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Verkäuferschutz

Hallo,gibt es einen verkäufer dem vom VERKÄUFERSCHUTZ geholfen wurde,ich wurde 2x vom käuferschutz abgeschmettert obwohl ich beide male das teil im angebotstext als defekt angeboten habe bekam beide male der käufer recht vom verkäuferschutz habe ich nichts gehört obwohl ich ihn angeschrieben habe,bei dem 2ten fall habe ich widerspruch eingelegt und um eine bestätigung gebeten FEHLANZEIGE

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@clasch16 schrieb:

 

Spoiler

Das fällt in die Kategorie: es gibt nichts, was es nicht gibt

 

Mitte Mai hab ich nen Artikel versteigert, die Bezahlung hat sich irre lang hin gezogen, aber letztlich war das Geld Anfang Juni auf meinem Konto. Also Artikel verschickt, in der Sendungsverfolgung selber rein geschaut: Empfänger unbekannt. Also kam das Paket zurück.

 

Mit dem Käufer hatte ich vorab telefoniert (seine bei ebay hinterlegte E-Mail Adresse funktionierte erst nicht), er sei im Moment im Krankenhaus. Dort war er auch noch immer, als das Paket wieder bei mir eintraf. Also nochmals mit ihm gesprochen: er konnte mir KEINE Adresse nennen, an die ich das Paket schicken kann, er WOHNE im Moment im Krankenhaus !!!

(auf die restlichen Infos und meinen Gedankengang dazu, möchte ich nicht weiter eingehen)

Ihm noch eine SMS geschrieben, mit der Frage, wie es jetzt weiter geht. Antwort: weiß noch nicht ganz klar wohin, melde mich auf alle Fälle. Das ist nun mehr als zwei Monate her, getan hat sich nix.

 

So, nun ist der Artikel immer noch bei mir. Wie widerrufe ich nun den Kaufvertrag? Kann ich das überhaupt? Und wie soll ich dem das Geld zurück überweisen? Das hatte ich ihm damals sofort angeboten, wollte er aber nicht. Keine Ahnung, ob der Zahlungseingang ggf. direkt gepfändet worden wäre 😕

 

 

 

Würde den Artikel eigentlich gern wieder einstellen.

 


@@clasch16

 

Nö, kannst Du nicht, da es gar nicht mehr Deine Artikel ist, sondern Deinem Käufer gehört.

 

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist gibt.
3 Jahre? Das wird Dir sicher noch jemand sagen können.

 

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