06-02-2016 07:30
Hallo,
ich habe einen Artikel versteigert und per Postbrief versendet. Hierbei gibt es keine Sendungsverfolgung. Nun behauptet der Käufer, der Artikel sei nicht angekommen, wofür ich keinerlei Beweis habe, und fordert sein Geld zurück. Die Versandart war in der Artikelbezeichnung auch so angegeben. Wie ist hier die Rechtslage? Ist eher ein Kleinbetrag. Mir gehts Hauptsächlich ums Prinzip als ums Geld.
MfG Lutte-2015