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Habe auf einen Artikel ersteigert, den ich sofort über Paypal bezahlt habe.

Nach 5 Tagen meldet sich der Verkäufer daas dser Betraag noch nicht eingetroffen sei. Asserdem muss er noch die Versandkosten errechnen.

Dabei ist der Betrag von meinem Konto  abgebucht worden. Ausserdem bot er in seiner Anzeige einen kostenlosen Versand an,

 

So etwas ist mir ei ebay noch nie passiert!

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@starbass100 schrieb:

Einer meiner Kunden hat heute einen Fall für einen nicht erhaltenen Artikel eröffnet,der bereits am 11.April ersteigert wurde.

Ist es nach so langer Zeit noch möglich,einen Fall zu eröffnen ? Wie sind hier die Fristen ?

vielen Dank


@starbass100

 

Bei Zahlung per PayPal sind es 180 Tage ab dem Kauf.

 

Aber eigentlich hast Du viel dringendere Probleme, die Dich ziemlich teuer kommen können:
Alleine der Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,-- (!) Euro kosten!
Und ja, die Zahl der Nullen stimmt.
Dazu kommt dann noch Deine ungültige und abmahnbare Widerrufsbelehrung...

Hier sind ein paar Links für Dich, die Dir 'ne Menge Geld sparen können, Du solltest sie nur schnellstens nutzen:
http://www.impressum-generator.de/
http://pages.ebay.de/help/sell/businessinformation.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_4.html
http://www.impressum-recht.de/abmahnung-bei-verstoss-gegen-impressum-pflicht.html
http://www.onlinehaendler-news.de/recht/abmahnungen/9025-information-ueber-vertragstextspeicherung-i...
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsbelehrung_2014.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/widerrufsformular.html

Kann es sein, dass Du nicht den blassesten Schimmer von dem hast, was Du da gerade tust?

 

 

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