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Strafanzeige gegen Verkäufer aus Österreich

Hallo,

 

Ich habe ein Smartphone von einem pirvaten Verkäufer aus Österreich erworben (kein Paypal - Banküberweisung). In der Produktbeschreibung wurde es als "Sehr guter Zustand" beschrieben. Mängel wurden nicht aufgeführt.

Beim Auspacken zeigte sich dann allerdings, dass es schon sehr ramponiert aussah. Kratzer auf Display und vor allem Kamera, Kratzer und Brüche im Rahmen.

Da sich der Verkäufer einer Rückabwicklung verweigerte und auch auf die Intervention vom ebay Kundenservice nicht reagierte, wollte ich bei der Polizei Strafanzeige stellen. Diese gab mir zur Auskunft, dass man diese zwar aufnehmen würde, allerdings nur zu statistischen Zwecken. Eine Weiterleitung nach Österreich würde nicht erfolgen.

 

Das hat mich doch ziemlich überrascht, hört man doch immer wieder von einheitlicher EU ohne Ländergrenzen, etc.. Hat jemand hier eventuell Erfahrung mit solchen grenzübergreifenden Fällen in der EU?

Würde es Sinn machen, eine solche Strafanzeige direkt bei den österreichischen Behörden zu stellen?

 

MfG

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7 ANTWORTEN 7

Strafanzeige gegen Verkäufer aus Österreich

@siggi59

 

Könnte es sein, dass Du gerade Zivilrecht und Strafrecht durcheinanderbringst?

Bemüh doch bitte diesbezüglich mal Google...

--
Bitte keine PN und keine Mails, auch ich antworte NUR !!! in den Foren. PN und Mails werden ungelesen gelöscht.
Nachricht 2 von 8
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Strafanzeige gegen Verkäufer aus Österreich

@19flieger

 

Nein, ich meine tatsächlich Strafanzeige wegen Internetbetruges.

Nachricht 3 von 8
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Strafanzeige gegen Verkäufer aus Österreich

Hast du denn das Handy, was auf den Fotos in der Artikelbeschreibung zu sehen war, bekommen?

Oder ein anderes?

Oder war die Artikelbeschreibung so dürftig und die Fotos so schlecht, dass man nichts erkennen konnte?

Wie sieht das Profil des Verkäufers aus?

Nachricht 4 von 8
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Strafanzeige gegen Verkäufer aus Österreich


@siggi59 schrieb:

@19flieger

 

Nein, ich meine tatsächlich Strafanzeige wegen Internetbetruges.


 

wurde dir ja auch zugesagt

jedoch ohne strafrechtliche Konsequenzen für den Verkäufer

 

außerdem ist dir doch sicher daran gelegen, das Geschäft rückabzuwickeln....

sprich Handy zurück zum Vk, und Geld zurück zu dir

das ist allein ein zivilrechtliches Verfahren (ohne Polizei, dafür mit RA)

smiley Wer immer die Wahrheit sagt, kann sich ein schlechtes Gedächtnis leisten (Th.Heuss)
Nachricht 5 von 8
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Strafanzeige gegen Verkäufer aus Österreich

Die Beschädigungen des Smartphone waren auch aus dem Produktfoto unmöglch zu erkennen. Und wie schon beschrieben, wurde es in der Produktbeschreibung als sehr guter Zustand mit einwandfreier Funktion und Display deklariert.

Der Verkäufer selber erschien mir mit über 200 Transaktionen und langjähriger ebay-Mitgliedschaft mit 100% positiven Bewertungen als sehr vertrauenswürdig.

 

Deshalb gehe ich mal davon aus, dass es sich hier nicht um den klassischen Internetbetrüger handelt, sondern nur um jemanden, der beim Verkauf nur mal ein wenig versucht hat zu tricksen und etwas zu schönen.

Da für mich, insbesondere duch die zerkratzer Kamera der Gebrauchswert überhaupt nich mehr gegeben ist, habe ich eine Rückabwicklung angeboten. Habe dabei allerdings auf vorherige Rücküberweisung des bezahlten Betrages plus der Rücksendegebühr bestanden.

 

Es ist mir klar, das eine Betrugsanzeige nur strafrechtlich relevant ist. Aber sie hat wohl schon einige kleine Gauner zum Einlenken gebracht. Der Aufwand mit Rechtsanwalt ist mir gerade hinsichtlich des länderübergreifenden Verfahrens erst mal zu aufwendig. Und es geht mir hier auch darum, solche Vergehen nicht einfach durchgehen zu lassen.

 

In diesem Thread geht es mir aber vor allem darum, dass ich ein wenig überrascht war von der Aussage der Polizei, dass sie Strafanzeigen nicht nach Österreich weiterleiten würde. Umgekehrt sagt mir die österreichische Seite, dass die in der Richtung Deutschland an der Tagesordung wäre und gar kein Problem sei.

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dieser Sachlage?

 

Nachricht 6 von 8
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Strafanzeige gegen Verkäufer aus Österreich


@siggi59 schrieb:

Die Beschädigungen des Smartphone waren auch aus dem Produktfoto unmöglch zu erkennen. Und wie schon beschrieben, wurde es in der Produktbeschreibung als sehr guter Zustand mit einwandfreier Funktion und Display deklariert.

Der Verkäufer selber erschien mir mit über 200 Transaktionen und langjähriger ebay-Mitgliedschaft mit 100% positiven Bewertungen als sehr vertrauenswürdig.

 

Deshalb gehe ich mal davon aus, dass es sich hier nicht um den klassischen Internetbetrüger handelt, sondern nur um jemanden, der beim Verkauf nur mal ein wenig versucht hat zu tricksen und etwas zu schönen.

Da für mich, insbesondere duch die zerkratzer Kamera der Gebrauchswert überhaupt nich mehr gegeben ist, habe ich eine Rückabwicklung angeboten. Habe dabei allerdings auf vorherige Rücküberweisung des bezahlten Betrages plus der Rücksendegebühr bestanden.

 

Es ist mir klar, das eine Betrugsanzeige nur strafrechtlich relevant ist. Aber sie hat wohl schon einige kleine Gauner zum Einlenken gebracht. Der Aufwand mit Rechtsanwalt ist mir gerade hinsichtlich des länderübergreifenden Verfahrens erst mal zu aufwendig. Und es geht mir hier auch darum, solche Vergehen nicht einfach durchgehen zu lassen.

 

In diesem Thread geht es mir aber vor allem darum, dass ich ein wenig überrascht war von der Aussage der Polizei, dass sie Strafanzeigen nicht nach Österreich weiterleiten würde. Umgekehrt sagt mir die österreichische Seite, dass die in der Richtung Deutschland an der Tagesordung wäre und gar kein Problem sei.

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dieser Sachlage?

 


Originalfoto oder geklaut?

Die Beschädigungen, die du beschreibst, müssten auf einem Computermonitor bei einer Standard-Qualität und -Menge der Fotos leicht zu erkennen sein.

D.h. scharfe Fotos bei Tageslicht und von allen Seiten.

 

Das sind nicht die relevanten Kriterien.

Relevant sind die Bewertungen als VERkäufer, die jeweiligen Bewertungstexte und die Detailsterne.

Ebenfalls, wann die letzte Aktivität war und womit.

 

Bei ebay "von irgendetwas auszugehen" ist eine Garantie für Enttäuschungen.

 

Die Polizei hat mehr als genug zu tun, die filtern nach Wichtigkeit. Und wenn die Kollegen in Deutschland schon wissen, dass die in Österreich ausser verwalten nichts damit anfangen werden, ersparen sie sich das.

Wenn es dir wichtig ist, musst du einen Termin beim RA vereinbaren um das belastbar zu klären.

Was eventuell ein anderer Nutzer in der Richtung erlebt hat, wird nur schwer auf deinen Fall übertragbar sein.

Nachricht 7 von 8
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Strafanzeige gegen Verkäufer aus Österreich

Das Profil des Verkäufers sieht echt super aus . Durchweg 5 Sterne bis auf Versandzeit. Allerdings vermisst man auch die Bewertung von TE.

Wenn man sich den Artikel im Originalangebot mal anschauen könnte wäre das hilfreich um sich selbst ein Bild zu machen. So kennt man eben nur eine Seite. Da bleibt nur Platz für Spekulatius.


" Das Tragische an jeder Erfahrung ist, dass man sie erst macht, nachdem man sie gebraucht hätte. "
Friedrich Nietzsche
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