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Habe eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung von einem Anwalt wegen Urheberrechtsverletzung

Soll 350 Euro bezahlen. Hat noch jemand eins von diesen Schreiben bekommen?

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5 ANTWORTEN 5

Habe eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung von einem Anwalt wegen Urheberrechtsverletzung


@dklcheesy schrieb:

Soll 350 Euro bezahlen. Hat noch jemand eins von diesen Schreiben bekommen?


warum liest Du Deinen alten Beitrag zum Thema nicht?

 

http://community.ebay.de/t5/Verkaufen-bei-eBay/Habe-aus-Versehen-ein-urheberrechtsgesch%C3%BCtztes-B...

 

Bildermopsen kann eben Folgen haben....

 

Nachricht 2 von 6
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Habe eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung von einem Anwalt wegen Urheberrechtsverletzung

Hi

 

Solche Dinger sind nicht selten unterwegs, aber doch oft gar nicht vergleichbar.

 

Bei der Summe lohnt sich deinerseits ein Gang zum Anwalt.

Wenn es um einen verkauften eBay-Artikel gehen sollte (Foto "ausgeliehen"?), wäre die Zusammensetzung des Betrages interessant, kommt mir recht hoch vor.

 

Wenn es um etwas außerhalb von eBay geht (Download, Stream...), dann ist das auch wieder eine Detailfrage.

 

So oder so sind in den meisten Fällen die beigelegten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend, deshalb besser zum Anwalt gehen. Oder wenigstens zur Rechtsberatung deiner örtlichen Verbraucherzentrale.

Nachricht 3 von 6
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Habe eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung von einem Anwalt wegen Urheberrechtsverletzung

 

 

War sicher der Österreicher!

 

http://www.head.com/corporate/imprint.php


Von meinem PC mit Mozilla firefox gesendet;-)
Nachricht 4 von 6
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Habe eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung von einem Anwalt wegen Urheberrechtsverletzung


@dklcheesy schrieb:

Soll 350 Euro bezahlen. Hat noch jemand eins von diesen Schreiben bekommen?


@Servus @dkl,

 

HUNGER nach mehr ?

Gerne übersende ich Dir noch ein paar.

😉

 

(Wärst Du doch im ERSTEN geblieben)

Nachricht 5 von 6
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Habe eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung von einem Anwalt wegen Urheberrechtsverletzung

Hallo dklcheesy,

 

wenn Du immer Deine Aussagen so zurecht biegst, wie Du sie brauchst, dann wird das wohl erst der Anfang sein.

 

Du hast einen Tennisschläger Head Youtek Extreme mp als "NEU" eingestellt:

Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.

 


In der Beschreibung steht dann: Ihr bietet auf einen neuen nur kurz probegespielten Head....... Der Schläger wurde neu bespannt, da die Werksbesaitung nichts taugte.

 

Einen solchen Schläger als "neu" zu bezeichnen ist mehr als dreist.

 

 

" Mia san mia"
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