgert, der seinen Artikel einfach nicht vom Paketshop abgeholt hat, da ihm der Weg dahin zu weit war. Dies führte auch zu einer Erstattung.

Nachricht 1 von 27
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26 ANTWORTEN 26

Betreff: Rückerstattung für als defekt verkauften Artikel, da Artikel tatsächlich defekt

Lies nochmal alle Beiträge, wenn es dich ernsthaft interssieren sollte.

Anscheinend bist du noch immer der Meinung man könnte materielle Vorteile daraus ziehen, in dem man Artikel für 1,50 Euro als defekt verkauft.

Dann erklär mir mal wie das gehen soll, wenn man nur das Porto berechnet?

 

Mein Eindruck ist, du lebst in einer völlig anderen Welt und kannst dir nicht vorstellen, dass andere Leute anders denken.

Kleiner Tipp: Um Geld geht es hierbei überhaupt nicht.

Nachricht 21 von 27
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Betreff: Rückerstattung für als defekt verkauften Artikel, da Artikel tatsächlich defekt

Dann bitte mal Fakten, statt pauschale Behauptungen. Was genau ist mir vorzuwerfen?

Nachricht 22 von 27
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Betreff: Rückerstattung für als defekt verkauften Artikel, da Artikel tatsächlich defekt

Das Problem dieser Ausdrucksweise ist immer das "Zockergefühl", was man bei dem potenziellen Käufer auslöst. Etwas als defekt reinzustellen, aber als Hinweis rumsätseln und vermuten, dass ja wahrscheinlich "nur" der Akku leer sei, ist nicht gerade eine intelligente Methode, wenn man nicht auf Ärger aus ist.

 

Wenn man es nicht weiß, dann schreibt man immer klipp und klar: "Sie geht nicht an!" Warum weißt du nicht! Dann kann man dir nachträglich auch keinen Strick daraus drehen. Dieses: "Vermutlich ist nur der Akku leer" soll doch bei dem potenziellen Käufer den "defekt/ersatzteil" Umstand negieren oder nicht?Du wolltest wahrscheinlich mehr Geld erzielen. Hat nicht geklappt, aber den Ärger hast du jetzt trotzdem...

 

Man macht jemandem KEINE Hoffnungen, wenn man den Zustand nicht genau kennt. Das machen viele, ich weiß, aber wenn man keinen Ärger will, sollte man das unterlassen. Ich werde zu meinen Angeboten auch manchmal angeschrieben, ob der Artikel "neuwertig" sei? Leute, sagt immer NEIN, ist gebraucht. Das ist genauso eine Bauernfängerei, da erstens jeder etwas anderes unter "neuwertig" versteht und neuwertig und gebraucht quasi immer in einem Widerspruch zueinander stehen. Wenn man dann diesen Menschen sagt, dass der neuwertig sei, so kann der dann im Anschluss selbst bei dem kleinsten Kratzer sagen, man habe doch gesagt er sei neuwertig. Ihr macht euch angreifbar!

 

In Zukunft einfach selber in die Lage des Käufers hineindenken. Was würde man selber über solch eine Formulierung denken? Beide Seiten zu beleuchten und zu betrachten verhindert normalerweise automaitsch solch Glaskugelaussagen.

Nachricht 23 von 27
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Betreff: Rückerstattung für als defekt verkauften Artikel, da Artikel tatsächlich defekt


@khaleesi2006  schrieb:

Das Problem dieser Ausdrucksweise ist immer das "Zockergefühl", was man bei dem potenziellen Käufer auslöst. Etwas als defekt reinzustellen, aber als Hinweis rumsätseln und vermuten, dass ja wahrscheinlich "nur" der Akku leer sei, ist nicht gerade eine intelligente Methode, wenn man nicht auf Ärger aus ist.

 

Wenn man es nicht weiß, dann schreibt man immer klipp und klar: "Sie geht nicht an!" Warum weißt du nicht! Dann kann man dir nachträglich auch keinen Strick daraus drehen. Dieses: "Vermutlich ist nur der Akku leer" soll doch bei dem potenziellen Käufer den "defekt/ersatzteil" Umstand negieren oder nicht?Du wolltest wahrscheinlich mehr Geld erzielen. Hat nicht geklappt, aber den Ärger hast du jetzt trotzdem...

...


 

Der einzige Nachteil bei Ihrer Handlungsanleitung, die ja allgemein völlig zutreffend ist, @khaleesi2006 :

 

ebay ist nicht "allgemein"!

Der schräge Käuferschutz wird erstinstanzlich immer dem Käufer recht geben und die Auszahlung einfrieren, sobald der Käufer einen Fall wegen Abweichung von der Artikelbeschreibung eröffnet und Rückzahlung "ankreuzt".

 

Auch zweitinstanzlich ("Einspruch gegen die ebay-Entscheidung") war hier schon (in letzter Zeit gefühlt)  öfters zu lesen, dass gegen den Verkäufer entschieden wird.

Scheinbar greift selbst dort eine Art KI, die diesen Namen kaum verdient.

 

Dann wird ohne eine "freiwillige" Rückzahlung durch den Verkäufer ebay dies übernehmen, der Verkäufer bekommt dafür einen Mangel und verliert zudem das Recht, eine negative Bewertung anzufechten.

 

Vermutung:

So oder so kann man dann solchen Käufern nur auf dem zivilen juristischen Pfad entgegnen, um den Kaufvertrag einzufordern. Was sich in vielen Fällen aufgrund des geringen Streitwertes kaum als nützlich erweisen wird.

Anders liefe das wohl eher, wenn der Verkäufer ein verändertes oder gänzlich anderes Gerät zurückerhält, was dann schon eher einen echten Straftatbestand erfüllt und somit öffentliches Recht darstellt.

 

Nachricht 24 von 27
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Betreff: Rückerstattung für als defekt verkauften Artikel, da Artikel tatsächlich defekt

Einfache Antwort:


Der ""Käuferschutz"" ist eine bedingslose Zufriedenheitsgarantie für den Käufer. Will er den Artikel nicht mehr haben, kann er das Geld einfach willkürlich zurückbuchen.

 

Tickets werden sogut wie immer für den Käufer entschieden, eine ernsthafte Prüfung erfolgt nicht. Die Sachbearbeiter sprechen nichtmal deutsch und schicken auf gut Glück irgendwelche Textbausteinschreiben.

 

Letztens hat einer ein iPhone zurückgesendet, welches er nachweislich runtergeworfen hatte (Sprung im Display, völlig eingedellte Ecke). eBay hat trotzdem das Geld zurückgebucht, weil "nicht wie beschrieben". Bin mal gespannt. Der Verkäufer hat Rechtschutzversicherung - und bei 1000+X EUR Streitwert, kann man sich den Spaß schon mal gönnen...

 

Man kann hier nur noch einstellen, was man woanders nicht los wird so sowieso wegwerfen würde. Für alles, was tatsächlich noch etwas wert ist, ist das Risiko zu groß.

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Betreff: Rückerstattung für als defekt verkauften Artikel, da Artikel tatsächlich defekt

Anonymous
Nicht anwendbar

@gkc310  schrieb:

Einfache Antwort:


Der ""Käuferschutz"" ist eine bedingslose Zufriedenheitsgarantie für den Käufer. Will er den Artikel nicht mehr haben, kann er das Geld einfach willkürlich zurückbuchen.

 

Tickets werden sogut wie immer für den Käufer entschieden, eine ernsthafte Prüfung erfolgt nicht. Die Sachbearbeiter sprechen nichtmal deutsch und schicken auf gut Glück irgendwelche Textbausteinschreiben.

 

Letztens hat einer ein iPhone zurückgesendet, welches er nachweislich runtergeworfen hatte (Sprung im Display, völlig eingedellte Ecke). eBay hat trotzdem das Geld zurückgebucht, weil "nicht wie beschrieben". Bin mal gespannt. Der Verkäufer hat Rechtschutzversicherung - und bei 1000+X EUR Streitwert, kann man sich den Spaß schon mal gönnen...

 

Man kann hier nur noch einstellen, was man woanders nicht los wird so sowieso wegwerfen würde. Für alles, was tatsächlich noch etwas wert ist, ist das Risiko zu groß.


Aber irgendwie kann man die Fälle nicht vergleichen. Bei einer Kamera das Batteriefach zu kontrollieren, das ist doch einfach. Denn oft hat man das, wenn SAchen lange rumliegen, dass dann die Batterie ausgelaufen ist und dann sollte man sowieso entsorgen.

Das Lockmittel, da wäre sogar noch ein Film drin, wer weiss, was da jemand dann erwartet.

 

Man muss nicht jeden Euro durch die Welt schicken, manchmal ist fachgerecht entsorgen umweltfreundlicher.

Nachricht 26 von 27
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Betreff: Rückerstattung für als defekt verkauften Artikel, da Artikel tatsächlich defekt


@Anonymous  schrieb:


Aber irgendwie kann man die Fälle nicht vergleichen. Bei einer Kamera das Batteriefach zu kontrollieren, das ist doch einfach.

 

Was ich damit sagen will:

Darauf kommt es überhaupt nicht mehr an. Der Käufer kann den Artikel sowieso zurückschicken, weil eBay das Geld in jedem Fall zurückbucht. Wahrscheinlich könnte es Lore Ipsum Text in das Ticket pasten...

 

Zivilrechtlich ist es völlig in Ordnung: Er hat ne defekte Kamera angeboten und eine defekte Kamera geliefert.

Die eBay Regeln sind aber: Der Käufer behält es nur, wenn es ein absolutes Schnäppchen ist...

 

Defekte Artikel anzubieten ist schon lange Vergangenheit: Da picken sich die Käufer die Rosinen raus und schicken alles andere zurück...

 

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