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Ebay verweigert Auszahlung

Ich bin seit ca. 20 Jahren Mitglied, meine Adresse wie auch Telefonnummer sind korrekt hinterlegt.

 

Ebay verweigert die mir zustehenden Auszahlungen und versucht mich zu zwingen, eine Ausweis-Kopie hochzuladen.

 

Zum einen lade ich keine Ausweisdokumente im Internet hoch, weil das viel zu riskant ist, und niemand darf so etwas von mir verlangen.

 

Des Weiteren gibt es gesetzliche Grundlagen für das Verlangen einer Ausweisvorlage. Ebay müsste folglich plausibel darlegen, warum eine Ausweisvorlage erforderlich ist. Eine plausible Begründung fehlt, der Wunsch nach Identifizierung eines mehrjährigen Mitglieds ist kaum schlüssig.

 

Falls jedoch Ebay die Ausweisvorlage von mir erzwingen könnnte, könnte alles außer meinem Namen und der Adresse geschwärzt werden. Des Weiteren müssten die Personen benannt werden, die dieses Ausweis-Dokument einsehen können. Das ist beim Hochladen im Internet kaum möglich.

 

Ich habe inzwischen 3 x telefonischen Kontakt zu Ebay aufgenommen, wurde mehrmals an für die Lösung des Problems nicht kompetente Mitarbeiter:innen weiterverbunden, ohne dass das Problem behoben wurde.

 

Ich habe gleichlautende Beiträge gesehen und hoffe, dass Ebay von solchen rigiden, gesetzlich fragwürdigen Praktiken Abstand nimmt und ich nicht die Auszahlung des mir zustehenden Geldes womöglich einklagen muss.

 

 

 

Nachricht 1 von 158
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157 ANTWORTEN 157

Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

 

Aha, und wie läuft das bei Onlinebanken mit dem Ausweis?

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 141 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

@moin-land 

 

Wie schon ein Dutzend Mal auf den vorherigen 7 Seiten hier erklärt:

Ebay muss seine Verkäufer verifiziert (auf Herz und Nieren geprüft) haben, bevor diese verkaufen! Und für eine Identitätsprüfung darf immer noch keine Kopie der Ausweisdokumente erfolgen, das passiert nur dann, wenn man der Anforderung von Ebay einfach folge leistet und nicht dagegen spricht. Ebay kann den Weg des Post-Ident zur Verifizierung wählen.

Ach ja, und da kann in AGB's oder in Transparenz-Gesetzen oder...oder...oder... 100x stehen, dass man eine Personalausweis-Kopie zusenden soll - das wird dadurch nicht legal, im Gegenteil, es bleibt rechtswidrig. Das wird Ihnen jede Kriminalpolizei spätestens dann sagen, wenn man mit solch einer Kopie-Weitergabe seine Identität gestohlen bekam oder dadurch Betrügerischem aufsitzt - dann sind Sie aus Fahrlässigkeit selbst Schuld und sitzen selbst auf dem Schaden den andere deshalb anrichten konnten, weil die Ihre Ausweisnummer, eine Kopie Ihres Ausweises, etc. hatten.

 

Wie das Online-Banken machen?

Post-Ident. Verfahren!

Aber auch hier wird das Video-Ident.-Verfahren angeboten, und man ist dann selbst Schuld, wenn man seinen Ausweis in die Kamera hebt, und damit ebenfalls eine Ablichtung entsteht. Fragen Sie einfach einmal bei der Kriminalpolizei nach.

Nachricht 142 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung


@elkewahl  schrieb:

@moin-land 

 

Wie schon ein Dutzend Mal auf den vorherigen 7 Seiten hier erklärt:

Ebay muss seine Verkäufer verifiziert (auf Herz und Nieren geprüft) haben, bevor diese verkaufen! Und für eine Identitätsprüfung darf immer noch keine Kopie der Ausweisdokumente erfolgen, das passiert nur dann, wenn man der Anforderung von Ebay einfach folge leistet und nicht dagegen spricht. Ebay kann den Weg des Post-Ident zur Verifizierung wählen.

Ach ja, und da kann in AGB's oder in Transparenz-Gesetzen oder...oder...oder... 100x stehen, dass man eine Personalausweis-Kopie zusenden soll - das wird dadurch nicht legal, im Gegenteil, es bleibt rechtswidrig. 


 

Vollkommener Unsinn!

Wie kann man nur so realitäts- und wahrheitsresistent sein, @elkewahl ? 

 

Wenn Sie möchten, dürfen Sie!

Wenn Sie nicht möchten, brauchen Sie nicht. 

Aber ebay muss auch nicht Sie "reinlassen". 

Verzichten Sie doch einfach auf ebay und nutzen andere Portale. 

Sie glauben doch nicht ernsthaft, ebay zur Teilnahme Ihrer Person zwingen zu können? 

 

Personalausweisportal - Ausweiskopien

(Bundesministerium des Inneren)

 

PAuswG - Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (gesetze-im-internet...

(§ 20)

 

 

Nachricht 143 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung


@elkewahl  schrieb:
...

Ach ja, und da kann in AGB's oder in Transparenz-Gesetzen oder...oder...oder... 100x stehen, dass man eine Personalausweis-Kopie zusenden soll - das wird dadurch nicht legal,...

 

Doch. In dem Moment, in dem Du Dich diesem Verfahren unterwirfst, willigst Du ein.

Und mit Einwilligung des Ausweisbesitzers ist grundsätzlich erst einmal nicht nur das Anfertigen einer Kopie, sondern sogar deren Speicherung zulässig.

 

im Gegenteil, es bleibt rechtswidrig.

 

Falsch.

 

Das wird Ihnen jede Kriminalpolizei spätestens dann sagen, wenn man mit solch einer Kopie-Weitergabe seine Identität gestohlen bekam oder dadurch Betrügerischem aufsitzt -

 

Falsch.

 

dann sind Sie aus Fahrlässigkeit selbst Schuld

 

Falsch.

 

und sitzen selbst auf dem Schaden den andere deshalb anrichten konnten, weil die Ihre Ausweisnummer, eine Kopie Ihres Ausweises, etc. hatten.

 

Falsch.

 

Wie das Online-Banken machen?

Post-Ident. Verfahren!

 

Falsch. Auch Onlinebanken nutzen mitnichten ausschließlich das Post-Ident-Verfahren. Sondern u.a. auch das von Dir untenstehend mit unrichtigen Behauptungen kritisierte Video-Ident-Verfahren.

 

Aber auch hier wird das Video-Ident.-Verfahren angeboten, und man ist dann selbst Schuld, wenn man seinen Ausweis in die Kamera hebt, und damit ebenfalls eine Ablichtung entsteht.

 

Falsch, hinsichtlich einer Schuldfrage und falsch hinsichtlich des beschriebenen Ablaufs.

 

Fragen Sie einfach einmal bei der Kriminalpolizei nach.

 

Muss man nicht, die werden sich bedanken. Man kann, wenn man sich die Zeit nimmt und in der Lage ist, Aussagen zu lesen und zu verstehen, bequem Fragen in diesem Themengebiet einfach selbst online recherchieren. Wenn man denn möchte und nicht auf sein unbegründetes Bauchgefühl bestehen will. Das wäre dann auch das, was ich Dir empfehlen würde.


 

Nachricht 144 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung


@wolf-leipzig  schrieb:

Die können an Hebeln sitzen, die bis zum Mond reichen. Sobald meine Kohle da ist, bin ich dort weg.

Die Verifizierung scheint nun mit dem Lappen (Fahrerlaubnis) geklappt zu haben. Ich bin gespannt und
wie schon geschrieben, weg.

So geht man nicht mit Kunden um. Basda!


 

Immer diese Ankündigungen!
https://www.ebay.de/itm/305265676615?_trksid=p2349526.m43663.l10137&nordt=true&rt=nc

 

Schon oft gelesen!

Nachricht 145 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung


@non-soli-cedit  schrieb:
@erwerbsregel


Tja wer vorher bescheid weiss lässt sich auf das Spiel nicht ein , aber glaubt ebay das Kunden auch weiter kräftig verkaufen wenn sie ihr Geld nicht erhalten!?
Das ist nur ein kurzfrist Effekt. Bis sie das erste Mal merken das sie das Geld nicht bekommen, danach sind diese Kunden zu 100% für immer verloren!

 

Scheinbar gibt es für manche doch keine Alternativen!

Nachricht 146 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung


@non-soli-cedit  schrieb:
Ja @lia-raven
So kann man es sehen, du hast einen Vertrag mit dem, und nicht mit ebay. Ebay ist eine Bank und zahlungsdienstleister! Sag mir was rausbekommen ist, würde mich echt interessieren

 

Ja, mich auch!
https://www.ebay.de/sch/i.html?_ssn=lia-raven&LH_Complete=1&LH_Sold=1

Nachricht 147 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Ich sehe das ähnlich wie du eBay bekommt von mir auch keine Dokumente und die Zeit das man eBay prellen kann sind lange vorbei daher sehe ich da auch kein Sinn meine Daten anzugeben
Nachricht 148 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung


@dushoff_74  schrieb:
Ich sehe das ähnlich wie du eBay bekommt von mir auch keine Dokumente und die Zeit das man eBay prellen kann sind lange vorbei daher sehe ich da auch kein Sinn meine Daten anzugeben

Dann willst du auf deine Einnahmen verzichten?

 

Nachricht 149 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Anonymous
Nicht anwendbar

@dushoff_74  schrieb:
Ich sehe das ähnlich wie du eBay bekommt von mir auch keine Dokumente und die Zeit das man eBay prellen kann sind lange vorbei daher sehe ich da auch kein Sinn meine Daten anzugeben

@dushoff_74 Hast du dich im Vorfeld nicht informiert?

Z.B. hier

https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/als-verkufer-registrieren?id=4792

oder hier

https://pages.ebay.de/payment/2.0/terms.html

 

Wenn du keinen Sinn darin siehst, geforderte Dokumente nachzuweisen und hochzuladen, dann wirst du auf dein Geld verzichten müssen. Willst du das wirklich?

 

Lese dir doch einfach mal den ganzen Thread durch und mal Hand aufs Herz, hast du noch nie an irgendeiner Stelle z.B. an ein Amt, Bank oder wegen Kreditkarte einen Ausweis hochgeladen?

Wenn nicht, dann wirst du irgendwann auch mal da an die Stelle kommen, wo das da auch gefordert wird.

Nachricht 150 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Nein habe ich tatsächlich nie gemacht ich bin zur Behörde oder Bank hin und habe mich Vorort ausgewiesen.

Wie gesagt ein Schweizer Unternehmer bekommt keine Daten online von mir 🤣
Nachricht 151 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Die Erklärung dafür ist die eindeutige Identifikation der Person die hinter dem account steckt. Das Du bereits seit 20 Jahren Mitglied bist heißt ja nicht das du nicht damals ... "unter einem Pseudonym" den Account angemeldet hast. Das alles dient der automatisierten Meldung Deiner Umsätze an das zuständige Finanzamt - was aufgrund eines Gesetzes seit 2023 ebay und anderen Seiten auferlegt wurde. Nachdem Du deinen ausweis hochgeladen hast bekommst Du eine weitere Aufforderung deine Steueridentifikationsnummer anzugeben - jedenfalls geschieht das sobald du 30 Artikel verkauft hast ODER Zeug für mehr als 2000,- Euro verkauft hast. Und das lässt sich alles nicht umgehen... - jedenfalls nicht bei ebay. Natürlich gibt es interessante Seiten wie die Klein an zei gen - die zwar ebenso meldepflichtig sind - aber dort werden Verkäufe ja ( noch ) nicht registriert da Käufe ja nicht über die Seite sondern direkt zwischen Käfer und Verkaufer verhandelt werden. Aber wie ebay mit einbehaltenem Geld weiter verfährt wenn man das einfach mal liegen lässt und abwartet - das würde man dann sehen. Vielleicht kann man ja über das gerichtliche Mahnverfahren etwas bewirken? In jedem Falle die Sperrung des accounts...  🙂

Nachricht 152 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Hallo zusammen,

ich hatte das gleiche Problem, allerdings habe ich dem neuen Bezahlsystem nie zugestimmt, weswegen mich Ebay zu der Zeit regelrecht mit Aufforderungsmails zugespamt hat. Ohne Vorwarnung hat Ebay dann meinen Auszahlungsbetrag einbehalten, obwohl ich dem Bezahlsystem nicht zugestimmt hatte. Da ich den Artikel zum Glück noch nicht verschickt hatte, habe ich den Verkauf einfach abgebrochen und so keinen Schaden erlitten. Dem Käufer habe ich eine Entschuldigungsmail geschickt und erklärt was passiert ist.

Ich kontaktierte Ebay daraufhin. Schockierend war, dass die Antwortmail nicht nur Ausweisdokumente nannte, sondern auch Kopien meiner Kontoauszüge, welche ebenfalls regelhaft zur Verifizierung benötigt werden. Interessant ist, dass Paypal, ein offensichtliches Bezahlsystem, welches einer Bank ähnlicher ist als Ebay, keine solchen Ausweisdokumente benötigt. Weshalb hat Ebay die jahrzehntelange Kooperation mit Paypal beendet? Lustig ist die aktuelle Werbung von Ebay, man könne nun kostenlos bei Ebay verkaufen. Dude, das reine Einstellen war immer kostenlos für Privatverkäufer von wenigen Artikeln.

Ebay sich als Bank aufspielt und trotz Nichteinwilligung zum Bezahlsystem so vorgeht, als ob eine Einwilligung besteht und dann extra wartet, bis ein Verkauf erfolgt um zuzuschlagen und das Geld einzubehalten. Dann die Erpressermail: Wir behalten dein Geld, bis du unseren Forderungen nachkommst. Ich habe per Mail an Ebay mein Verkäuferkonto beendet und habe nun ein reines Käuferkonto.

Ab und an checke ich, ob sich was bei Ebay geändert hat, aber anscheinend ist dies nicht der Fall.

Nachricht 153 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Das macht allerdings keinen Sinn. Denn wenn es hier um reine Verifizierung ginge, so wie Ebay überall schreibt, und man als Verkäufer nur auf Ebay agieren darf, sobald man verifiziert ist und die Identität bestätigt ist... warum... WARUM ist es technisch dann überhaupt möglich, einen Artikel oder 34 Artikel als Verkäufer einzustellen?? Erst, wenn der Artikel verkauft wird, schickt Ebay eine Art Erpressermail mit der Aufforderung zur Übersendung von Personalausweisen und in meinem Fall sogar Bankauszügen. Reiner Personalausweis hat nicht mal gereicht... (nicht, dass ich den schicken würde.) Erst wenn Ebay Geld vom Käufer erhält, muss der Verkäufer plötzlich die Identität bestätigen? Nicht schon bei Abschluss eines Verkäuferkontos oder vor Einstellen der Artikel? Ich habe hin und wieder wenige Artikel pro Jahr seit 2005 verkauft und dem Bezahlsystem nie zugestimmt. Das alles ist schon sehr dubios. Ich hoffe, diese Praktiken ändern sich zukünftig. Bis dahin bin ich halt nur Käufer. Und wenn das auch noch blöd wird, eben gar nicht mehr auf Ebay. So wird man Mitglieder auch los. Super gemacht.
Nachricht 154 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Da aendert sich nichts......

 

"Einige der Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten befinden sich außerhalb Ihres Rechtsraums oder haben Niederlassungen in Rechtsräumen, in denen die Datenschutzgesetze ein anderes Schutzniveau bieten können als die Gesetze in Ihrem Rechtsraum. Bei der Übermittlung von Daten an solche Empfänger sorgen wir für geeignete Garantien."

Gruss

Nachricht 155 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Hallo @runes_of_moria 

 

das hat einfach mit Effizienz zu tun. Hier einen oder 34 Artikel einzustellen bedeutet ja nicht im Umkehrschluss, dass man auch etwas verkauft. Erst wenn tatsächlich der mögliche Verkäufer erfolgreich einen Artikel veräußern konnte, ist es überhaupt notwendig, dass eBay die Indentität überprüft. Denn erst wenn der Verkäufer auch tatsächlich verkauft hat, bekommt er Geld von eBay ausgezahlt. Und diese Auszahlungen an echte Menschen muss eBay nun einmal rechtskonform zusammen mit der Identität dieses Zahlungsempfängers einer möglichen Prüfbehörde nachweisen können.

 

Und eBay darf diese Ausweiskopie wegen Geldwäschegesetz auch anfordern, aber eben erst, wenn überhaupt die Vorraussetzungen dafür durch einen erfolgreichen Verkauf zu Grunde liegen. Jemand, der nichts verkauft, dem kein Geld ausgezahlt wird, braucht auch keine Kopie seines Personalausweises oder Führerscheins vorzulegen.

 

Gilt natürlich nur für private Verkäufer, für gewerbliche Verkäufer gelten andere Regeln.

Nachricht 156 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Glaubt man an diese Effizienz, wenn man es oft genug wiederholt?

Warum wird dann die SteuerIdNr abgefordert, bevor die Limits überschritten sind?

Nachricht 157 von 158
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Betreff: Ebay verweigert Auszahlung

Warum die ID abgefragt wird, bevor Limits überschritten werden, kann ich Dir nicht sagen, da könnte eventuell sogar ein technischer Fehler vorliegen. Betrifft ja nicht alle Verkäufer. 

 

Da könnte ein übereifriger Algorithmus verantwortlich sein, der eigentlich voraussagen sollte, welcher Verkäufer gemessen an seiner Verkaufshistorie demnächst die Grenzen überschreiten könnte, weil er zwar noch nicht 30 Artikel verkauft hat oder 2000 Euro Umsatz gemacht hat, aber entsprechend Artikel eingestellt hat, die dazu führen könnten.

 

Sprich ich hätte jetzt schon 20 Artikel verkauft, habe aber noch 15 Angebote laufen, oder ich hätte jetzt immer nur wenige Artikel verkauft, würde aber konstant jeden Monat eine bestimmte Menge an Angeboten einstellen und auch immer so viel verkaufen, dass ich die Meldegrenze erreichen würde, wenn sich der Trend so fortsetzt.

 

Ist aber nur eine Vermutung meinerseits. 

 

 

Nachricht 158 von 158
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