01-11-2012 22:35
hi, ich habe wegen eines nicht bezahlten Artikels einen fall geöffnet und jetzt nach 1Monat wegen immer noch ausstehnder Zahlung geschlossen. wieso kann ich den Käufer jetzt nicht negativ bewerten, es geht übrigens um die sagenhafte Summe von 3 euro, so ein Grattler.
ebay meldet "keine Bewertung möglich wegen nicht eingegangener Zahlung "
?:|
Gruss
01-11-2012 22:38
Verkäufer können seit 2008 keine negativen bewertungen mehr abgeben!
ab und an sollten ebay- mitglieder sich auch mal die regeln durchlesen 😞
"Ein freundliches *Hallo* wird in den Foren immer beliebter."
01-11-2012 22:59
so genau hab ich mich mit dem Thema nie beschäftigen müssen,hatte bisher keine Probleme, nur wieso macht ebay sowas, ist ja ein Freibrief für alle Spassbieter.
ich kann ja bei laufenden Auktionen nur Bieter ausschliessen die ich auch als solche erkenne.
bei grossen Sachen evtl sinnvoll.
oder ich schiesse die Verkaufsprovision und ggf die Angebotsgebühr in den Wind.
ein verdacht besteht aber, Ebay hofft das kein Fall eröffnet wird und verdient trotz nicht getätigtem Geschäft.
ich hab meine 9cent Gebühr erhalten, nur der Spassbieter wird nicht als solcher entlarvt werden.
egal wg der Summe aber aweng komisch isses schon was Ebay da vorgibt.
01-11-2012 23:03
ich kann ja bei laufenden Auktionen nur Bieter ausschliessen die ich auch als solche erkenne.
bei grossen Sachen evtl sinnvoll
Nein! Ebay schließt ganz automatisch Bieter mit Verwarnungen wegen Nichtzahlung aus (und alle möglichen anderen) Du musst dich dazu nur mal in dein myeBay bequemen und die passenden Häkchen setzen.
Und natürlich darauf hoffen, dass andere VK nicht nur nach roten BW gejammert haben, sondern die passenden Schritte unternommen haben - einen Fall eröffnen und bei Nichtzahlung schließen.
01-11-2012 23:22
Hey , danke für die Info, soeben mal ein paar Häckchen gesetzt,
aber so wie mir wird es einigen ergehen die vielleicht sogar mehr finazielle Nachteile erfahren wegen diesem Dillema.
02-11-2012 12:11
Moin
wenn DU den Fall selbst schliesst
und sich Dein K auch innerhalb des Falles nicht gemeldet hat,
dann verwirkt der Käufer sein Bewertungsrecht,
aber Du als VK natürlich auch.
Gleiches Recht für alle.
Wozu auch, denn Du ihn doch hoffentlich verwarnen lassen?
Denn nach mehreren (4 der5?) fliegt er hier raus.
Ausserdem hast Du hoffentlich fristgerecht (7-10 Tg.)
den noch immer bestehenden Vertrag gekündigt?
Mit Ankündigung, dass bei Nichtzahlung der Vertrag als nichtig erklärt wird?
Erst DANN darfst Du den Artikel erneut einstellen.
Sollte er nämlich wider Erwarten doch noch bezahlen,
musst Du auch liefern (können) . . .
02-11-2012 14:30
Wozu auch, denn Du ihn doch hoffentlich verwarnen lassen?
Denn nach mehreren (4 der5?) fliegt er hier raus.
Darüber ranken sich seit Jahrzehnten Sagen und Mythen, allein - so steht zu befürchten - wird dies auch noch in Jahrzehnten eines der strengstgehüteten Geheimnisse ebay´s sein, auf dem die ebay-Entscheidungsträger hocken und brüten wie die Glucke über dem Ei: wann ein K aufgrund von Nichtzahlungen den Flugschein bekommt...