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Verkäufer hat verschwiegen, dass Funktion nur mit Zusatz möglich ist, darf er das?

Hallo,

ich habe letztens eine Nintendo 64 Konsole mit einigen Spielen ersteigert. Eines der Spiele (Donkey Kong) war der Kaufgrund für mich. Gestern habe ich die Konsole getestet und es erscheint die Meldung das zum spielen ein Expansion Pak nötig ist. Ohne dieses Pak, welches in die Konsole eingebaut wird, ist das Spiel nicht spielbar. Ich habe im Internet gelesen, dass es so 30-40€ kostet.

Der Verkäufer hat in seiner Auktion nicht darauf hingewiesen das dieses Expansion Pak nicht verbaut ist. Ich habe ihn angeschrieben und er hat geantwortet, dass er nicht geschrieben hat das es dabei ist und somit wäre er im Recht. Er wusste davon angeblich auch nichts und hat daher auch nicht darauf hingewiesen. Hätte er das nicht vorher testen müssen? So kann er ja auch nicht garantieren, dass das Spiel überhaupt funktioniert...

Ich bin der Meinung, wenn jemand etwas verkauft, dass es auch voll nutzbar sein muss, wenn nicht auf etwas anderes hingewiesen wird.

 

Es geht um die Artikelnummer: 271837966013

http://www.ebay.de/itm/271837966013

 

Wäre super, wenn sich das mal jemand kurz anschauen und mir seine Meinung dazu sagen könnte. Vielen Dank.

MFG

 

 

Bei Ebay habe ich nur folgende Auszüge gefunden...

 

Auszug 1:
"Wann liegt ein Mangel vor?
Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe (so genannter "Gefahrübergang") nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt."

Auszug 2:
"Hat der Verkäufer den Artikel nicht näher beschrieben, ist nach dem Gesetz die Beschaffenheit maßgeblich, die üblicherweise von einer Ware der gleichen Art erwartet werden kann. Das bedeutet, dass, soweit auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder der Artikel nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, der Käufer einen funktionierenden und mangelfreien Artikel erwarten darf."

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