Leider wurde mein obiges Schreiben stark verkürzt. Wenn Herr M. *** als
Verkäufer bei Ebay auftritt, dann sollte auch möglich sein seinen
Klarnamen zu nennen. Er tritt hier bei ebay unter dem Verkäufernamen **
auf.
Begriffe wie "Moral" und "Ehrlichkeit" gelten offensichtlich nicht für
alle Verkäufer. Ich habe im Februar 2016 ein Tablet Microsoft Surface 2
32GB gekauft. Aber dann habe ich Gebrauch von meinem Widerrufsrecht
gemacht und das Tablet zurück geschickt...