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Habe einen gebrauchten Schal (desigual) von einem Privatanbieter ersteigert. In der

Artikelbeschreibung wurde nicht darauf hingewiesen, dass das Artikel/ Wäscheetikett entfernt wurde. Es ist für mich nicht erkenntlich, ob der Schal wirklich von desigual ist. Ist der Verkäufer auch unter Ausschluss der Rücknahmepflicht verpflichtet die Ware zurückzunehmen?

 

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