01-05-2016 10:23
Hier geht es zwar um DHL, aber es dürften ja die selben rechtlichen Grundlagen zu Grunde liegen...
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=498605&ccheck=1
Fazit dabei: Der Käufer ist zwar für den Versand bei Privatkäufen verantwortlich, der Verkäufer hat aber aus dem Kaufvertrag abgeleitet die Nebenpflicht, daran mitzuarbeiten, dass der Vertrag entsprechend erfüllt werden kann, also den Nachforschungsantrag zu stellen. Wenn der sich aber weigert, dann ist es schwer diesen Anspruch auch durchzusetzten. Läuft aber die Frist für den Nachforschungsantrag ab und der Verkäufer hat sich geweigert einen zu stellen, dann kannst Du als Käufer ersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen, aber auch das wird schwer nachzuweisen und durchzusetzten. Du als empfänger kannst keinen Nachforschungsantrag stellen, der Versender ist der Vertragspartner und kann auch keine Rechte an Dich abtreten.