13-05-2023 08:44
Hallo,
ich habe wieder etwas bei ebay verkauft und dieses Mal bekomme ich eine Fehlermeldung unter "Zahlungen" die da lautet: "Ihre Auszahlungen werden einbehalten, da Sie keine Zahlungsmethode für ausstehende Verkaufskosten hinterlegt haben. Bitte fügen Sie diese hinzu, um Auszahlungen zu erhalten."
Sprich mein Betrag wird gerade einbehalten und ich muss eine Zahlungsmethode hinzufügen. Jedoch ist ja bereits eine Zahlungsmethode hinzugefügt (Verwendet für Auszahlungen + bevorzugt für Verkaufskosten), womit ich mir vor knapp 3 Wochen den letzten Verkauf auszahlen konnte.
Da ich keine Kreditkarte hinterlegen kann, was mache ich jetzt? Es ist ja ein Bankkonto hinzugefügt, ich verstehe das nicht. Ich möchte mein Geld, da der Artikel bereits beim Käufer ist.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
01-09-2023 10:40
Abseits von Ebay haben Händler auch 14 Tage Zeit, Beträge zu erstatten.
Das nur mal angemerkt.
Erstattungen eines Händler sind jedoch ein ander Sachverhalt, als der Einbehalt von Geldern durch Ebay, wie hier geschildert.
01-09-2023 10:45
@sunrise1605 schrieb:
Abseits von Ebay haben Händler auch 14 Tage Zeit, Beträge zu erstatten.
Das nur mal angemerkt.
Erstattungen eines Händler sind jedoch ein ander Sachverhalt, als der Einbehalt von Geldern durch Ebay, wie hier geschildert.
Das mit den 14 Tagen weiß ich, lt. Bewertungen auf Trustpilot behält er aber gern Geld einfach und wir haben ihm nur aufgezeigt, dass wir ohne Erstattung auch einen Schritt weitergehen würden. Wir wollten ihm die Chance geben, seinen eigene AGB zu "leben".
Und meine Antwort bezog sich nur auf eine Anzeige und dass wir auf keinen Fall nur eine Drohung gemacht hätten.
Und eine Anzeige gegen Ebay wäre Unsinn, da die Leute den Nutzungsbedingungen zugestimmt haben.
Aber wie so oft wird das Kleingedruckte nicht oder nicht genau gelesen.
01-09-2023 11:21
Nun ist das mit dem Kleingedruckten im Online-Handel bzw. Fernabsatz jedoch so eine Sache.
Unlängst las ich erst, dass sogar bestimmte Formen von Kleingedrucktem in Werbeflyern weiter eingeschränkt wurde.
Ich bezweifele auf keinen Fall grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der ebay-Zahlungsabwicklung. Selbst den vorübergehenden Einbehalt nicht in bestimmten Konstellationen.
Im hier benannten Fall jedoch schon.
Weil:
Ich wage es einfach zu bezweifeln, dass einzig aufgrund unnachvollziehbaren Abläufen in der Programmierung bei neuen Verkäufern erst ein Angebot zum Verkauf eingestellt werden muss, und erst hinterher die abschließenden Verifizierungen erforderlich werden.
Mal ganz ehrlich:
Wo in dieser Welt muss ich erst ein finanzielles Wagnis eingehen und einen rechtsgültigen Vertrag eingehen, bevor ich diesem explizit zugestimmt habe und bevor ich mich vollständig ausgewiesen habe?
Derartige Verkaufspraxis wurde schon vor langem rechtlich beurteilt, als man allein durch einen einfachen Klick einer Online-Webseite zu einem Vertrag genötigt wurde.
Hier auf ebay wird dem Verkäufer die Erstellung eines rechtsverbindlich einzuhaltenden (auch Kauf-)Vertrages abgefordert in Form eines Angebotes, um diese Verifizierung erst durchführen zu können.
Wie kann es begründet sein,
alleine dadurch auch einen rechtlich wirksamen Vertrag mit ebay einzugehen, ohne dass aufgrund der bankenähnlichen Struktur der ebay-Zahlungsabwicklung proaktiv dem Vertragswerk ("Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei ebay" - AGB) zugestimmt wird?
Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay | eBay.de
So etwas soll rechtmäßig sein?
Mir persönlich kommen da erhebliche Zweifel auf.
01-09-2023 11:54
Diese fragwürdige Praxis wird solange bestehen, bis sich jemand dagegen wehrt bzw. dagegen vorgeht.
Einen programmiertechnischen Grund kann dieses Vorgehen kaum haben.
Andere Gründe sind dann eher weniger schmeichelhaft für Ebay.
Es sei denn, das ist wieder so ein "Ami-Ding", weil es in den USA rechtlich möglich ist und nun dem Rest der Welt stumpf aufgedrückt wird.
09-12-2023 09:40