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Unsichtbar

Ich habe ein Problem, ich bin echt verzweifelt. Ich versuche, seit einigen Wochen mal wieder auch auf ebay ein paar Sachen zu verkaufen, es hat sich so viel angesammelt und manches ist irgendwie für **bleep** nicht so interessant. Manches davon ist nicht unbedingt für die große Masse interessant, z.B. bestimmte Leuchtmittel, die ich von alten Lampen noch als Reserve über hatte oder ein Modellbausatz- ok, sowas sucht nicht jeder. Aber ich habe z.B. auch eine Lichterkette oder Marken-Kinderschuhe eingestellt. Aber ich habe quasi keinerlei Besucher. Manches ist seit Monaten online, schon zig Mal neu eingestellt - aber ich schaffe selten mal Besucherzahlen im 2-stelligen Bereich, ganz zu schweigen von Interessenten oder gar Geboten. Eine Sache habe ich verkauft - naja, ich dachte, ich hätte verkauft, aber die Käuferin hat nicht bezahlt, also auch nur eine Nullnummer. Nun habe ich mal versucht, meine Angebote zu finden - ich muss trotz genau MEINER Überschriften-Schlagworte zig Versuche unternehmen und teilweise geht es auch dann erst über zusätzliche Einschränkungen wie eine Preisspanne, damit ich meine Sachen überhaupt finde. Kein Wunder, dass mich auch niemand anders findet. Wir haben uns mal den Spaß gemacht und ein Bekannter hat welche von meinen Leuchtmitteln eingestellt. Er hat innerhalb kürzester Zeit zig Lampen verkauft, während ich nicht mal Besucher hatte, obwohl meine Angebote billiger gewesen wären. Wie kann das sein? Existiere ich nicht??

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26 ANTWORTEN 26

Betreff: Unsichtbar


@katzi27**  schrieb:
...
Klar, ich bin gewerblich, weil ich 2 Echo dots verkaufe🙄 wow.

Nein. Aber möglicherweise, weil Du ausschließlich Neuware verkaufst, was mithin nicht die typische Angebotspalette privater Gelegenheitsverkäufer darstellt.

Ich habe gerade vorhin eine Anzeige gesehen, da hatte einer 4 schon verkauft und immer noch mindestens 2 im Angebot - natürlich rein privat!🤔

Ja, kenne ich aus dem Kindergarten. "Aber Frau Uschi, der Hans, der hat doch auch..."
Das ändert aber nichts an den Tatsachen, nur weil ein anderer sich vielleicht auch als Privatverkäufer tarnt, um Verbraucherrechte auszuhebeln.

Interessant, was sich manche gleich aus den Fingern ziehen, wegen 2 dots und ein paar unbenutzten Spielsachen.

Nein. 35 x Neuware = 100% Neuware in der Angebotspalette.
Hört sich schon anders an als "2 dots und ein paar unbenutzte Spoielsachen", nicht wahr? Aber Verharmlosung ist ein gern genutzter Kniff ertappter Sünder, ich weiß.

Und gleich noch der Seitenhieb mit "diesem Account"- pssst, ja ich hab noch 7 weitere für private Verkäufe, vielleicht auch 8, ich hab den Überblick verloren..*Ironie Off*🤦🤦🤦

Ja, das ist durchaus denkbar und wäre nicht ungewöhnlich.

Und wenn Uschi 27 "ungetragene" Oberteile privat inseriert, interessiert das auch niemanden. Das schreit keiner "Boutique Boutique"...

Das ändert aber nichts daran, dass dann nachvollziehbar auch da eine Gewerblichkeit erst einmal anzunehmen sein könnte, mindestens wettberwerbsrechtlich.
Und noch einmal: Kindergarten-Whataboutismus a la "Aber Frau Uschi, der Hans hat doch auch..." ändert an allem genau nichts.

Aber wehe, man bietet "neue" Teile an und wagt dann auch noch, aus der "Anonymität" zu kommen und was zu fragen, Zack sind sie alle da, die kreativ die Realität verdrehen.

Mir scheint, Du bist schlicht nicht in der Lage, eine andere Realität als die von Dir zurechtgelegte und gewünschte zumindest in Erwägung zu ziehen. Aber klagen und sich über angebliche Ungerechtigkeiten zu beschweren, dass können die vorgeblichen Unschuldslämmer immer ganz routiniert.

Wo steht, dass man privat keine "neuen" Artikel verkaufen darf??? (Worüber künftig ja ohnehin das Finanzamt entscheidet😆) oh man...

 

Das steht so nirgends. Aber in der ständigen Rechtsprechung gibt es Kriterienkataloge, die unter anderem genau dieses Kriterium z.B. als ein Indiz für Gewerblichkeit nennen. Und je nach AG-Bezirk würde allein diese Anzahl an Angeboten schon reichen, um in einem Streitfall als gewerblich eingestuft zu werden.

Und nein, das Finanzamt entscheidet weder zukünftig, noch aktuell oder in der Zukunft darüber, wer gewerblich ist. Die entscheiden lediglich darüber, wie schon immer, ob Du in steuerlicher Hinsicht als jemand einzustufen bist, der zusätzliches Einkommen aus Gewerblichkeit erzielt und ggf. entsprechend steuerlich zu veranlagen ist.

Über die wettbewerbsrechtliche Gewerblichkeit, z.B. im Falle einer Abmahnung eines Mitbewerbers oder weil sich ein Käufer über vorenthaltene Verbraucherrechte beschwert, entscheidet auch zukünftig, auch aktuell und auch in der Zukunft das zuständige Amtsgericht. Wie schon immer.

Mein Ratschlag an Dich: Immer schön Vorsicht walten lassen in der ambitionierten Anwendung gepflegten Halbwissens und Bauchgefühls.

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Moin @hasjana 

 

mach Dir nix draus. Der ist eh nur auf Stunk aus. Was Konstruktives hab ich von ihm noch nie gehört.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 22 von 27
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@katzi27**

Wie schon von anderen geschrieben, es scheint mittlerweile ein reines Glücksspiel zu sein, ob und dann auch noch wo in der Rangfolge ein Angebot sichtbar wird. Und selbst wenn etwas verkauft wird, nach vielen Posts hier zu urteilen, ist auch die Chance nicht gering, Ware und Geld zu verlieren. Oder den Verkauspreis massiv verspätet oder ggf. auch gar nicht zu erhalten. Alles sehr, sehr unübersichtlich und ggf. sehr, sehr aufwendig. In brief, run.

 

Die einzige Empfehlung, Alternativen zu nutzen.  

 

 

Forenaccount
Nachricht 23 von 27
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@katzi27**  schrieb:
Spätestens beim Wort Verkauf stolpern wir schon - ich müsste, um POTENTIELL als gewerblich zu gelten, 30 oder mehr Dinge PRO MONAT VERKAUFEN... NICHT inserieren. Ich kann auch 300 Artikel/Monat einstellen, das gibt eBay ja sogar so vor. Warum also sollte ich gewerblich sein wenn ich 30 Artikel eingestellt hab?? Zumal 30 Artikel im Monat sich nicht auf Neuware beschränkt - ich bin also auch gewerblich wenn ich 30 gebrauchte Artikel einstelle, lt eurer Definition!?!
Und wo fängt gleichartig an und wo hört es auf - wenn ich 10 völlig verschiedene Spielzeuge einstelle, sind die dann gleichartig weil alles Spielzeug ist? Sicher nicht!!! Oder ist es erst gleichartig, wenn ich von einer Sache zig Stück anbiete? Schon eher!!
Wenn wir jetzt anfangen, jeden zu zerlegen, der hier mehr als ein Teil von einer Sache einstellt und jedem vorwerfen gewerblich zu sein, dann darf KEINER hier mehr irgendwas anbieten!!!
Schlussendlich reicht doch dieses Zitat:
"Dabei gibt es keine absoluten Grenzen, wann Verkäufe als privat und wann als gewerblich einzustufen sind."

Erzähl doch keinen Unsinn mit Deinen Wortverdrehereien.

Ich gebe Dir hier mal einen Link zu einer(!) schnell gefundenen Auflistung, wann Gerichte in der Vergangenheit von Gewerblichkeit ausgegangen sind.

https://www.abmahnung.de/abmahnung-wegen-privatverkauf-ebay/

Die Liste ist weder abschließend, noch allgemeingültig. Es wird im Streitfall immer der konkrete Einzelfall betrachtet.

Und streiten muss man nicht darüber und es ist auch ganz egal, was Du davon halten magst oder ob Du es nachvollziehen kannst oder willst - Tatsache ist, dass Du auch vergangene Verkäufe hattest, dass Du aktuell ausschließlich Neuware anbietest und dies möglicherweise als Indiz für Gewerblichkeit ausreichen könnte. Nicht mehr, nicht weniger. Es wird nur deshalb für die meisten Verkäufer, die die Latte reißen, deshalb nicht konkret, weil es keine Kläger gibt, da kleine Krauter von echten Mitbewerbern i.d.R. in Ruhe gelassen werden. Und wo kein Kläger... Wie gesagt, man kann ja entsprechend agieren und ein potentielles Risiko in Kauf nehmen. Aber man sollte nicht zu selbstgewiss sein und zumindest bestimmte Dinge auf dem Schirm haben, anstatt sich zwanghaft irgendetwas schönzureden.

Nachricht 24 von 27
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@Anonymous  schrieb:

Gebrauchtes wird man hier doch noch weniger los - daher habe ich sogar angeboten, gebrauchtes ggf gratis dazuzulegen - DAS sieht keiner.

 

Also mir ist es aufgefallen. Und in einem hast du auch recht, ab der Meldung an die Finanzämter wird sich einiges dann klären. Die Betroffenen werden dann irgendwann Bescheid wissen. 


In steuerlicher Hinsicht. Nicht in wettbewerbsrechtlicher.

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über das alles entscheidet das finanzamt wer mal wenige neuwertige sachen verkauft  muss sich keine sorgen machen das geht gut als privatperson

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@gtoo522  schrieb:

über das alles entscheidet das finanzamt wer mal wenige neuwertige sachen verkauft  muss sich keine sorgen machen das geht gut als privatperson


Na, wenn Du sagst, dass das Finanzamt als höchste Instanz der Rechtsprechung über z.B. wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und / oder Verstöße gegen gesetzliche Käuferschutzbestimmungen zu entscheiden hat, anstatt eines ordentlichen Gerichts, dann wird das wohl so sein...

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