25-07-2014 05:12
Am Montag wurde eine von uns eingestellte Couch ersteigert. Das Angebot lautete: Barzahlung bei Abholung. Wir haben schon 2 x Mails an den Käufer geschickt, dass er sich doch bitte melden soll, zwecks Terminvereinbarung der Abholung. Er meldet sich aber nicht. Wielange ist man an diesen "Kaufvertrag" gebunden. Es handelt sich um eine Couch die in einem Haus steht, das leer gemacht werden muss und auch fast schon leer ist, weil meine Mutter im Altersheim ist. Diese Couch muss also so schnell wie möglich raus. Bei E-Bay weiß ich nicht, wie man das melden kann, da das Problem nicht angeklickt werden kann, nur wenn man das Geld nicht erhält. Bei uns ist das aber nicht der Fall. Kann uns jemand bitte helfen.