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Klagen bei Nichtzahlern

Hallo liebe Ebayer

 

Habe jetzt den 3. Spaßbieter, jetzt langts.

Habe Fall immer geschlossen wegen nichtbezahltem Artikel, u Provision zurückerhalten.

 

ABER:

1.  keythyy , angemeldet mit falschen Daten, nur gut dass er über ebay meine kompletten Daten bekommt.

                     ist noch bei ebay unterwegs!

2.  4711*007 

 

3.  wtzlbrmpft, läuft noch , rührt sich nicht.

 

Ich habe keine Lust das Spielchen weiter so fortzuführen.

Will ja hier kein Geld verdienen, bin nur am Ausmisten um Umbauen und habe keine Lust auf idiotische Spielchen

für arme Seelen die anscheinend nix haben, außer hier Ärger zu verbreiten.

 

Meine Frage:  Kann ich Mahnbescheide erlassen und zur Zahlung auffordern

                       und dann auch einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen wegen Nichtzahlens.

                       Käufer ist doch auch an den Vertrag der hier bei ebay geschlossen wird gebunden!?

 

Mir reicht es mal wieder so, dass ich auch vor Gericht eine Entscheidung vorantreiben will.

 

Wer bietet und Spielchen spielt, dem sollten auch mal Grenzen gesetzt werden.

 

Wäre nett wenn sich ein paar dazu äußern, oder ob eine gerichtliche Durchsetzung gar nicht möglich wäre

 

schönen Nachmittag

 

 

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