Und was willst Du jetzt mit dieser Information zum Ausdruck bringen?
Dass künftig ein deutscher Verkäufer, der einen auf ebay.com oder ebay.co.uk eröffneten Käuferschutzfall zu einem auf der .de-Plattform verkauften Artikel zu bearbeiten hat, aber der englischen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, mit der gleichen Begründung von eBay verlangen kann, dass der Käuferschutzfall auf ebay.de und in deutscher Sprache abzuhandeln ist?
Oder steht das irgendwo geschrieben, dass Verkäufer fließend in Wort und Schrift, vor allem vertragssicher, englisch beherrschen müssen?
Oder steht sonst irgendwo geschrieben, dass die Muttersprache allein nicht reicht, um die Plattform nutzen zu dürfen?
Oder welche Sinn hat Dein Posting - was willst Du dem Leser verklickern?
"An dem Tag, an dem die Manager vergessen, dass eine Unternehmung nicht weiter bestehen kann, wenn die Gesellschaft ihre Nützlichkeit nicht mehr empfindet oder ihr Gebaren als unmoralisch betrachtet, wird die Unternehmung zu sterben beginnen" (+Alfred Herrhausen)