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Liebe Sammler*in,

 

Sammeln ist ein wunderbares Hobby, aber wie stellst du sicher, dass du für deine Leidenschaft nicht ungewollt Steuern zahlst?

 

In unserer Videoreihe zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) und zur steuerlichen Meldepflicht erklärt dir unser Partner Steuern mit Kopf, was du beim Verkauf von Sammlerstücken und Konvoluten beachten musst.

 

Wenn du Teile deiner Sammlung oder Konvolute verkaufst, gilt auch in diesem Fall eine Meldepflicht bei eBay, falls die Grenzwerte des PStTG überschritten werden. Das bedeutet, dass eBay deine Daten an die Finanzbehörden übermittelt, wenn du 30 oder mehr Transaktionen oder einen Umsatz von mehr als 2.000 EUR hast.

 

Das Finanzamt prüft aber auch, ob deine Sammelleidenschaft als gewerblicher Handel eingestuft werden kann. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.

 

Sobald du auf eBay handelst, erfüllst du automatisch alle Voraussetzungen – bis auf die Gewinnerzielungsabsicht. Doch keine Sorge, es gibt einen cleveren Weg, um deine private Sammeltätigkeit klar von einem gewerblichen Handel abzugrenzen.

 

Wie? Dokumentiere alle deine Transaktionen. Führe Buch über deine Käufe und Verkäufe und mache Screenshots von deinen eBay-Aktivitäten. Erfasse auch Zahlungen über PayPal und behalte deine Kontoauszüge im Auge.

 

Zeige dem Finanzamt deutlich den Hobbycharakter deiner Sammelleidenschaft. Beweise, dass du regelmäßig an Sammlertreffen und Messen teilnimmst. Stelle klar, dass deine Anschaffungskosten deutlich höher sind als der Gewinn aus dem Verkauf. Damit machst du deutlich, dass du keine Gewinnerzielungsabsicht hast.

 

Die richtige Dokumentation und die Unterstützung einer Steuerberatung können hier entscheidend sein, vor allem wenn es um das Thema Steuerbefreiung nach einem Jahr geht.

 

Wie du diese steuerlichen Risiken vermeidest, erfährst du in dem Video Konvolute und deren Besteuerung.

 

Wir hoffen, dass dieses Video hilfreich ist.

 

Noch mehr Hilfe zu PStTG/DAC7:

 

PStTG/DAC7 erklärt: Video und kostenlose Beratung für private Verkäufer*innen

EU DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz - Meldepflichten

 

PStTG-Seite im Verkäuferportal



Herzliche Grüße

 

Dein eBay-Community-Team

4 Kommentare

🤣Scheint wohl nicht mehr so dolle bei Ebay zu laufen wenn man andauernd solche Posts schreiben muss um den Leuten die Angst vom Finanzamt zu nehmen. Und wenn der Fiskus dann doch die Person als Gewerbe einstuft, zahlt ihr dann die Steuern, weil sie solchen Angstnehmern geglaubt haben ?! Ich habe von vielen gehört und kenne auch einige die beim Fiskus blechen durften, diese stehen jetzt auf Flohmärkten !! Warum wohl, weil auch bei Sammlern abkassiert wird. Gewinnerzielung ist meist gegeben da Werte steigen. Oder weil Eigenblege nicht anerkannt wurden !!

Hallo @wahreware! Dein Kommentar enthält die Frage "Und wenn der Fiskus dann doch die Person als Gewerbe einstuft, zahlt ihr dann die Steuern, weil sie solchen Angstnehmern geglaubt haben ?!"

 

Wir versuchen, mit unterschiedlichen Angeboten, speziell privat handelnden Verkäufer*innen so viele Informationen wie möglich bereitzustellen. Die steuerlichen Verpflichtungen ändern sich durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) aber nicht und genau wie vor dem Inkrafttreten dieser EU-Richtlinie ist jede*r selbst dafür verantwortlich zu klären, ob die eBay-Verkäufe der Einkommensteuer oder Umsatzsteuer unterliegen und gegebenenfalls entsprechende Steuererklärungen eingereicht werden müssen - Rechtsportal: Wann liegt gewerbliches Handeln vor.

 

Wer sich unsicher ist, kann gerne einen Beratungstermin mit unserem Partner Steuern mit Kopf vereinbaren (E-Mail an steuernmitkopf@ebay.com) oder eine Steuerberatungsstelle aufsuchen.

 

Wir möchten auf keinen Fall Angst verbreiten, sondern aufklären 🤗.

 

Liebe Grüße

Miriam

Ich bin leider noch keine Verkäuferin aber mal schauen wann es so weit ist deswegen muss ich mich dazu nicht großartig äußern 

bei ebay verkaufen wird immmer mehr der willkür der finanzämter gestellt--- eigene belege  wegen gewinnerzielung werdenicht anerkannt-- man will ja kasse machen===  werde mich hüten was zu verkaufen  ab zum flohmarkt --fertig--