26-09-2015 18:25 - bearbeitet 27-09-2015 00:38
Begriffe wie "Moral" und "Ehrlichkeit" gelten offensichtlich nicht für alle Verkäufer.
Ich habe im Februar 2016 ein Tablet Microsoft Surface 2 32GB gekauft. Aber dann habe ich Gebrauch von meinem Widerrufsrecht gemacht und das Tablet zurück geschickt. Und dann wartete ich vergeblich auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Per E-Mail als auch telefonisch habe ich ihn mehrmals aufgefordert den Kaufpreis zu erstatten. Alle meine Anrufe und Mails wurden ignoriert.
Also musste ich die Hilfe eines Rechtanwaltes in Anspruch nehmen. Alle Anschreiben und Forderungen der Anwältin, den Kaufpreis zu erstatten, wurden total ignoriert. Gegen einen Vollsteckungsbescheid hat den Verkaeufer Widerspruch eingelegt. Daraufhin wurde Klage gegen Herrn M. wegen ungerechtfertigter Bereicherung erhoben. In der Gerichtsverhandlung behauptete M. dass er das Tablett nicht zurückerhalten habe. Im April 2017 bestätigte die DHL dann, dass Herr M. das Packet bekommen hat. Letztendlich hat Herr M. den Kaufpreis, zuzüglich Zinsen zu fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz und die Gerichtskosten erstattet.
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