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CINEMAXX Gutscheine: Außer Spesen nichts gewesen?

Ein Kinobesuch mit Freunden wollten wir verschenken und erstanden 4 CINEMAXX Gutscheine, die wir dem Geburtstagskind vor 5 Jahren überreichten.

Vor einer Woche nun ärgerte sich das Geburtstagskind nun, statt sich zu freuen, denn CINEMAXX weigerte sich an der Kinokasse die Gutscheine (die nicht befristet sind) einzulösen, obwohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens beim Kauf keine zeitliche Kennzeichnung (Datum und Jahr des Kaufes) der Gutscheineinlösung auswiesen.

Cinemaxx weigert sich auch auf unsere schriftliche Anfrage an die Firmenzentrale Hamburg hin, die Gutscheine einzulösen oder auszutauschen und streicht den Geld- Betrag für die 4 Kinokarten einfach ein, ohne eine Gegenleistung dafür zu erbringen.

Selbstverständlich beruft sich der Kinogigant hierbei auf § 195 des Bundesgesetzbuches. In diesem juristischen Meisterwerk wird eine Verjährungsfrist für Gutscheine von 3 Jahren festgelegt. Der Kunde hat also keinen Anspruch darauf den Gutschein einzulösen, jedoch besteht ein finanzieller Anspruch des Gutscheingegenwertes.

Von einem finanziellen Ausgleich will CINEMAXX aber auch nichts wissen.

Wer also einen CINEMAXX Kinobesuch verschenken möchte, sollte sich sehr gut überlegen, ob er dem Beschenkten Ärger oder Freude bereiten möchte.

Ein CINEMAXX Gutschein kommt für uns jedenfalls nicht mehr in Frage, weil wir dieses Verhalten als unseriös empfinden und wir wohl nicht die Einzigen sind, die für viel Geld ein NICHTS von Cinemaxx erhalten.

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CINEMAXX Gutscheine: Außer Spesen nichts gewesen?

Könnte es sein, das die Gutscheine erst im Internet frei geschaltet werden müssen? Dafür gibt es nämlich eine spezielle Seite

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CINEMAXX Gutscheine: Außer Spesen nichts gewesen?


2010top1234 schrieb:Selbstverständlich beruft sich der Kinogigant hierbei auf § 195 des Bundesgesetzbuches. In diesem juristischen Meisterwerk wird eine Verjährungsfrist für Gutscheine von 3 Jahren festgelegt.

 

1. Es heißt "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)".

 

2. Die Frist von 3 Jahren bezieht sich grundsätzlich auf vertragliche Ansprüche.  §195 ist nicht speziell für Gutscheine.

 

Rein juristisch ist das vollkommen korrekt.

 

Mit dem Erwerb der Gutscheine hattet ihr das Recht auf eine kaufvertragliche Gegenleistung erworben.

In dem besagten §195 BGB hat jedoch der Gesetzgeber festgelegt, daß eine solche Gegenleistung aus einem Kaufvertrag binnen 3 Jahre geltend gemacht wird.

 

Tut der Gläubiger das nicht, verfällt sein Anspruch.

 

Das hat jetzt direkt nichts mit Gutscheinen oder Cinemaxx zu tun !

 

Das ist normales Kaufvertragsrecht, wie es auch hier auf Ebay gilt.

Ein Verkäufer hier auch Ebay hat 3 Jahre Gelegenheit die Kaufpreiszahlung zu verlangen (wenn der Käufer sich nicht meldet), ebenso wie der Käufer 3 Jahre langf Gelegenheit hat die Ware zu verlangen (wenn der VK sich nicht meldet) , es sei denn eine der Parteien erhebt Anspruch.

 

Ob du jetzt von Cinemaxx darüber hinausgehend  Kulanz bis zum St. Nimmerleinstag erwartest.. das steht auf einem anderen Blatt.

 

 

 

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CINEMAXX Gutscheine: Außer Spesen nichts gewesen?

Also ehrlich gesagt finde ich es auch verständlich, daß nach fünf Jahren ein Gutschein nicht mehr eingelöst wird. Eher unverständlich ist es da für mich, daß man die Dinger so lange liegen läßt und nicht benutzt.

 

Nun gut, wahrscheinlich gut aufgehoben und erst vor kurzem wiedergefunden - aber das ist dann eben Pech....

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CINEMAXX Gutscheine: Außer Spesen nichts gewesen?

 

Du hattest lange genug Zeit, die Gutscheine einzulösen.

 

Was hier vor sich gegangen ist, ist ganz normales Kaufrecht und Verjährung

 

 

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Ich antworte NICHT auf private Mails
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CINEMAXX Gutscheine: Außer Spesen nichts gewesen?

Hallo,  Werte Community

 

Auch meine Frau und ich wir haben das jetzt am Wochenende erleben müssen!

 

 Verzehrgutscheine, die meine Söhne mir zu einem Geburtstag schenkten.

Es war kein Gültigkeitsdatum aufgedruckt.

 

Trotz mehrmaligem Hin und Her Emailen kam das *gutscheinteam* nicht auf Idee, 15 Euro Kulanz zu erstatten.

Rechnet man die Zeit aus, die da verbraucht wurde, ist die Bilanz  klar. Sehr ärmlich, und mit einem Pinselstrich

hätte die Teamleiterin  noch vorhin die Sache werbewirksam bereinigen können. Hat sie aber nicht, und auch

nicht der Herr vom "Team" vorher.

 

Fazit: Cinemax Gutscheine können wir nicht empfehlen, und auch die Preise der Genußmittel dort sind eigentlich

sehr fraglich. In Zukunft werden wir uns gründlicher überlegen, wie und wo wir einen Kinobesuch gestalten. Nicht

nur in Wuppertal gibt es auch andere Kinos als nur Cinemax.

 

Unserem Bekanntenkreis werden wir alle jedenfalls unsere diesbezüglichen Erfahrungen berichten.

 

Dagmar und  Wolfgang Bender

 

 

 

 

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