06-01-2014 14:14
06-01-2014 14:19
@dklcheesy schrieb:Soll 350 Euro bezahlen. Hat noch jemand eins von diesen Schreiben bekommen?
warum liest Du Deinen alten Beitrag zum Thema nicht?
Bildermopsen kann eben Folgen haben....
06-01-2014 14:21
Hi
Solche Dinger sind nicht selten unterwegs, aber doch oft gar nicht vergleichbar.
Bei der Summe lohnt sich deinerseits ein Gang zum Anwalt.
Wenn es um einen verkauften eBay-Artikel gehen sollte (Foto "ausgeliehen"?), wäre die Zusammensetzung des Betrages interessant, kommt mir recht hoch vor.
Wenn es um etwas außerhalb von eBay geht (Download, Stream...), dann ist das auch wieder eine Detailfrage.
So oder so sind in den meisten Fällen die beigelegten Unterlassungserklärungen viel zu weitgehend, deshalb besser zum Anwalt gehen. Oder wenigstens zur Rechtsberatung deiner örtlichen Verbraucherzentrale.
06-01-2014 14:40
War sicher der Österreicher!
http://www.head.com/corporate/imprint.php
06-01-2014 16:06 - bearbeitet 06-01-2014 16:06
@dklcheesy schrieb:Soll 350 Euro bezahlen. Hat noch jemand eins von diesen Schreiben bekommen?
@Servus @dkl,
HUNGER nach mehr ?
Gerne übersende ich Dir noch ein paar.
😉
(Wärst Du doch im ERSTEN geblieben)
06-01-2014 18:40 - bearbeitet 06-01-2014 18:41
Hallo dklcheesy,
wenn Du immer Deine Aussagen so zurecht biegst, wie Du sie brauchst, dann wird das wohl erst der Anfang sein.
Du hast einen Tennisschläger Head Youtek Extreme mp als "NEU" eingestellt:
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
In der Beschreibung steht dann: Ihr bietet auf einen neuen nur kurz probegespielten Head....... Der Schläger wurde neu bespannt, da die Werksbesaitung nichts taugte.
Einen solchen Schläger als "neu" zu bezeichnen ist mehr als dreist.