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Frist Rückgabe eines Arikels

Hallo an alle Helfer hier!

 

Habe einen hochpreisigen Artikel zu einem Bruchteil des Wertes verkauft und dieser wurde am 06.07.2017 auch zugestellt (Paket). Eine Woche später, am 12.07.2017 meldet sich die Käuferin, der Artikel hätte Flecken und wäre in einem schlechten Zustand. Ich hab ihn vorm Einstellen natürlich kontrolliert, keine Flecken gesehen (aber ich bin nur ein Mensch und die machen auch mal Fehler). Auch hat der Artikel kaum Gebrauchsspuren - nur ist sowas ja immer relativ. Das empfindet jeder anders. Da mir die Käuferin Fotos von kleinen Flecken geschickt hat, habe ich natürlich einer Rückgabe zugestimmt und mich für das Übersehen auch entschuldigt (da hatte die K. den Artikel aber schon eine Woche, angeblich lag sie im Krankenhaus!). Soweit, so gut! Das Problem ist nur, die Käuferin zieht das Ganze derart in die Länge, antwortet auf meine unverzüglich erfolgten Nachtichten nur alle 5-6 Tage, eine Rücksendung ist natürlich auch noch nicht erfolgt. Sie hat den Artikel jetzt also bereits die zweite Woche (in Gebrauch?).

Wie lang muss ich als Verkäufer eigentlich warten, bis ein reklamierter Artikel wieder bei mir ankommt? Und sind Käufer im Falle einer (berechtigt oder unberechtigt) Reklamation nicht angehalten, den Artikel zeitnah zurückzuschicken? Es kann doch nicht sein, das ein reklamierter Artikel wochenlang beim Käufer verbleibt und dieser dann die volle Rückerstattung erwarten kann. 

 

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Hallo @frebert25

 

Wie lang muss ich als Verkäufer eigentlich warten, bis ein reklamierter Artikel wieder bei mir ankommt?

 

So, wie Du eine ausreichend datierte Frist setzt und hierfür bittest würde ich mal meinen. "Innerhalb der nächsten 10 Tage" fände ich angebracht. Das ist ja auch sinnvoll, um einen Kaufabbruch http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen zur Rückerstattung der ebay-VK-Provision noch durchzuführen, denn auch hierfür gibt es Fristen...

 

Andererseits wärs auch nicht verkehrt, der Käuferin noch länger Zeit zu lassen. Denn nach 60 Tagen wär ihr Bewertungsrecht verwirkt. Mir wärs demnach relativ egal, wann und ob überhaupt sie in die Puschen kommt Smiley (zwinkernd)

 

Auch wenn der sachwert höher ist: Für mich als VK würde der tatsächliche VK-Preis zählen. Und ist dieser sehr gering, würde ich mir überlegen, ob eine Rücksendung tatäschlich Sinn macht und ihr einfach Kaufpreis und Hinsendekosten erstatten und auf Rücksendung verzichten, abschliessend Kaufabbruch durchführen.

 

Fertig.

 

Viele Grüße!


@frebert25 schrieb:

Hallo an alle Helfer hier!

 

Habe einen hochpreisigen Artikel zu einem Bruchteil des Wertes verkauft und dieser wurde am 06.07.2017 auch zugestellt (Paket). Eine Woche später, am 12.07.2017 meldet sich die Käuferin, der Artikel hätte Flecken und wäre in einem schlechten Zustand. Ich hab ihn vorm Einstellen natürlich kontrolliert, keine Flecken gesehen (aber ich bin nur ein Mensch und die machen auch mal Fehler). Auch hat der Artikel kaum Gebrauchsspuren - nur ist sowas ja immer relativ. Das empfindet jeder anders. Da mir die Käuferin Fotos von kleinen Flecken geschickt hat, habe ich natürlich einer Rückgabe zugestimmt und mich für das Übersehen auch entschuldigt (da hatte die K. den Artikel aber schon eine Woche, angeblich lag sie im Krankenhaus!). Soweit, so gut! Das Problem ist nur, die Käuferin zieht das Ganze derart in die Länge, antwortet auf meine unverzüglich erfolgten Nachtichten nur alle 5-6 Tage, eine Rücksendung ist natürlich auch noch nicht erfolgt. Sie hat den Artikel jetzt also bereits die zweite Woche (in Gebrauch?).

Wie lang muss ich als Verkäufer eigentlich warten, bis ein reklamierter Artikel wieder bei mir ankommt? Und sind Käufer im Falle einer (berechtigt oder unberechtigt) Reklamation nicht angehalten, den Artikel zeitnah zurückzuschicken? Es kann doch nicht sein, das ein reklamierter Artikel wochenlang beim Käufer verbleibt und dieser dann die volle Rückerstattung erwarten kann. 

 


Hallo @frebert25

 

Was für ein "hochwertiges" Teil hast Du denn verkauft?

 

Ich sehe nur normale Shirts und Blusen...

 

http://www.ebay.de/itm/Shirt-mit-Rundhals-und-Halbarm-Viskose-Elasthan-Gr-48-50-/292141236764?hash=i...

 

Wenn Du Dein hochwertiges Teil wiederhaben möchtest, musst Du der Käuferin am besten schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen und bis dahin den Rückversand erwarten.

 

Ansonsten lehnst Du die Rücknahme/Reklamation ab.

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